Kindergartenwesen; Änderung zur Bedarfsanerkennung Kinderbetreuung 2009/2010


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 01.02.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 01.02.2010 ö 1

Sachverhalt

Entsprechend der geänderten Belegungssituation, die sich durch Aufnahmen während des laufenden Kinderbetreuungsjahres 2009/2010 ergeben haben, schlägt die Stadtverwaltung vor im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 BayKiBiG die Anerkennung entsprechend dem notwendigen Bedarf zu korrigieren.


Einrichtung
Platzzahl lt. Betriebserlaubnis
Belegung
ab Januar 2010
Bedarfs-
anerkennung 2009/10
lt. Beschluss
v. 15.06.2009
Bedarfs-
Anerkennung
neu
KiGa Nord
     75
    75
    75

KiGa Pusteblume
     52
    46
    50
     52
KiGa St. Martin
     60
    60
    60
     75
KiGa Arche
     75
    70
    70
     75
KiGa Rappelkiste
     50
    47
    46
     47
KiGa St. Michael
   100
    96
  100
   102
Hort St. Michael
     50
    49
    45
     50
Krippe St. Martin
     16
    14
    16

Krippe Arche
steht noch aus
    15
    15



Bei der Kindertagesstätte St. Michael ist lt. Betriebserlaubnis des Landratsamtes Neu-Ulm vom 12.03.2008 eine geringfügige Überbelegung für die Dauer eines Kindergartenjahres gestattet. Ab März 2010 besuchen für das verbleibende Kindergartenjahr 102 Kinder diese Einrichtung.

Für die städtische Kindertagesstätte St. Martin in Illerberg wird beim Landratsamt Neu-Ulm die Änderung der Betriebserlaubnis für die drei Kindergartengruppen beantragt. Die räumlichen Voraussetzungen für drei Gruppen à 25 Kinder sind gegeben.

Einzelintegrationsmaßnahmen erfolgen aktuell in den Einrichtungen St. Martin, Pusteblume und Arche. Hier wird entsprechend dieser Maßnahmen die Kinderzahl in der jeweiligen Gruppe reduziert.

Die politische Bedarfsanerkennung der notwendigen Plätze ist unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Fördergelder an die jeweiligen Träger der Einrichtung.

Empfehlung

Im Bereich der örtlichen Kinder- und Schülerbetreuung werden die Anerkennung der Plätze für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2009/2010 wie folgt geändert und damit rückwirkend anerkannt:

Städtischer Kindergarten Pusteblume, Illerzell          52 Plätze
Städtischer Kindergarten St. Martin, Illerberg          75 Plätze
Evang. Kindergarten Arche                                  75 Plätze
AWO Kindertagesstätte Rappelkiste                          47 Plätze
Kath. Kindertagesstätte St. Michael                        102 Plätze
Kath. Schülerhort St. Michael                          50 Plätze

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt in seinem Sachvortrag aus, dass seit Einführung des Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes im Jahr 2005 eine gesetzliche Verpflichtung bestehe, im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung die Zahl der Kindergarten- und Hortplätze durch Beschluss anzuerkennen. Während des laufenden Kindergartenjahres habe sich eine geringfügige Verschiebung gegeben, weshalb eine erneute Beschlussfassung notwendig sei.

Die Gremiumsmitglieder nehmen diese Information im Wege einer kurzen Aussprache, bei der sie ihr Unverständnis zu dieser bürokratischen Handlungsweise zum Ausdruck bringen, zur Kenntnis. Es ergeht schließlich folgender

Beschluss

Im Bereich der örtlichen Kinder- und Schülerbetreuung werden die Anerkennung der Plätze für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2009/2010 wie folgt geändert und damit rückwirkend anerkannt:

Städtischer Kindergarten Pusteblume, Illerzell          52 Plätze
Städtischer Kindergarten St. Martin, Illerberg          75 Plätze
Evang. Kindergarten Arche                                  75 Plätze
AWO Kindertagesstätte Rappelkiste                          47 Plätze
Kath. Kindertagesstätte St. Michael                        102 Plätze
Kath. Schülerhort St. Michael                          50 Plätze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0