Im Sitzungssaal angekommen, erläutert Herr Wucher sehr ausführlich die Funktionsweise sowie die Vor- und Nachteile von Biogasanlagen (vgl. auch die in der Sitzung bereits
ausgelegten Unterlagen). Nach seinen Worten handelt es bei der Biogasanlage von Herrn Wiedenmann um eine sog. Nawaro-Anlage, die ausschließlich mit nachwachsenden
Rohstoffen wie Mais, GPS = Getreidepflanzensilage und Gras betrieben wird. Bioabfälle und Gülle kommen dort nicht zum Einsatz. Der aus der Bioausgasanlage gewonnene Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der ausgegaste Gärrest wird zwischengelagert und letztlich als Dünger auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht.
Nach Ausführungen von Herrn Wucher hat Herr Wiedenmann zwar für einen Teil der entstehenden Abwärme noch keinen Abnehmer gefunden. Er verwendet diese derzeit zum Heizen des Wohnhauses und der Betriebsanlagen sowie zum Trocknen von Holz. Geeignet und denkbar wäre aber auch die Verwendung der Abwärme evtl. für einen östlich der Autobahn vorgesehenen Hotelbetrieb oder für eine angedachte Klärschlammtrocknung. Herr Wucher stellt auch die Umweltfreundlichkeit von Biogasanlagen im Vergleich zu anderen Stromerzeugern, wie Kernkraftwerke, heraus, deren Atommüll die Umwelt noch lange Zeit belasten wird.
Bürgermeister Janson bedankt sich bei Herrn Wucher für dessen anschauliche Erläuterungen. Er erkundigt sich nach dem von Biogasanlagen ausgehenden Gefahrenpotential im Falle eines Brandes bzw. einer Explosion.
Herr Wucher schließt die Gefährdung für einen größeren Umgebungsbereich aus, da Biogas nicht explodiert, sondern allenfalls verpufft. Brände könnten vor allem in den Maschinenteilen durch Kabeldefekte entstehen. Durch gezielte Feuerwehrübungen kann das dabei entstehenden Risiko deutlich reduziert werden.
In der sich daran anschließenden Diskussion werden insbesondere noch die Themenbereiche „Gefahr einer Monokultur durch verstärkten Maisanbau“ – „Verwendung von Grüngut aus Kompostieranlagen in Biogasanlagen“ – „Evtl. Nutzung der Abwärme für Wohnbebauung“ und „Problem der Überschreitung der EU-Zielvorgaben für den Ammoniakausstoß“
angesprochen.
Bezüglich der Flächennutzung in der Bundesrepublik darf auf beigefügte Aufstellung von Herrn Wucher verwiesen werden (s. Anlage).
Ohne Beschluss