In der Stadtratsitzung vom 25.10.2018 wurde mehrheitlich beschlossen, auf dem Grundstück Hauptstraße 28 in Illerzell ein Wohnbauprojekt im Rahmen des „Wohnpaktes Bayern“ zu realisieren. Die Bebauung sieht ein Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten vor. Um eine geeignete Fläche für das Bauvorhaben zu schaffen, wurde eine geänderte Straßenführung an der Ecke Heu-/ Hauptstraße vorgesehen.
Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm wurden verschiedene Straßenverläufe aufgezeigt. Die Entscheidung fiel auf Variante 1, welche eine Verlegung der Heustraße in einen rechten Winkel zur Hauptstraße beschreibt (s. Anlage 1).
Diese Variante weist jedoch einige Nachtteile wie z.B.:
- kein beidseitiger Gehweg (nur im Norden ist ein Gehweg möglich)
- Infrastrukturtrassen (Wasser, Abwasser, Regenwasser, Strom Telekom sowie Gas) müssen verlegt werden
- hohe Kosten bei der Verlegung der Infrastrukturleitungen sind zu erwarten
In der weiteren Diskussion im Stadtrat wurden u. a. die Verlegung der Bushaltestelle weiter nach Süden vorgeschlagen, um den Einmündungsbereich Heu-/Hauptstraße übersichtlicher zu machen. Infolge der zahlreichen Anregungen aus dem Stadtrat erging folgender Beschluss:
Der vorgestellten Planungsvariante 1 vom 25.10.2018 für die Verlegung der Heustraße in Illerzell wird, vorbehaltlich gewisser Modifizierungen, grundsätzlich zugestimmt.
Daraufhin gab es verschieden Abstimmungsgespräche sowohl mit den angrenzenden Grundstückseigentümern als auch mit dem Landratsamt (Herrn Maier). Letztere diente der Frage ob mit der Verlegung der Straße eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts vorliegt. Aufgrund der Trassenidentität (keine neue Straße) können keine Beiträge erhoben werden. Des Weiteren wurde vorgetragen, dass durch die geänderte Straßenführung die Erschließungssituation von zwei Grundstücken sogar verschlechtert wird.
Für die Maßnahme hat das Ingenieurbüro Wassermüller seinerzeit Baukosten in Höhe von 315.000€ (2018) geschätzt. Heute würde die Baumaßnahme ca. 700.000€ kosten.
Zwischenzeitlich erreichte die Stadtverwaltung eine Anfrage zum Erwerb des städtischen Grundstücks an der Hauptstraße 28 aus der unmittelbaren Nachbarschaft.
Aufgrund der hohen Kostensteigerungen im Tiefbau und der Maßgabe, dass die Realisierung der Straßenverlegung im Straßensanierungsprogramm 2025 im Jahr 2029 vorgesehen ist, stellt sich die Stadtverwaltung die Frage, ob die Stadt Vöhringen weiterhin an der Planung von 2018 festhalten soll.
In Anbetracht des eher geringen Verkehrsaufkommens sollte darüber nachgedacht werden, ob das Projekt zwingend erforderlich ist. Ein erhöhtes Gefahrenpotential konnte bei der vergangenen Verkehrsschau nicht festgestellt werden. Es liegen seitens der Polizei keine Informationen für vermehrte Unfälle vor. Auch von der Bürgerschaft sind der Stadtverwaltung keine Anfragen bzw. Beschwerden bekannt.
Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, die aktuelle Straßenführung beizubehalten und diese lediglich im Verlauf verkehrstechnisch zu optimieren. Das auf der Hauptstraße 28 anstrebte Mehrfamilienhaus könnte an anderer Stelle, wie beispielsweise am Turbinenweg 1 umgesetzt werden.
Anlage 1: Variante 1, Straßenführung