Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage Wiedenmann"; - Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss als Satzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.06.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2010 ö Beschließend 2

Empfehlung

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen
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Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 25.03.2010 gebilligte Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 25.03.2010, mit ausgearbeitet vom Büro für kommunale Entwicklung – abtplan - , Marktoberdorf, lag einschließlich Textteil, Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Vöhringen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.04.2010 bis einschließlich 21.05.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 14 vom 08.04.2010, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.

Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:

1.        Stellungnahmen von Bürgern
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Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

2.        Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
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Insgesamt wurden 28 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese wurden mit Schreiben vom 07.04.2010 in Vollzug des § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.

Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
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2.1.1        Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach
2.1.3        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach, Krumbach
2.1.4        Staatliches Vermessungsamt Günzburg, Günzburg
2.1.5        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger, Augsburg
2.1.6        Kreisheimatpfleger Richard Ambs, Elchingen
2.1.7        Kath. Pfarramt Illerberg, Vöhringen
2.1.8        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neu-Ulm, Weißenhorn
2.1.9        Lechwerke Netzservice GmbH, Augsburg
2.1.10        SWU Energie GmbH, Ulm
2.1.11        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm
2.1.12        Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, München
2.1.13        Bayer. Bauernverband, Augsburg
2.1.14        Stadt Weißenhorn, Weißenhorn
2.1.15        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.1.16        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm, Kreisbrandrat Raible, Illertissen

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine inhaltliche Stellungnahme vorzutragen:
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2.2.1        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 12.04.2010 
2.2.2        Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.2.3        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege München, München, mit Schreiben vom 09.04.2010
2.2.4        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Krumbach, mit Schreiben vom 13.04.2010
2.2.5        Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, mit Schreiben vom 16.04.2010 
2.2.6        Landratsamt Neu-Ulm, Neu-Ulm, mit Schreiben vom 26.04.2010
2.2.7        Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Augsburg, mit
       Schreiben vom 14.05.2010 

2.3        Folgende Träger haben Stellung genommen bzw. sich zum Sachverhalt geäußert:
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2.3.1        Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 14.04.2010
2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach, mit Schreiben vom 24.04.2010
2.3.4        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Thierhaupten
2.3.5        Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, Schreiben vom 20.05.2010


Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen inhaltlichen Stellungnahmen sind vom Stadtrat zu werten und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abzuwägen.

Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:

2.3.1        Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, mit Schreiben vom 12.04.2010
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Wir bedanken uns für die Benachrichtigung über das oben genannte Vorhaben.
In dem bezeichneten Gebiet liegen keine GVS-Anlagen, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden.

Abwägung:
„Das Schreiben der Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:


2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 14.04.2010
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Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.

Abwägung:
„Das Schreiben der Amprion GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Die zuständigen Unternehmen bezüglich weiterer Versorgungsleitungen haben wir am Verfahren beteiligt.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:


2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach, mit Schreiben vom 24.04.2010
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Das Staatliche Bauamt Krumbach macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.

Abwägung:
„Das Schreiben des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:


2.3.4        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Thierhaupten,
       Schreiben vom 14.05.2010
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Haben sie besten Dank für die Beteiligung am o.g. Verfahren.
Nach unserem Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet besteht, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend berücksichtigt.
Hinweis: Den aktuellen Bestand der Denkmäler bietet der BayernViewer-denkmal auf unserer Homepage.

Abwägung:
„Das Schreiben des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.5        Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 20.05.2010
       (Bäckerinnung Neu-Ulm)
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Bei diesem Bauleitplanverfahren geht es auch um riesige landwirtschaftliche Flächen die der Lebensmittelproduktion – Getreide – entzogen werden. Die „zweckentfremdete“ Fläche beträgt in unserem Landkreis Neu-Ulm ca. 1/3 der landwirtschaftlichen Anbauflächen.

Bei den meisten Biogasanlagen so auch bei der von Herrn Wiedenmann werden nur 35 % der entstehenden Wärme wieder der Produktion zugeführt der Rest wird an die Atmosphäre freigegeben. Bei der Menge der Biogasanlagen in Bayern u. im ges. Bundesgebiet eine gewaltige Menge ungenützter Energie. Aus diesen angeführten Gründen lehnen wir eine Erweiterung der bestehenden Biogasanlage ab.

Bitte stoppen Sie diesen Irrsinn und den riesigen Verbrauch von Lebensmitteln (zum vergasen!), stoppen sie den Verbrauch von Unmengen Düngemitteln von Pestiziden und letztendlich den Verbrauch von Fördermitteln für die Landwirtschaft. Diese Fördermittel könnten anderweitig in der Landwirtschaft sinnvoll eingesetzt werden.

Abwägung:
„Das Schreiben der Bäckerinnung vom 15.05.2010, das über die Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm als Stellungnahme zum laufenden Bebauungsplanverfahren „Biogasanlage Wiedenmann“ eingegangen ist, wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Vöhringen sieht keine Veranlassung, die gegenständliche Bauleitplanung nicht zu einem positiven Ergebnis zu führen. Die vorgetragenen Gründe der Ablehnung werden nicht geteilt. Sie haben keinen städtebaulich relevanten Bezug. Es sind Gründe, die sich im gesellschaftspolitischen Bereich bewegen.

Die Stadt Vöhringen sieht keine Möglichkeit, im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens aus städtebaulichen Gründen Einfluss darauf zu nehmen, wie der einzelne Landwirt seine Betriebsflächen zu bewirtschaften hat. Das Bestimmungsrecht über den jeweiligen Anbau obliegt alleine dem Grundstückseigentümer bzw. dem für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche bestimmten Landwirt. Dabei wird sich der Unternehmer – Landwirt – sicherlich an den handelsüblichen Agrarproduktpreisen orientieren. Sofern hier den Landwirten Preise für den Anbau von Getreide geboten werden, dies es für ihn rentabel erscheinen lassen, wird auch entsprechend Getreide angebaut. In diesem Zusammenhang wird auch daran erinnert, dass z. B. der Anteil des Getreides pro Semmel bei knapp 1 Cent liegt.
Der Getreidehandel liegt in der Hand großer Weltkonzerne, die letztlich den gesamten Anbau und Verkauf vom Samen, über die Wachstumsbehandlungsmethoden bis zur Ernte und dem Verkauf der Produkte bestimmen. Es würden sich sicherlich interessante Entwicklungsmöglichkeiten ergeben, wenn sich regionale Kreisläufe nicht nur im Energiesektor sondern auch auf dem angesprochenen Agrarmarkt entwickeln könnten, um den örtlichen Bedarf und auch die Preisgestaltung bestimmen zu können. Leider ist dies eine Sache der Weltagrarpolitik, in die die Stadt Vöhringen mit dem gegenständlichen Bebauungsplan nicht eingreifen kann.

Die Landwirtschaft ist schon lange nicht mehr nur Lebensmittelproduzent, sondern im Rahmen ihrer Multifunktionalität auch Energieerzeuger.

Es wird hierzu darauf hingewiesen, dass diese NAWARO Biogasanlagen aus den landwirtschaftlich produzierten Futtermaterialien den Wertstoff „Gas“ entziehen und die aus diesem Prozess verbleibenden Rückständen wieder auf die landwirtschaftliche Fläche als Wirtschaftsdünger aufgebracht werden. Damit entsteht ein Wirtschaftskreislauf, der keine „Unmengen Düngemittel“ verbraucht.

Hinsichtlich der bei dem Prozess der Biogasanlage entstehenden Wärme gibt es intelligente Möglichkeiten der Nutzung, u. a. auch der Wärmelieferung in den nahegelegenen Siedlungsbereich. Eine Verpuffung in die Atmosphäre ist nicht die Regel und auch nicht im Sinne der Betreiber solcher Biogasanlagen. Mit einer weiteren Veredelung des gewonnen Gases bzw. der Prozesswärme kann eine Einspeisung in das Gasnetz erfolgen, womit die von der Bundesregierung gewollte nachhaltige und klimafreundliche Energiequelle von über 3.700 heimischen Biogasanlagen eine elektrische Leistung von etwa 1.600 Megawatt erzeugen und damit in beträchtlichem Ausmaß CO2-emittierende fossile Rohstoffe ersetzen kann. Frau Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sagte hierzu in einem Interview in der Zeitschrift Biogas-Fachverband Biogas e.V.:

„Das BMELV setzt sich für eine breitere Verwendung von Biogas und für eine noch effizientere Erzeugung ein. Damit wird eine bessere Wertschöpfung für Landwirte auch in ländlichen Räumen ermöglicht. Ein Biogaseinspeisegesetz nach dem Vorbild des bewährten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), kann die Rahmenbedingungen schaffen, die notwendig sind, um Biogas ins zentrale Gasnetz einzuleiten und somit auch weiter entfernten Verbrauchsorten zuzuführen.“

Abstimmungsergebnis:



Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes ist aufgrund des Abwägungsergebnisses nicht erforderlich.




Beschluss als Satzung
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Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) den

Bebauungsplan „Biogasanlage Wiedenmann“

als Satzung und die Begründung (mit Umweltbericht) hierzu.

§ 1        Inhalt des Bebauungsplanes

Für das Gebiet des Bebauungsplanes „Biogasanlage Wiedenmann“ in Illerberg gilt die vom Büro für kommunale Entwicklung – abtplan – Marktoberdorf, mit ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung in der Fassung vom 24.06.2010, die zusammen mit den textlichen Festsetzungen sowie mit der Begründung (samt Umweltbericht) den Bebauungsplan bildet.

§ 2        Inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt nach seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Beschluss

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen
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Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 25.03.2010 gebilligte Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 25.03.2010, mit ausgearbeitet vom Büro für kommunale Entwicklung – abtplan - , Marktoberdorf, lag einschließlich Textteil, Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Vöhringen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.04.2010 bis einschließlich 21.05.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 14 vom 08.04.2010, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.

Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:

1.        Stellungnahmen von Bürgern
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Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

2.        Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
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Insgesamt wurden 28 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese wurden mit Schreiben vom 07.04.2010 in Vollzug des § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.

Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
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2.1.1        Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach
2.1.3        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach, Krumbach
2.1.4        Staatliches Vermessungsamt Günzburg, Günzburg
2.1.5        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger, Augsburg
2.1.6        Kreisheimatpfleger Richard Ambs, Elchingen
2.1.7        Kath. Pfarramt Illerberg, Vöhringen
2.1.8        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neu-Ulm, Weißenhorn
2.1.9        Lechwerke Netzservice GmbH, Augsburg
2.1.10        SWU Energie GmbH, Ulm
2.1.11        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm
2.1.12        Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, München
2.1.13        Bayer. Bauernverband, Augsburg
2.1.14        Stadt Weißenhorn, Weißenhorn
2.1.15        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.1.16        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm, Kreisbrandrat Raible, Illertissen

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine inhaltliche Stellungnahme vorzutragen:
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2.2.1        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 12.04.2010 
2.2.2        Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.2.3        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege München, München, mit Schreiben vom 09.04.2010
2.2.4        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Krumbach, mit Schreiben vom 13.04.2010
2.2.5        Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, mit Schreiben vom 16.04.2010 
2.2.6        Landratsamt Neu-Ulm, Neu-Ulm, mit Schreiben vom 26.04.2010
2.2.7        Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Augsburg, mit
       Schreiben vom 14.05.2010 

2.3        Folgende Träger haben Stellung genommen bzw. sich zum Sachverhalt geäußert:
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2.3.1        Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 14.04.2010
2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach, mit Schreiben vom 24.04.2010
2.3.4        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Thierhaupten
2.3.5        Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, Schreiben vom 20.05.2010


Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen inhaltlichen Stellungnahmen sind vom Stadtrat zu werten und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abzuwägen.

Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:

2.3.1        Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, mit Schreiben vom 12.04.2010
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wir bedanken uns für die Benachrichtigung über das oben genannte Vorhaben.
In dem bezeichneten Gebiet liegen keine GVS-Anlagen, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden.

Abwägung:
„Das Schreiben der Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:        15 : 0 angenommen


2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 14.04.2010
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Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.

Abwägung:
„Das Schreiben der Amprion GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Die zuständigen Unternehmen bezüglich weiterer Versorgungsleitungen haben wir am Verfahren beteiligt.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:        15 : 0 angenommen


2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach, mit Schreiben vom 24.04.2010
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Das Staatliche Bauamt Krumbach macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.

Abwägung:
„Das Schreiben des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:        15 : 0 angenommen


2.3.4        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Thierhaupten,
       Schreiben vom 14.05.2010
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Haben sie besten Dank für die Beteiligung am o.g. Verfahren.
Nach unserem Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet besteht, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend berücksichtigt.
Hinweis: Den aktuellen Bestand der Denkmäler bietet der BayernViewer-denkmal auf unserer Homepage.

Abwägung:
„Das Schreiben des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:        15 : 0 angenommen

2.3.5        Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 20.05.2010
       (Bäckerinnung Neu-Ulm)
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Bei diesem Bauleitplanverfahren geht es auch um riesige landwirtschaftliche Flächen die der Lebensmittelproduktion – Getreide – entzogen werden. Die „zweckentfremdete“ Fläche beträgt in unserem Landkreis Neu-Ulm ca. 1/3 der landwirtschaftlichen Anbauflächen.

Bei den meisten Biogasanlagen so auch bei der von Herrn Wiedenmann werden nur 35 % der entstehenden Wärme wieder der Produktion zugeführt der Rest wird an die Atmosphäre freigegeben. Bei der Menge der Biogasanlagen in Bayern u. im ges. Bundesgebiet eine gewaltige Menge ungenützter Energie. Aus diesen angeführten Gründen lehnen wir eine Erweiterung der bestehenden Biogasanlage ab.

Bitte stoppen Sie diesen Irrsinn und den riesigen Verbrauch von Lebensmitteln (zum vergasen!), stoppen sie den Verbrauch von Unmengen Düngemitteln von Pestiziden und letztendlich den Verbrauch von Fördermitteln für die Landwirtschaft. Diese Fördermittel könnten anderweitig in der Landwirtschaft sinnvoll eingesetzt werden.

Abwägung:
„Das Schreiben der Bäckerinnung vom 15.05.2010, das über die Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm als Stellungnahme zum laufenden Bebauungsplanverfahren „Biogasanlage Wiedenmann“ eingegangen ist, wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Vöhringen sieht keine Veranlassung, die gegenständliche Bauleitplanung nicht zu einem positiven Ergebnis zu führen. Die vorgetragenen Gründe der Ablehnung werden nicht geteilt. Sie haben keinen städtebaulich relevanten Bezug. Es sind Gründe, die sich im gesellschaftspolitischen Bereich bewegen.

Die Stadt Vöhringen sieht keine Möglichkeit, im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens aus städtebaulichen Gründen Einfluss darauf zu nehmen, wie der einzelne Landwirt seine Betriebsflächen zu bewirtschaften hat. Das Bestimmungsrecht über den jeweiligen Anbau obliegt alleine dem Grundstückseigentümer bzw. dem für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche bestimmten Landwirt. Dabei wird sich der Unternehmer – Landwirt – sicherlich an den handelsüblichen Agrarproduktpreisen orientieren. Sofern hier den Landwirten Preise für den Anbau von Getreide geboten werden, dies es für ihn rentabel erscheinen lassen, wird auch entsprechend Getreide angebaut. In diesem Zusammenhang wird auch daran erinnert, dass z. B. der Anteil des Getreides pro Semmel bei knapp 1 Cent liegt.
Der Getreidehandel liegt in der Hand großer Weltkonzerne, die letztlich den gesamten Anbau und Verkauf vom Samen, über die Wachstumsbehandlungsmethoden bis zur Ernte und dem Verkauf der Produkte bestimmen. Es würden sich sicherlich interessante Entwicklungsmöglichkeiten ergeben, wenn sich regionale Kreisläufe nicht nur im Energiesektor sondern auch auf dem angesprochenen Agrarmarkt entwickeln könnten, um den örtlichen Bedarf und auch die Preisgestaltung bestimmen zu können. Leider ist dies eine Sache der Weltagrarpolitik, in die die Stadt Vöhringen mit dem gegenständlichen Bebauungsplan nicht eingreifen kann.

Die Landwirtschaft ist schon lange nicht mehr nur Lebensmittelproduzent, sondern im Rahmen ihrer Multifunktionalität auch Energieerzeuger.

Es wird hierzu darauf hingewiesen, dass diese NAWARO Biogasanlagen aus den landwirtschaftlich produzierten Futtermaterialien den Wertstoff „Gas“ entziehen und die aus diesem Prozess verbleibenden Rückständen wieder auf die landwirtschaftliche Fläche als Wirtschaftsdünger aufgebracht werden. Damit entsteht ein Wirtschaftskreislauf, der keine „Unmengen Düngemittel“ verbraucht.

Hinsichtlich der bei dem Prozess der Biogasanlage entstehenden Wärme gibt es intelligente Möglichkeiten der Nutzung, u. a. auch der Wärmelieferung in den nahegelegenen Siedlungsbereich. Eine Verpuffung in die Atmosphäre ist nicht die Regel und auch nicht im Sinne der Betreiber solcher Biogasanlagen. Mit einer weiteren Veredelung des gewonnen Gases bzw. der Prozesswärme kann eine Einspeisung in das Gasnetz erfolgen, womit die von der Bundesregierung gewollte nachhaltige und klimafreundliche Energiequelle von über 3.700 heimischen Biogasanlagen eine elektrische Leistung von etwa 1.600 Megawatt erzeugen und damit in beträchtlichem Ausmaß CO2-emittierende fossile Rohstoffe ersetzen kann. Frau Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sagte hierzu in einem Interview in der Zeitschrift Biogas-Fachverband Biogas e.V.:

„Das BMELV setzt sich für eine breitere Verwendung von Biogas und für eine noch effizientere Erzeugung ein. Damit wird eine bessere Wertschöpfung für Landwirte auch in ländlichen Räumen ermöglicht. Ein Biogaseinspeisegesetz nach dem Vorbild des bewährten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), kann die Rahmenbedingungen schaffen, die notwendig sind, um Biogas ins zentrale Gasnetz einzuleiten und somit auch weiter entfernten Verbrauchsorten zuzuführen.“

Abstimmungsergebnis:        15 : 0 angenommen



Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes ist aufgrund des Abwägungsergebnisses nicht erforderlich.




Beschluss als Satzung
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Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) den

Bebauungsplan „Biogasanlage Wiedenmann“

als Satzung und die Begründung (mit Umweltbericht) hierzu.

§ 1        Inhalt des Bebauungsplanes

Für das Gebiet des Bebauungsplanes „Biogasanlage Wiedenmann“ in Illerberg gilt die vom Büro für kommunale Entwicklung – abtplan – Marktoberdorf, mit ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung in der Fassung vom 24.06.2010, die zusammen mit den textlichen Festsetzungen sowie mit der Begründung (samt Umweltbericht) den Bebauungsplan bildet.

§ 2        Inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt nach seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0