Mit dem Beschluss vom 26.02.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte für die Installation einer PV-Anlage auf den Dächern der Grundschule Nord umzusetzen.
Inhalt des Beschlusses war ebenfalls, dass die Leistung der ausgeschriebenen Photovoltaikanlage 100 kWp betragen soll und ein Stromspeicher als Alternativposition auszuschreiben ist.
Bei dem derzeitig gültigen Mehrwertsteuersatz von 0% für Photovoltaikanlagen wurden die Kosten wie folgt geschätzt:
Photovoltaikanlage 100 kWp: ca. 100.000 € brutto
Erneuerung der Wandlermessung: ca. 17.000 € brutto
Stromspeicher: 66kWh: ca. 35.750 € brutto
Ausschreibung:
Die beschränkte Ausschreibung erfolgte über die Vergabeplattform „vergabe.bayern“. Zur Submission am 29.04.2025 hat eine von sechs aufgeforderten Firmen ein Angebot abgegeben.
Ergebnis der Ausschreibung – Preise brutto, bei einem MwSt.-Satz von 0%
Aufgeforderte Unternehmen: 6
Abgegebene Angebote: 1
Zuschlag Photovoltaikanlage
Firma Läsko Lämmle GmbH & Co. KG: 100.676,53 €
Alternativposition:
Stromspeicher 66kWh: 32.468,75 €
Anmerkung zur Ausschreibung:
Die Erneuerung der Messwandler-Anlage war Teil des Leistungsverzeichnisses für die PV-Anlage.
Bau der PV-Anlage mit oder ohne Stromspeichersystem
Wie in der Sitzungsvorlage „Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften – Projekte 2025“ beschrieben sind die Stromspeicherkosten je kWh zwischen 2023 und 2024 nochmals deutlich gesunken. Die Anschaffungskosten haben sich durchschnittlich von über 1.000 €/kWh auf ca. 500 €/kWh reduziert.
Dies entspricht auch in etwa dem Preis, der in der Ausschreibung erzielt werden konnte.
Spätestens seit 2024 sollte bei Photovoltaikprojekten immer die Installation eines Stromspeichers in Betracht gezogen werden.
Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage
Prinzipiell lässt sich sagen, dass die Investitionskosten mit Stromspeichersystem erst einmal höher sind. Die Amortisationsdauer verschiebt sich oft um ein bis zwei Jahre nach hinten. Positiv zu bewerten ist die Entwicklung des jährlichen Cashflows durch die erhöhte Eigenverbrauchsquote. Speziell mit Blick auf die Nutzungsdauer von 20 Jahren ist die Installation eines Stromspeichers in den meisten Fällen zu empfehlen.
Erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat hierbei der Strompreis. Je höher die Strompreise, desto lukrativer werden Stromspeichersysteme.
Änderung des EEG – „Solarspitzen-Gesetz“
Am 25. Februar 2025 ist das umgangssprachlich genannte „Solarspitzen-Gesetz“ in Kraft getreten.
Was regelt das Solarspitzen-Gesetz?
Kurzüberblick:
- Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
- Nachholzeit für Nullvergütung
Zeiten, in denen die Nullvergütung greift, können im Anschluss an die übliche 20-jährige Förderperiode nachgeholt werden
- PV-Anlagen ohne Smart-Meter müssen die Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung begrenzen
Die Leistungsbegrenzung auf 60 % hat nahezu keine Auswirkungen auf eine Photovoltaikanlage, wenn der Eigenverbrauch optimiert wird. Hierfür ist die Installation eines Speichers notwendig. Außerdem ist der Stromspeicher so einzustellen, dass dieser priorisiert zu den Mittagszeiten lädt. Die Stromeinspeisung ins Netz soll sich somit von mittags auf vormittags und nachmittags verschieben.