Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 28.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Beitragssätze in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmalig zum September 2022 erhöht. Die aktuellen monatlichen Elternbeiträge betragen seither
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
|
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
|
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
|
Mindestbuchungszeit 4 Std.
|
100,00 €
|
100,00 €
|
0,00 €
|
4 Stunden bis 5 Stunden
|
110,00 €
|
100,00 €
|
10,00 €
|
5 Stunden bis 6 Stunden
|
120,00 €
|
100,00 €
|
20,00 €
|
6 Stunden bis 7 Stunden
|
130,00 €
|
100,00 €
|
30,00 €
|
7 Stunden bis 8 Stunden
|
140,00 €
|
100,00 €
|
40,00 €
|
8 Stunden bis 9 Stunden
|
150,00 €
|
100,00 €
|
50,00 €
|
9 Stunden bis 10 Stunden
|
160,00 €
|
100,00 €
|
60,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
150,00 € (119,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
160,00 € (124,00 €)
|
5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
170,00 € (129,00 €)
|
6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
180,00 € (134,00 €)
|
7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
190,00 € (139,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
|
200,00 € (144,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
|
210,00 € (149,00 €)
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
90,00 € (74,00 €)
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
100,00 € (76,00 €)
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
110,00 € (78,00 €)
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
120,00 € (80,00 €)
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
130,00 € (82,00 €)
|
4. Für die Betreuung in den Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/
Buchungszeit:
|
bis 14:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 15:30 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 16:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 17:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
1 Tag ⇨
|
10,00 € (8,00 €)
|
15,00 € (9,00 €)
|
17,00 € (10,00 €)
|
20,00 € (10,00 €)
|
2 Tage ⇨
|
20,00 € (16,00 €)
|
25,00 € (18,00 €)
|
27,00 € (20,00 €)
|
30,00 € (20,00 €)
|
3 Tage ⇨
|
30,00 € (24,00 €)
|
35,00 € (27,00 €)
|
37,00 € (30,00 €)
|
40,00 € (30,00 €)
|
4 Tage ⇨
|
40,00 € (32,00 €)
|
45,00 € (36,00 €)
|
47,00 € (40,00 €)
|
50,00 € (40,00 €)
|
5 Tage ⇨
|
50,00 € (40,00 €)
|
55,00 € (45,00 €)
|
57,00 € (50,00 €)
|
60,00 € (50,00 €)
|
Der Staffelschritt zur jeweils erhöhten Buchungszeit beträgt derzeit in Vöhringen in allen Einrichtungen 10 €.
Buchungszeiten von bis zu 4 Stunden sind im Kindergarten für Kinder über 3 Jahren bisher aufgrund des Elternbeitragszuschusses durch den Freistaat (100,- €) gebührenfrei.
Bei einer Buchungszeit von 5 Stunden im Kindergarten bezahlen die Eltern für ein Kind über 3 Jahren 10 € pro Monat. Das entspricht einem Betreuungsentgelt von 0,10 € pro Stunde. Für eine Betreuung von 9 Stunden fallen derzeit 50,- € an. Dies entspricht einem Betreuungsentgelt 0,28 € pro Stunde.
Durch das Bayerischen Krippengeld (100,- €, einkommensabhängig) und das Bayerische Familiengeld (250,- €, einkommensunabhängig) reduzieren sich für einen Großteil der Eltern auch die Kosten der Krippenbetreuung.
Unter Berücksichtigung der aktuell zu betrachtenden Betriebskosten und dem qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kinderbetreuungseinrichtungen, welches letztlich durch die Kommunen getragen wird.
Für Familien mit mehreren Kindern gibt es eine Entlastung: Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags (dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Aufgrund der Datenvollständigkeit bezieht sich die Kalkulation des derzeitigen Kostendeckungsgrades ausschließlich auf die Einrichtungen in städtischer Trägerschaft.
Die freien Träger sind angehalten, sich den Gebührenerhöhungen der Stadt Vöhringen anzuschließen. Demnach wird sich eine Erhöhung der Beiträge künftig positiv auf den Defizitkostenausgleich der freien Träger auswirken. Eine entsprechende Stellungnahme wird nach der Vorberatung angefordert und vor Beschlussfassung im Stadtrat vorgelegt.
Die Kostenverteilung in Einrichtungen städtischer Trägerschaft stellte sich in den Jahren 2022-2024 wie folgt dar:
Der Anteil der Eltern lag demnach bei 5,47 % (539.581,50 €). Die Stadt Vöhringen übernahm 52,98 % (5.225.735,62 €) der Betreuungskosten, der Freistaat Bayern 37,36 % (3.685.211,42 €). 4,18 % (412.470,42 €) wurden durch sonstige Einnahmen (Spenden, Erstattungen der Sozialversicherung, Kostenübernahmen durch den Bezirk, sonstige Zuschüsse) gedeckt.
Um den Ausgleich des Betriebskostendefizits in noch gewissem vertretbarem Umfang im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2025 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen anzupassen. Ziel soll sein, einen vorher festgelegten Deckungsgrad durch Elternbeiträge zu finanzieren.
Hierzu wurden drei Varianten (Deckungsgrade 8 %; 12 % und 16 %) errechnet. Alle Beiträge verstehen sich ohne Abzug des Beitragszuschusses von 100,- €, welche wiederum in den betroffenen Einrichtungen ausgewiesen werden. Die Beiträge in Klammern zeigen den bisherigen Beitrag.
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei.
Variante 1 – 8 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
|
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
|
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
|
Mindestbuchungszeit 4 Std.
|
146,00 € (100,00 €)
|
100,00 €
|
46,00 €
|
4 Stunden bis 5 Stunden
|
161,00 € (110,00 €)
|
100,00 €
|
61,00 €
|
5 Stunden bis 6 Stunden
|
176,00 € (120,00 €)
|
100,00 €
|
76,00 €
|
6 Stunden bis 7 Stunden
|
190,00 € (130,00 €)
|
100,00 €
|
90,00 €
|
7 Stunden bis 8 Stunden
|
205,00 € (140,00 €)
|
100,00 €
|
105,00 €
|
8 Stunden bis 9 Stunden
|
219,00 € (150,00 €)
|
100,00 €
|
119,00 €
|
9 Stunden bis 10 Stunden
|
234,00 € (160,00 €)
|
100,00 €
|
134,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
219,00 € (150,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
234,00 € (160,00 €)
|
5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
249,00 € (170,00 €)
|
6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
263,00 € (180,00 €)
|
7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
278,00 € (190,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
|
293,00 € (200,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
|
307,00 € (210,00 €)
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
132,00 € (90,00 €)
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
146,00 € (100,00 €)
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
161,00 € (110,00 €)
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
176,00 € (120,00 €)
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
190,00 € (130,00 €)
|
Variante 2 – 12 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
|
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
|
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
|
Mindestbuchungszeit 4 Std.
|
219,00 € (100,00 €)
|
100,00 €
|
119,00 €
|
4 Stunden bis 5 Stunden
|
241,00 € (110,00 €)
|
100,00 €
|
141,00 €
|
5 Stunden bis 6 Stunden
|
263,00 € (120,00 €)
|
100,00 €
|
163,00 €
|
6 Stunden bis 7 Stunden
|
285,00 € (130,00 €)
|
100,00 €
|
185,00 €
|
7 Stunden bis 8 Stunden
|
307,00 € (140,00 €)
|
100,00 €
|
207,00 €
|
8 Stunden bis 9 Stunden
|
329,00 € (150,00 €)
|
100,00 €
|
229,00 €
|
9 Stunden bis 10 Stunden
|
351,00 € (160,00 €)
|
100,00 €
|
251,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
329,00 € (150,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
351,00 € (160,00 €)
|
5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
373,00 € (170,00 €)
|
6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
395,00 € (180,00 €)
|
7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
417,00 € (190,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
|
439,00 € (200,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
|
461,00 € (210,00 €)
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
197,00 € (90,00 €)
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
219,00 € (100,00 €)
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
241,00 € (110,00 €)
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
263,00 € (120,00 €)
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
285,00 € (130,00 €)
|
Variante 3 – 16 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
|
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
|
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
|
Mindestbuchungszeit 4 Std.
|
293,00 € (100,00 €)
|
100,00 €
|
193,00 €
|
4 Stunden bis 5 Stunden
|
322,00 € (110,00 €)
|
100,00 €
|
222,00 €
|
5 Stunden bis 6 Stunden
|
351,00 € (120,00 €)
|
100,00 €
|
251,00 €
|
6 Stunden bis 7 Stunden
|
380,00 € (130,00 €)
|
100,00 €
|
280,00 €
|
7 Stunden bis 8 Stunden
|
410,00 € (140,00 €)
|
100,00 €
|
310,00 €
|
8 Stunden bis 9 Stunden
|
439,00 € (150,00 €)
|
100,00 €
|
339,00 €
|
9 Stunden bis 10 Stunden
|
468,00 € (160,00 €)
|
100,00 €
|
368,00 €
|
2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
439,00 € (150,00 €)
|
4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
468,00 € (160,00 €)
|
5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
497,00 € (170,00 €)
|
6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
527,00 € (180,00 €)
|
7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
556,00 € (190,00 €)
|
8 Stunden bis 9 Stunden ⇨
|
585,00 € (200,00 €)
|
9 Stunden bis 10 Stunden ⇨
|
614,00 € (210,00 €)
|
3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglich
|
Monatlicher Beitrag:
für 12 Monate im Jahr
|
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ⇨
|
263,00 € (90,00 €)
|
über 4 Stunden bis 5 Stunden ⇨
|
293,00 € (100,00 €)
|
über 5 Stunden bis 6 Stunden ⇨
|
322,00 € (110,00 €)
|
über 6 Stunden bis 7 Stunden ⇨
|
351,00 € (120,00 €)
|
über 7 Stunden bis 8 Stunden ⇨
|
380,00 € (130,00 €)
|
Beiträge der Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Im Zuge der Beitragsanpassungen in den örtlichen Kindertageseinrichtungen ist es auch sinnvoll, die derzeitigen Beiträge für die Mittagsbetreuungen (Uli-Wieland-Grundschule, Grundschule Vöhringen Nord sowie Grundschule Illerberg) anzupassen.
In den Mittagsbetreuungen ist aufgrund der Nutzung der Schulgebäude keine detaillierte Aufstellung über alle Ausgaben möglich.
Nutzungs-/
Buchungszeit:
|
bis 14:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 15:30 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 16:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
bis 17:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr
|
1 Tag ⇨
|
30,00 € (10,00 €)
|
35,00 € (15,00 €)
|
37,00 € (17,00 €)
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40,00 € (20,00 €)
|
2 Tage ⇨
|
40,00 € (20,00 €)
|
45,00 € (25,00 €)
|
47,00 € (27,00 €)
|
50,00 € (30,00 €)
|
3 Tage ⇨
|
50,00 € (30,00 €)
|
55,00 € (35,00 €)
|
57,00 € (37,00 €)
|
60,00 € (40,00 €)
|
4 Tage ⇨
|
60,00 € (40,00 €)
|
65,00 € (45,00 €)
|
67,00 € (47,00 €)
|
70,00 € (50,00 €)
|
5 Tage ⇨
|
70,00 € (50,00 €)
|
75,00 € (55,00 €)
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77,00 € (57,00 €)
|
80,00 € (60,00 €)
|
Mittagessenpauschale
Derzeit werden die Mittagessen in den städtischen Einrichtungen pauschal abgerechnet. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigte hier teilweise erhebliche Abweichungen. Aufgrund jährlich steigender Einzelkosten des Essenslieferants, müsste die Pauschale jährlich angepasst werden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Abschaffung der Pauschalen und das Widereinführen der Einzelnen Abrechnungen vor.
Empfehlung
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge nach oben anzupassen und demgemäß die Variante 1 mit einem Deckungsgrad von 8 % zu wählen. Eine Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden (siehe Anlage 2) und die steigen Personal- und Sachaufwendungen nicht nur vertretbar, sondern auch geboten.
Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder bleibt unverändert.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen.
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen künftig nach der tatsächlich bestellten Anzahl.
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses. Er informiert darüber, dass in der Bayerischen Gemeindezeitung berichtet wurde, dass ursprünglich bei Einführung des BayKiBiG 1/3 der Kosten für Kindertagesstätten durch die Eltern finanziert werden sollten. In Vöhringen sollen die Eltern sich mit 8% beteiligen, um familienfreundlich zu bleiben.
Frau Ertle führt aus, dass der Hauptausschuss sich für die Variante mit 8% entschieden hat. Dies sei die geringste Steigerung. Anhand der Sitzungsvorlage informiert Sie über Änderungen der Gebühren, sowie gleichbleibende Regelungen. Die Rückmeldungen der freien Träger liegen der Sitzungsvorlage bei.
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Kostensteigerung, im Hinblick auf Vergleiche mit anderen Kommunen, mögliche steuerliche Aspekte, und finanzielle Fördermöglichkeiten gut kommuniziert werden sollte.
Frau Ertle informiert darüber, dass finanzielle Unterstützungen durch das Jugendamt oder das Jobcenter möglich sind. Darauf weisen die Einrichtungsleitungen hin.
Ein Ratsmitglied merkt an, dass die Stadt weiterhin leistungsfähig bleiben und das Angebot ausbauen muss. Daher müssen die Beiträge erhöht werden.
Ein anderes Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob eine soziale Komponente eingebaut werden kann, die die Höhe der Gehälter berücksichtigt.
Bürgermeister Neher erklärt, dass bei einkommensabhängigen Zahlungen der Personalbedarf der Stadt weiter ansteigen würde.
Frau Ertle ergänzt, dass bei Bezuschussungen durch das Jugendamt im Einzelfall entschieden wird.
Ein Ratsmitglied merkt an, dass die Steigerung mit Blick auf den Haushalt notwendig sei. Dennoch sollte der Freistaat Bayern zu einer höheren Mitfinanzierung aufgerufen werden. Das Mitglied bittet um Beratung über kurzfristigere Anpassungen in einer späteren Sitzung.
Bürgermeister Neher verweist auf die höheren Kosten in Baden-Württemberg und die automatische Festschreibung der Stadt Illertissen, die aktuell bei 16 % liegt. Die Satzung in Illertissen muss jährlich angepasst werden.
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Stadt den Personalnotstand der Kindertagesstätten entgegenwirken muss.
Frau Ertle erklärt, dass fast alle Kindergärten mittlerweile voll besetzt seien. Lediglich ein Kindergarten weist noch Defizite auf, die aber bald besetzt werden könnten.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob eine stufenweise Anhebung der Kosten möglich sei, und ob das letzte Jahr noch kostenlos sei.
Bürgermeister Neher erklärt, dass das letzte Jahr nicht mehr kostenfrei sei. Aus diesem Grund gibt es den monatlichen Beitragszuschuss von 100 , - €. Eine stufenweise Anhebung der Kosten sei nicht sinnvoll.
Sodann ergeht folgender
Beschluss
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge nach oben anzupassen und demgemäß die Variante 1 mit einem Deckungsgrad von 8 % zu wählen. Eine Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden (siehe Anlage 2) und den steigenden Personal- und Sachaufwendungen nicht nur vertretbar, sondern auch geboten.
Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder bleibt unverändert.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen.
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen künftig nach der tatsächlich bestellten Anzahl.
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2025 08:42 Uhr