Kindergartenwesen;
Änderung zur Bedarfsanerkennung Kinderbetreuung 2009/2010
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 01.02.2010
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Entsprechend der geänderten Belegungssituation, die sich durch Aufnahmen während des laufenden Kinderbetreuungsjahres 2009/2010 ergeben haben, schlägt die Stadtverwaltung vor im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 BayKiBiG die Anerkennung entsprechend dem notwendigen Bedarf zu korrigieren.
Einrichtung
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Platzzahl lt. Betriebserlaubnis
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Belegung
ab Januar 2010
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Bedarfs-
anerkennung 2009/10
lt. Beschluss
v. 15.06.2009
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Bedarfs-
Anerkennung
neu
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KiGa Nord
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75
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75
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75
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KiGa Pusteblume
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52
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46
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50
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52
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KiGa St. Martin
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60
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60
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60
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75
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KiGa Arche
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75
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70
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70
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75
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KiGa Rappelkiste
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50
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47
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46
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47
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KiGa St. Michael
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100
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96
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100
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102
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Hort St. Michael
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50
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49
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45
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50
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Krippe St. Martin
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16
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14
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16
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Krippe Arche
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steht noch aus
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15
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15
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Bei der Kindertagesstätte St. Michael ist lt. Betriebserlaubnis des Landratsamtes Neu-Ulm vom 12.03.2008 eine geringfügige Überbelegung für die Dauer eines Kindergartenjahres gestattet. Ab März 2010 besuchen für das verbleibende Kindergartenjahr 102 Kinder diese Einrichtung.
Für die städtische Kindertagesstätte St. Martin in Illerberg wird beim Landratsamt Neu-Ulm die Änderung der Betriebserlaubnis für die drei Kindergartengruppen beantragt. Die räumlichen Voraussetzungen für drei Gruppen à 25 Kinder sind gegeben.
Einzelintegrationsmaßnahmen erfolgen aktuell in den Einrichtungen St. Martin, Pusteblume und Arche. Hier wird entsprechend dieser Maßnahmen die Kinderzahl in der jeweiligen Gruppe reduziert.
Die politische Bedarfsanerkennung der notwendigen Plätze ist unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Fördergelder an die jeweiligen Träger der Einrichtung.
Empfehlung
Im Bereich der örtlichen Kinder- und Schülerbetreuung werden die Anerkennung der Plätze für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2009/2010 wie folgt geändert und damit rückwirkend anerkannt:
Städtischer Kindergarten Pusteblume, Illerzell 52 Plätze
Städtischer Kindergarten St. Martin, Illerberg 75 Plätze
Evang. Kindergarten Arche 75 Plätze
AWO Kindertagesstätte Rappelkiste 47 Plätze
Kath. Kindertagesstätte St. Michael 102 Plätze
Kath. Schülerhort St. Michael 50 Plätze
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson führt in seinem Sachvortrag aus, dass seit Einführung des Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes im Jahr 2005 eine gesetzliche Verpflichtung bestehe, im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung die Zahl der Kindergarten- und Hortplätze durch Beschluss anzuerkennen. Während des laufenden Kindergartenjahres habe sich eine geringfügige Verschiebung gegeben, weshalb eine erneute Beschlussfassung notwendig sei.
Die Gremiumsmitglieder nehmen diese Information im Wege einer kurzen Aussprache, bei der sie ihr Unverständnis zu dieser bürokratischen Handlungsweise zum Ausdruck bringen, zur Kenntnis. Es ergeht schließlich folgender
Beschluss
Im Bereich der örtlichen Kinder- und Schülerbetreuung werden die Anerkennung der Plätze für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2009/2010 wie folgt geändert und damit rückwirkend anerkannt:
Städtischer Kindergarten Pusteblume, Illerzell 52 Plätze
Städtischer Kindergarten St. Martin, Illerberg 75 Plätze
Evang. Kindergarten Arche 75 Plätze
AWO Kindertagesstätte Rappelkiste 47 Plätze
Kath. Kindertagesstätte St. Michael 102 Plätze
Kath. Schülerhort St. Michael 50 Plätze
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0