Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes;
Widmung von Ortsstraßen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 11.03.2010
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Adalbert-Stifter-Straße
Die Adalbert-Stifter-Straße ist in ihrer gesamten längenmäßigen Ausdehnung von der Einmündung in die Bahnhofstraße bis zur Einmündung in die Ulmer Straße als Ortsstraße gewidmet.
Im Zuge des Umlegungsverfahrens für das Gewerbegebiet „Vöhringen Nord“ ist bei der Betrachtung von Fragen des durchzuführenden weiteren Ausbaus der Adalbert-Stifter-Straße von der Einmündung in die Ulmer Straße bis hin zum aufgelassenen Bahnübergang bei der Firma Hornung (Teilstück in Ost-West-Richtung) auch die vorliegende Nutzung des Grundstückes mit der Flur-Nummer 835 Gemarkung Vöhringen zu beachten.
Dieses Grundstück, das im Eigentum der Stadt Vöhringen steht, wird seit Jahren als quasi öffentliche Zufahrt zum Aldi-Markt (Ad.-Stifter-Str. 36), zur Spielhalle (Ad.-Stifter-Str. 35), zur Gatstätte (Ad.-Stifter-Str. 34) und zur Firma Hornung (Ad.-Stifter-Str. 33) genutzt.
Um diese Nutzung auch nach Bayerischem Straßen- und Wegerecht dauerhaft für die Öffentlichkeit zu gewährleisten ist das Grundstück Flur-Nummer 835 der Gemarkung Vöhringen als Bestandteil der Ortsstraße Adalbert-Stifter Straße zu widmen.
Empfehlung
Das Grundstück mit der Flur-Nummer 835 der Gemarkung Vöhringen wird als Bestandteil der Ortsstraße „Adalbert-Stifter-Straße“ gewidmet.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkungen – keine.
Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.
Beschluss
„Das Grundstück mit der Flur-Nummer 835 der Gemarkung Vöhringen wird als Bestandteil der Ortsstraße „Adalbert-Stifter-Straße“ gewidmet.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkungen – keine.
Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0