Entsprechend der Belegungssituation in den Kindergärten schlägt die Stadtverwaltung im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 BayKiBiG zum Kindergartenjahr 2010/2011 vor, die Plätze wie folgt als Bedarf anzuerkennen:
Einrichtung
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Platzzahl lt.
Betriebs-
erlaubnis
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Voraussichtliche
Belegung
September 2010
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Vorschlag
Anerkennung
2010/2011
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Anmerkungen
Integrativ / Mittagessen
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KiTa Nord
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75
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70
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75
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-- 12 - 15
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KiTa Pusteblume
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52
|
48
|
50
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2-3 20 - 25
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KiTa St. Martin
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60
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63 (Febr.’11: 68)
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75
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3 38
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KiTa Arche
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75
|
73
|
75
|
3 45
|
KiTa Rappelkiste
|
50
|
47 (Jan.’11: 48)
|
48
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15 30
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KiTa St. Michael
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100
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88
|
100
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-- 30
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Hort St. Michael
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50
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49
|
50
|
-- 50
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Krippe St. Martin
|
16
|
12
|
13
|
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Krippe Arche
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15
|
15
|
15
|
|
Nach Abgleich der Anmeldungen in den Krippengruppen der Einrichtungen St. Martin und Arche stehen insgesamt 5-6 Kinder auf einer Warteliste.
Die Kindergartenleitung und das pädagogische Fachpersonal der Einrichtung St. Martin plädieren für eine Reduzierung der bisherigen Gruppenstärke von 15 Kinder auf 12 bis maximal 13 Kinder. Im Vergleich zur Einrichtung der Krippengruppe in der KiTa Arche bestehen kleinere Raumverhältnisse Das pädagogische Fachpersonal legt Wert auf eine qualitativ gute Betreuung.
Die gebuchten Betreuungszeiten und die Eingruppierung der Kinder (Integrativ, Migration, unter 3 Jahre) bestimmen den Anstellungsumfang des eingesetzten Personals.
Gastkinder im Kindergartenjahr 2010/11
Einrichtung
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Anzahl
|
Wohnsitzgemeinde
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Anmerkung
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KiTa Pusteblume
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2
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Senden
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bereits 2009/10 aufgenommen
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KiTa St. Martin
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1
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Weißenhorn
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Neuaufnahme - Kind einer
Päd. Fachkraft in der KiTa
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KiTa Arche
Krippe Arche
|
1
1
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Illertissen,
Altenstadt (Vereinbarung Fa. Wieland)
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bereits 2009/10 aufgenommen
bereits 2009/10 aufgenommen
|
KiTa St. Michael
|
1
|
Illertissen (Vereinbarung Fa. Wieland)
|
bereits 2009/10 aufgenommen
|
Hort St. Michael
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1
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Bellenberg
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bereits 2009/10 aufgenommen
|
Kinder aus dem Stadtgebiet, die eine auswärtige Einrichtung besuchen sind aktuell nicht bekannt.
In Absprache mit den benachbarten Kommunen Bellenberg, Senden, Weißenhorn und Illertissen werden Gastkinder für die Berechnung des Gastkindbeitrages jeweils zum Beginn des Kindergartenjahres festgestellt. Änderungen während des lfd. Kindergartenjahres werden nicht berücksichtigt. Kinder die in diesem Zeitraum wegziehen, haben nach dem garantierten Wunsch- und Wahlrecht der Eltern die Möglichkeit, für das verbleibende Kindergartenjahr auch weiterhin die Einrichtung zu besuchen. Unter Berücksichtigung des Gastkindbeitrages können diese Kinder dann auch für das darauf folgende Jahr in der Einrichtung verbleiben.
Der Vorschlag zur Bedarfsanerkennung entspricht in etwa der aktuellen Belegungszahl.
Die Belegungszahl bezeichnet die voraussichtliche Situation im September 2010 und bereits bekannter Änderungen.
Entsprechend der freien Kapazitäten nehmen die Einrichtungen auch während des Kindergartenjahres Kinder nach Bedarf auf (z.B. Zuzüge, Erreichen der Altersgrenze
2 ½ Jahre). Insbesondere in den Einrichtungen Nord und St. Michael kann darauf reagiert werden.
Insgesamt stehen 2 Kinder in der KiTa Rappelkiste und Arche auf einer Warteliste, die ein entsprechendes alternatives Platzangebot nicht wahrnehmen möchten, ihre Kinder in der Familie betreuen und das nächste Kindergartenjahr zur erneuten Anmeldung abwarten.
Für einzelne integrative Kinder in den Einrichtungen Pusteblume, St. Martin und Arche läuft derzeit noch das Antragsverfahren.
Die in der Stadtratsitzung vom 30.09.08 diskutierte präventive Maßnahme zur Vermeidung von Auffälligkeiten (Befragung der Eltern) wurde wiederum im Rahmen der Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2010/2011 durch einen Fragebogen an die Eltern verwirklicht (Geburtszeitraum: 01.01.2006 – 29.02.2008).
Hierzu erfolgten 2 Rückmeldungen mit folgendem Ergebnis:
> Kinder werden im familiären Umfeld betreut
5 Kinder blieben ohne Anmeldung und ohne Rückmeldung auf den Fragebogen.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, unter Berücksichtigung des Anliegens der Einrichtung
St. Martin in Illerberg, die Plätze im Bereich der Kindertageseinrichtungen wie folgt anzuerkennen:
KiTa Nord 75 Plätze
KiTa Pusteblume 50 Plätze davon 3 Integrationsplätze
KiTa St. Martin 75 Plätze davon 3 Integrationsplätze
KiTa Arche 75 Plätze davon 3 Integrationsplätze
KiTa Rappelkiste 48 Plätze davon 15-16 Integrationsplätze
KiTa St. Michael 100 Plätze
Krippe St. Martin 13 Plätze
Krippe Arche 15 Plätze
Schülerhort St. Michael 50 Plätze
Die vorliegenden Aufnahmen bzw. Fortführung der Gastkinder sollte gleichfalls anerkannt werden.
Sollten sich Eltern entsprechend dem garantierten Wunsch- und Wahlrecht der Einrichtung noch auswärtig orientieren, sollten diese Plätze gleichfalls anerkannt werden.
Die Anmeldesituation für die Mittagsbetreuung an den örtlichen Grundschulen gestaltet sich im kommenden Schuljahr 2010/11 wie folgt:
Grundschule:
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Angemeldete Kinder für die
Betreuung
bis 14.00 Uhr / bis 16.00 Uhr
bzw. 14.30 Uhr
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Anmeldungen
Gesamt:
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Grundschule Süd
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12 + 7
|
19
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Grundschule Nord
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7 / 15
|
22
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Grundschule Illerberg
|
4 / 18
|
22
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Für dieses Angebot der Mittagsbetreuung erfolgt ein staatlicher Zuschuss pro Schuljahr in Höhe von:
Betreuungsform bis 14.00 Uhr (bzw. 14.30 Uhr) 3.323,00 €
Verlängerte Betreuungsform bis max. 16.00 Uhr 7.000,00 €
Der monatliche Elternbeitrag für diese Betreuung beträgt je nach in Anspruch genommenen Wochentagen gestaffelt:
bis 14.00 Uhr bzw. 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr
1 Wochentag 6,00 € 9,00 €
2 Wochentage 11,50 € 17,50 €
3 Wochentage 17,00 € 26,00 €
4 Wochentage 22,50 € 34,50 €
5 Wochentage 28,60 € 43,60 €
Ein Mittagessen wird aktuell mit 3,30 € berechnet.
Diese Kosten ergänzen den monatlichen Elternbeitrag.
Entsprechend dem vorliegenden aktuellen Bedarf besteht auch im kommenden Schuljahr 2010/2011 für Schüler die Möglichkeit der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen und zwar an der Grundschule Süd mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis 14.00 Uhr (bzw. max. 14.30 Uhr) und an den Grundschulen Nord und Illerberg mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis längstens 16.00 Uhr.
Die personellen Voraussetzungen werden hierfür getroffen.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Bedarf der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen für das Schuljahr 2010/2011 nach den aktuell vorliegenden Anmeldezahlen und dem entsprechenden Betreuungsumfang anzuerkennen und die personellen Voraussetzungen zu schaffen.