Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leistungen des Stadtbauhofes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 28.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen ist Eigentümer von diversem Mobiliar, das regelmäßig an Vereine und kommunale Einrichtungen verliehen wird.
Aufgrund der Fülle von Festen durch Vereine oder kommunale Einrichtungen nimmt das Ausliefern und Abholen und ggf. Aufbauen des Mobiliars, gerade in den warmen Monaten, einen großen Anteil der Mitarbeitenden des Bauhofes ein (siehe Anlage).
Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr entsprechen die Stunden für obengenannte Arbeitseinsätze die einer Vollzeitkraft.
Derzeit werden hierfür nur zum Teil Gebühren erhoben wie beispielsweise für die Bühne. Nachstehende Richtlinie soll der Stadtverwaltung als Grundlage dienen, künftig das Verleihen städtischen Mobiliars einheitlich abzurechnen.
In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 10.03.2025 wurde die Richtlinie vorberaten und die Beträge angepasst. Die Verwaltung hat zudem aufgrund der besseren Verständlichkeit stellenweise Formulierungen geändert, die jedoch inhaltlich nichts verändern. Ebenso wurde die Richtlinie um die Kosten zur Verleihung des Geschirrmobils ergänzt.
Empfehlung
Die Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leitungen des Stadtbauhofes tritt zum 01.05.2025 in Kraft.
Die Richtlinie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Datenstand vom 28.04.2025 09:52 Uhr