Stadtbücherei Vöhringen; Erlass einer Benutzungsordnung inklusive Gebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Die Bücherei der Stadt Vöhringen ist seit 01.01.2012 in städtischer Trägerschaft. Seit Übernahme der Büchereien wurde keine Benutzungsordnung erlassen. Ebenso sind die Mahn- und Versäumnisgebühren unverändert. 

Grundsätzlich sollen Büchereien Zugang zu Information, Bildung, Freizeit, Lesekompetenz für alle bieten. Diese Möglichkeit zu Büchereinutzung sollte erschwinglich für alle sein und somit Chancengleichheit zum Erwerb von Lese- und Medienkompetenz garantieren.

Derzeit erhebt die Stadt Vöhringen keine Jahresgebühren für die Benutzung der Bücherei. 
Für das einmalige Ausstellen eines Benutzerausweises werden 3,00 € berechnet. Für nicht fristgerecht zurückgegebene Medien werden 0,30 €/Medium/Woche erhoben. 

Künftig soll durch die Benutzungsordnung neben allgemeinen Regelungen zum reibungslosen Ablauf folgende Gebühren erhoben werden:

  • für die erstmalige Ausstellung eines Leseausweises                                    10,00 €
  • für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Verlust                                 5,00 €
  • Bestellungen über den bayerischen Leihverkehr                                           Porto + 3,00 €        
  •        für das Überschreiten der Leihfrist
    • in der ersten und zweiten Woche                                1,- €/Medium/Woche
    • ab der dritten Woche                                                2,- €/Medium/Woche
    • ab der zweiten Mahnung                                                  5,- €/Mahnung
    • ab der dritten Mahnung                                Wiederbeschaffungswert des 
Mediums sowie 15,- € Gebühr
       
Die Einführung einer Jahresgebühr wird weiterhin nicht befürwortet. 
Stattdessen soll die einmalige Gebühr zur Ausstellung eines Leseausweises sowie die Versäumnis- und Mahngebühren angehoben werden. Letzteres soll für eine verlässlichere Rückgabe der Medien sorgen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist es weiterhin möglich, entliehene Medien während der Frist zu verlängern. Eine Gebühr ist hierfür nicht vorgesehen. 

So bleibt der Zugang zur Bildung weiterhin niederschwellig und erschwinglich. 

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erlässt für die Stadtbücherei Vöhringen zum 01.05.2025 die vorgestellte Benutzungsordnung.  
Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. 

Datenstand vom 28.04.2025 09:52 Uhr