Überarbeitung und Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 22.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Neufassung der Vereinsförderrichtlinien (VFR) der Stadt Vöhringen aus dem Jahr 2003 erarbeitete die Verwaltung aufgrund der Vorüberlegungen der Klausurtagung am 22.03.2024 Änderungsvorschläge, um Grundlagen sowie haushalterische Aspekte in den definierten Bereichen zu prüfen und entsprechend zu aktualisieren.
Diese Änderungsvorschläge wurden in den Sitzungen des Haupt- und Umweltausschusses am 07.04.2025 und 05.05.2025 vorgestellt, diskutiert und vorberaten.
Die bisher gültigen Vereinsförderrichtlinien mit farblich hervorgehobenen Änderungsvorschlägen befinden sich in Anlage 1, ein als Ergebnis der o.g. HA-Sitzungen geänderter Entwurf einer Neufassung in Anlage 2.
Absicht ist es, den Entwurf einer Neufassung der Städtischen Vereinsförderrichtlinien in der Stadtratssitzung am 22.05.25 zu besprechen und endgültig zu beschließen.
Die Förderung der Wohlfahrtspflege, (HH-Stelle 47010.7000, Zuschüsse für laufende Zwecke) wurde bezüglich der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die örtliche Bedeutung angepasst. Dementsprechend werden die Zuwendungen der Stadt Vöhringen an Caritas vollständig gestrichen und die Zuschüsse für das Familienpflegewerk des Katholischen Frauenbundes auf 4.000,00 €/Jahr reduziert.
Im Gegenzug wird die Festbetragsbezuschussung für kulturtreibende Vereine im Stadtgebiet (Anlage 9) insgesamt um 50%, d.h., von 8.100,00 € auf 12.150,00 € erhöht.
Zuschüsse für Wohlfahrtsverbände und deren Einrichtungen erfolgen nicht automatisch, sondern jeweils nach Einzelfallentscheidungen, d.h., sie sind jederzeit anpassbar.
Der Mindestbeitrag für Vereinsmitglieder wurde von 0,50 €/Monat auf 1,00 €/Monat für erwachsene Vereinsmitglieder erhöht. Einnahmen, die aus Tätigkeiten von Mitgliedern bzw. aus dem Kollektiv der Mitglieder erzielt werden, können als Erhebung von Mitgliedsbeiträgen gewertet werden. Hierzu zählen auch Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit.
Empfehlung
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Städtischen Vereinsföderrichtlinien. Diese sind wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Die Städtischen Vereinsförderrichtlinien treten zum 01.07.2025 in Kraft.
Diskussionsverlauf
Herr Volk verweist auf die Änderungen, die in der Anlage 1 rot gekennzeichnet seien.
Aus dem Gremium ergeht die Frage, ob die Richtlinien erneut durchgesprochen werden müssen.
Bürgermeister Neher erklärt, dass die Vereinsförderrichtlinien gut überarbeitet wurden und verweist auf die Änderungen in der Sitzungsvorlage. Auf eine erneute Vorstellung wird verzichtet.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, wann die Erhöhung von 50 % bei der Festbetragsbezuschussung wirksam werde.
Diese soll zum 01.07.2025 erfolgen.
Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Städtischen Vereinsförderrichtlinien. Diese sind wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Die Städtischen Vereinsförderrichtlinien treten zum 01.07.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 17.06.2025 17:44 Uhr