Umverlegung der NU 14 im Rahmen der Neuen Rathaus-Mitte; Statusbericht und Billigung der aktuellen Verkehrsplanung (Vorentwurfsplanung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 14.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.04.2025 ö Vorberatend 6
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2025 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Straßenplanung: Verlegung der NU 14
Der Stadtrat hat in seiner der Sitzung vom 26.01.2023 die Planungsergebnisse des Ingenieurbüros Wassermüllers zur Kenntnis genommen und sich mehrheitlich für die Verlegung der Kreisstraße NU 14 auf Grundlage des Planstands vom 26.01.2023 entschieden.

Anfang des Jahres wurde die Straßenplanung mit dem Staatlichen Hochbauamt Krumbach (Herr Leis, leitender Baudirektor und Herr Greineder), dem Landratsamt (Herrn Reimann) sowie Herrn Werner Lipp von der Polizei final abgestimmt. Hintergrund der Abstimmung war zum einen die Detailabstimmung der Planung und die darüber hinaus gehende Fragestellung der Förderfähigkeit im Rahmen von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse gemäß nach Art. 2 BayGVFG. Wird eine Straße aufgrund Ihres verkehrstechnischen Zustandes als sanierungsbedürftig eingestuft ist, so können bis zu 50 % der Herstellungskosten gefördert werden. Durch den Erstantrag im August 2024 bei der Regierung von Schwaben ist der Anspruch auf den Zuschuss gesichert. Über die Einreichung der Vorentwurfsplanung inkl. der Baukosten wird die genaue Zuschusshöhe für die Maßnahme ermittelt. 

Bei Baukosten in Höhe von 3,0 Mio. € und zuwendungsfähigen Kosten von 2,2 Mio. € kann ein Zuschuss von 1,1 Mio. € erwartet werden.

Mittlerweile ist der notwendige Grunderwerb für Flächen der zukünftigen Fahrbahn, wie aber auch des Geh- und Radweges nach vielen Verhandlungsgespräche nahezu abgeschlossen.

Das Planungsbüro Wassermüller stellt in der Sitzung die aktuelle Vorentwurfsplanung und die Änderungen gegenüber der grundsätzlich beschlossenen Planung vom 26.01.2023 vor. 

Wesentliche Änderungen und Ergänzungen betreffen den Bereich des Radverkehrs, der Fußgängerüberwege sowie die finale Lage der zwei Bushaltestellen.

Freiflächengestaltung

Mit der verkehrlichen Neuordnung im Bereich der Stadtmitte östlich der Wielandwerke entstehen im Umfeld des Rathauses zentrale Entwicklungsflächen der Stadtentwicklung.

Im Zuge der Neugestaltung wird die bisherige Kreisstraße NU 14 (Illerstraße) nach Norden verlegt. Neben den bestehenden Einrichtungen um Rathaus und Kulturzentrum soll eine neue Gebäudegruppe die Funktion der Stadtmitte mit ergänzenden Handelsflächen, Dienstleistungen und Wohnnutzungen stärken und das Ensemble mit den Gebäuden Rathaus, Kulturzentrum und Adler-Gebäude am Hettstedter Platz ergänzen. Grundlage der Neuordnung bildet das vom Stadtrat am 28.10.2021 beschlossene städtebauliche Konzept, das wiederum in den mittlerweile wirksamen Bebauungsplan (am 11.11.2023 rechtskräftig) eingeflossen ist.

Die „Neue Rathaus-Mitte“ bietet neben neuen Angeboten die städtebauliche Chance, den Bereich um Rathaus und Kulturzentrum neu zu ordnen und attraktive neue Stadträume zum Aufenthalt und für vielfältige Angebote im Stadtleben zu gestalten. Die Fläche ist mit ihrer repräsentativen Funktion am Rathaus für die Stadtentwicklung Vöhringens von zentraler Bedeutung.

Gleichzeitig können zeitgemäß gestaltete Freiräume in der Stadt ökologische Funktionen integrieren und einen Beitrag zur Klimaanpassung und -verbesserung bieten.

Mit diesen Zielvorstellungen wurden zwei Varianten zur Neugestaltung der Freiflächen entwickelt, die in der Stadtratsitzung vorgestellt werden. Es handelt sich um grundsätzliche Vorentwurfsüberlegungen, die mit der weiteren Projektentwicklung konkretisiert werden. So wird im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens für die Neubebauung zunächst Ende April ein mögliches Bebauungskonzept ausgewählt, auf das die Freiflächenplanung dann ausgerichtet und angepasst werden wird. 

Konzeptideen zur Neugestaltung der Freiflächen

Variante Konzept 1

Der Stadtboden erhält einen attraktiven einheitlichen Belag. Der Raum zwischen Rathaus und Kirchengebäude St. Maria wird durch Baumgruppen und -reihen gegliedert. Ein Baumdach nördlich des Kulturzentrums definiert dessen Eingangsbereich neu und markiert die neue Wegeverbindung von Norden durch das neue Bebauungsquartier. Zum Rathaus hin integriert ein Platzfeld mit besonderer Belagsgestaltung die zentrale Fläche am Maibaumstandort.

Nach Norden schließt der neue Platz als räumlich gefasster Stadtraum mit Wasserspiel an und erhält damit eine hohe Aufenthaltsqualität. Die Flächen entlang der neuen Gebäude können durch eine Außengastronomie belebt werden. Die Platzfläche bleibt offen gestaltet, um für unterschiedliche Ansprüche, Feste und Veranstaltungen flexibel genutzt zu werden. 

Um auch oberhalb einer möglichen Tiefgarage Baumpflanzungen zu ermöglichen, sind gemeinschaftliche Hofflächen etwas angehoben. An ihren Kanten sind Sitzgelegenheiten am Rand des Platzes angeordnet. 

Zur Kirche St. Maria wird an der bestehenden Mauer eine Sitzmöglichkeit als ‘ruhiger Winkel‘ angeordnet. Die Grünfläche entlang der heutigen Straßenfläche zum Wolfgang-Eychmüller-Haus hin gliedert zukünftig die Gesamtfläche und lässt eine Vorzone zum Kulturzentrum entstehen; dieser Binnenraum kann einzelne Spielpunkte und Sitzgelegenheiten aufnehmen.

Variante Konzept 2

In Konzept 2 wird der Stadtraum zwischen Rathaus und Pfarrkirche der ehemaligen Illerstraße durch ein ‘Grünes Band‘ begleitet. Freistehende Bäume unterschiedlicher Größe bieten attraktive Aufenthaltsbereiche unterschiedlichen Charakters: Spielpunkte, Sitzgelegenheiten im Schatten und ein Wasserspiel/Sprudlerfeld stellen Angebote für alle Generationen dar. Der Bereich des bodenebenen Wasserspiels kann bei ausgeschalteter Brunnenfunktion als flexibel nutzbare Platzfläche dienen und erstreckt sich dann bis zum Neubauquartier.

Der Platz im neuen Bebauungsquartier bietet als baumbestandene grüne Hoffläche ein städtischer Rückzugsort und wird mit vielen Sitzgelegenheiten zum schönen innerstädtischen Treffpunkt, der bis zum westlichen Baukörper reicht. Die Durchwegung des Bauquartiers bindet gut nach Norden an.
Zum Kirchengrundstück St. Maria wird an der bestehenden Mauer eine Sitzmöglichkeit als ‘ruhiger Winkel‘ angeordnet, von dem eine neue Wegeverbindung nach Westen nördlich der Kirche vorgeschlagen wird.

Für beide Konzepte
Die Gestaltung des insgesamt verkehrsberuhigten Bereichs der ‘Neuen Rathaus-Mitte‘ lässt von der Kirchstraße zum Hettstedter Platz eine Fahrradtrasse offen, so dass eine gute Erreichbarkeit und Durchlässigkeit für Radfahrer gegeben bleibt. 

Die Fahrbeziehung für den Autoverkehr über den Hettstedter Platz soll weiterhin nur reduziert stattfinden. Als Orientierung dienen lineare Belagselemente (zur Entwässerung) und die Ergänzung einer einseitigen Baumreihe oder neue beidseitige Baumreihen. 

Weiteres Vorgehen 

Die Vorstellung der Konzeptideen in verschiedenen Varianten dient zur Veranschaulichung sowie Diskussion und Festlegung von Planungszielen. Weitere Rahmenbedingungen werden durch die Auswahl eines Bebauungsentwurfs aus dem Investorenauswahlverfahren festgelegt; gleichzeitig können die Konzeptansätze Hinweise zur Diskussion im Rahmen des Auswahlverfahrens bieten. Welche Chancen bieten sich für die Freiflächen oder welche Nutzungsmöglichkeiten sollen berücksichtigt werden. 

Die Konzeptansätze zur Freiflächengestaltung werden mit Vorliegen eines Bebauungskonzepts fortgeschrieben. Das Aufwertungspotenzial zur ‘Neuen Rathaus-Mitte‘ lassen sich jedoch bereits ablesen.

In diesem Zusammenhang soll nochmals klarstellend darauf hingewiesen werden, dass im Rahmen des Investoren-Auswahlverfahrens vorgegeben ist, dass auch nach Verkauf der Bauflächen die Gestaltung und der Unterhalt des Platzes bei der Stadt verbleiben und dies auch dauerhaft im Grundbuch gesichert wird. Hintergrund ist, dass die Stadt bezüglich Instandhaltung, Sauberkeit, etc. „Herr des Platzes“ bleiben muss.



Anlage:        Lageplan Straßenbau, Planstand vom 10.04.2025
       Freiraumkonzept Konzept 1 und Konzept 2 vom 25.03.2025

Empfehlung

„1.        Der Stadtrat nimmt die aktuellen Planungsergebnisse zur Umverlegung der NU 14 im Rahmen der Neuen Rathaus-Mitte zur Kenntnis.“


„2.        Der mit dem Straßenbauamt und Landratsamt abgestimmten Vorentwurfsplanung vom Ingenieurbüro Wassermüller, aus Ulm, inkl. der Baukosten in Höhe von ca. 3,0 Mio. € wird zugestimmt.“


„3.        Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Planungsergebnisse für die Freiflächengestaltung vom Planungsbüro, Studio Stadtlandschaften, ehem. Wick und Partner, aus Stuttgart zur Kenntnis.“ 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Beratungen und den Empfehlungsbeschluss aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses. Vorab werde das Projekt von den anwesenden Planerinnen und Planern vorgestellt. Bürgermeister Neher übergibt das Wort an Herrn Schröder vom Studio Stadtlandschaften (ehemals Wick + Partner).

Herr Schröder stellt anhand der als Anlage beiliegenden Präsentation ausführlich die beiden möglichen Gestaltungskonzepte der Freiräume vor. Ziel sei es, die Stadtmitte zu beleben, den Platz baulich zu fassen sowie eine hohe Nutzungsflexibilität zu erhalten. 

Bürgermeister Neher übergibt das Wort an Herrn Erb vom Planungsbüro Wassermüller.

Herr Erb stellt anhand der beiliegenden Präsentation ausführlich die geplante Verlegung der NU14 vor. Dabei geht er auf die geplante Verkehrsführung ein. Entlang der NU14 in Richtung Illerrieden sei ein durchgängiger Fuß- und Radweg realisierbar. Bezüglich des geplanten Kreisverkehrs erklärt Herr Erb, dass zwar aus dem Platzbereich des Hettstedter Platzes kein linksabbiegen möglich sei; allerdings sei die Ausfahrt über die Parkstraße mit einem Umweg von rund 200 Metern möglich. Eine Einfahrt in den Platzbereich des Hettstedter Platzes sei über den Kreisverkehr möglich. Der geplante dreiarmige Kreisverkehr sei nach Verkehrszählungen und diversen Gutachten die geeignetste Lösung. Ein vierarmiger Kreisverkehr würde zu Einschränkungen in der Gestaltung führen, da mindestens eines der geplanten Häuser wegfallen würde. Auch eine Kreuzung als Alternative sei nicht zielführend, da die Leistungsfähigkeit mit C deutlich unter der des Kreisverkehrs mit A liegt. 

Bürgermeister Neher übergibt das Wort zur Vorstellung des Vergabeverfahrens an Frau Linßen von der LBBW.

Frau Linßen informiert allgemein über den Ablauf des Vergabeverfahrens und geht auf die Bewertungskriterien zur Investorenauswahl im Vergabegremium ein. 

Bürgermeister Neher übergibt das Wort an die Herren Rommel und Söhner von der Firma „IllerSenio“ zur Vorstellung des Siegerentwurfs aus dem Vergabeverfahren.

Herr Rommel stellt die Firma „IllerSenio“ ausführlich vor und geht auf den steigenden Bedarf für betreutes Wohnen ein, 
Anschließend stellt Herr Söhner das von IllerSenio geplante Projekt in der „Neuen Rathaus-Mitte ausführlich vor. Die Planung ist in verschiedene Häuser aufgegliedert. 50-60 Wohnungen, Außenanlagen und ein Tagescafé seien geplant. Zudem sei eine energetische Eigenversorgung geplant.

Bürgermeister Neher dankt den Planern für die Vorstellungen. Durch die ortsansässige Firma „IllerSenio“ und deren bereits bekannte Projekte gebe es eine Gewähr für einen Projektverlauf im Sinne der Stadt Vöhringen. Das Grundstück werde im Sinne der Stadt gestaltet und wird in der Hand der Stadt Vöhringen bleiben.

Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, weshalb „IllerSenio“ sich nicht gleich nach dem Absprung des vorherigen Investors als Interessent gemeldet habe.
Bürgermeister Neher erläutert, dass ein Vergabeverfahren durchzuführen war, um die Ausübung des Ermessens bei der Grundstücksvergabe auch tatsächlich zu ermöglichen. 

Auf die Frage aus dem Gremium, ob eine verschlankte Bebauung möglich sei, erklärt Herr Rommel, dass die Frage aktuell nicht zur Diskussion stehe. 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, wie die Heizversorgung erfolgen soll, und ob die Möglichkeit einer Kühlung über die Heizung im Sommer bestehe.

Herr Söhner erklärt, dass dies im Detail zu prüfen sei. 

Ein Ratsmitglied befindet die Planung, mit Ausnahme des Kreisverkehrs, für gelungen. Lediglich eine schlankere Bebauung wäre wünschenswert. Zudem gebe es Schwachpunkte in der Planung bezüglich der Parkplätze. Ferner spricht das Ratsmitglied an, dass das abgegebene Bürgerbegehren wohl als unzulässig angesehen wurde. 

Bürgermeister Neher erläutert, dass das Bürgerbegehren in der folgenden Stadtratssitzung thematisiert werde. Grundsätzlich liege eine gute Planung für die Neue Ratshausmitte vor. 

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass eine Ampelanlage geeigneter wäre als ein Kreisverkehr, da dies sicherer für Radfahrer wäre. Da die Parkplatzsituation nicht ideal sei, stelle sich die Frage, ob der Parkplatz der Wieland-Werke weiterhin bei Veranstaltungen genutzt werden könne.

Herr Scherraus erläutert, dass nach dem Verkehrsgutachten der Kreisverkehr mit der Klasse A deutlich besser eingestuft sei, als die Ampelanlage mit der Klasse C. Zudem sei eine Querung über den Zebrastreifen mit dem Rad beim Kreisverkehr möglich.

Das Gremiumsmitglied merkt an, dass eine Ampelanlage dennoch sicherer wäre, da auch Schulen in der Nähe seien. Eine aktuelle Verkehrszählung wäre sinnvoll.

Herr Scherraus erklärt, dass eine Ampelanlage in der aktuellen Planung nicht möglich und nicht gewünscht sei. Ein Zebrastreifen sei auch sehr sicher. Die letzte Verkehrszählung fand 2024 statt. 

Bürgermeister Neher ergänzt, dass weiterhin die Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz der Wieland-Werke bei Veranstaltungen besteht. Das Stadtbauamt prüft zudem Möglichkeiten bezüglich der Parkplatzsituation im Bereich des Kirchplatzes.

Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach der Bepflanzung und Pflasterung in der Freiflächenplanung.

Herr Schröder erklärt, dass die grün gekennzeichneten Flächen in der Planung an der Oberfläche bepflanzt seien. Die gelbgrün gekennzeichneten Flächen seien gepflastert. Ca. 22 % der Fläche sollen nach dem aktuellen Vorschlag bepflanzt werden.

Ein Ratsmitglied fragt nach, ob größere Grünflächen möglich seien, wenn das geplante Haus Nr. 4 weggelassen werden würde. 

Herr Schröder erläutert, dass dies aktuell nicht zur Debatte stehe. 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob der Kreisverkehr nicht um ca. 10 Meter nach Westen verschoben werden könnte, um das Linksabbiegen für PKWs zu ermöglichen. 

Herr Erb erläutert, dass in diesem Falle die Wielandstraße nicht mehr angeschlossen werden könne und die Vöhlinstraße verlängert werden müsse. Diese beiden Einmündungen würden verschmelzen.

Bürgermeister Neher ergänzt, dass an der geplanten Bepflanzung nicht gespart werden soll und verweist auf die großartige Bepflanzung am Kiesparkplatz des Hettstedter Platzes. Das Haus Nr. 4 könne nach seiner Auffassung nicht weggelassen werden, da dieses für die Öffentlichkeit (z.B: als Café) gedacht sei.

Bürgermeister Neher übergibt das Wort an die Bürgerschaft.

Herr Markus Harzenetter, Vöhringen:  
bittet darum, im Sinne der Nachhaltigkeit und des kulturellen Wertes den Abriss des Jugendhauses zu überdenken. 

Herr Schröder erläutert, dass eine Sanierung und Nachnutzung mit dem derzeitigen Konzept schwierig vereinbar sei. Eine Neuplanung sei derzeit kein Thema. 

Frau Jessica Bucher, Illerzell:
Frau  Bucher erkundigt sich nach den Parkmöglichkeiten, wenn nur 0,5 Parkplätze pro Wohneinheit angedacht seien. 

Herr Söhner erklärt, dass die geplante Tiefgarage eine Parkmöglichkeit darstellt, und auch beispielsweise bei den möglichen Arztpraxen Parkplätze vorhanden sein müssen. 

Frau Christin Stepanski, Vöhringen: 
fragt nach, ob mit der geplanten Verlegung der NU14 ein Tempolimit von 50 km/h geplant sei. Herr Erb bestätigt dies. 

Herr Stefan Peters, Vöhringen: 
erkundigt sich nach der Zufahrt zum Kiesparkplatz und dem Befahren der Marienstraße. Zudem bedauert er, dass das Projekt nun nur für ältere Mitbürger vorgesehen sei.

Bürgermeister Neher erklärt, dass weiterhin eine Zufahrt zum Kiesparkplatz möglich sei. Die Marienstraße wird eine Einbahnstraße. Ein westliches Ausfahren sei möglich. 

Herr Christoph Klingler, Illerzell:
Herr Klingler merkt an, dass die geplante Bepflanzung von etwa 20 % zu gering sei. Zudem biete das Projekt keine Möglichkeiten für junge Familien in Form von Spielplätzen oder Ähnlichem. Ferner spricht er das unzulässige Bürgerbegehren an, dessen Ablehnung den Wählerwillen missachten würde. 

Herr Albert Süßegger, Vöhringen: 
Herr Süßegger merkt an, dass das Gebäude Nr. 1 zu lang sei. Ein gekürzter Gebäudeteil würde einen besseren Blick auf die alte Kirche gewährleisten.

Herr Bruno Lepschy, Vöhringen: 
Herr Lepschy merkt an, dass eventuell doch über eine Ampel nachzudenken wäre. Vieles sei bereits gut durchplant. Die letzten wenigen Themen wie der Kreisverkehr oder die Parkplatzsituation müssten noch ausgearbeitet werden. Ein Abriss des Jugendhauses sei allerdings unumgänglich. 

Bürgermeister Neher stimmt zu, dass wenige letzte Punkte noch abgestimmt werden müssen. Im Hinblick auf das Bürgerbegehren erläutert er, dass die Stadt verpflichtet sei, die rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Hierfür wurde eine Kanzlei beauftragt. Das Bürgerbegehren sei nach Prüfung der Kanzlei rechtswidrig, da einige Formulierungen unwahr oder jedenfalls massiv irreführend seien. Einige Unterschriften seien somit möglicherweise durch die Darlegung falscher Tatsachen zustande gekommen. Auch die Rechtsaufsicht, das Landratsamt Neu-Ulm, teilt diese Rechtsauffassung. Abschließend informiert Bürgermeister Neher, dass die Planer im Anschluss an die Sitzung für Fragen der Bürgerschaft bereitstehen würden.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat nimmt die aktuellen Planungsergebnisse zur Umverlegung der NU 14 im Rahmen der Neuen Rathaus-Mitte zur Kenntnis.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

„2.        Der mit dem Straßenbauamt und Landratsamt abgestimmten Vorentwurfsplanung vom Ingenieurbüro Wassermüller, aus Ulm, inkl. der Baukosten in Höhe von ca. 3,0 Mio. € wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Beschluss 3

„3.        Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Planungsergebnisse für die Freiflächengestaltung vom Planungsbüro, Studio Stadtlandschaften, ehem. Wick und Partner, aus Stuttgart zur Kenntnis.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 - Lageplan Straßenbau Planstand vom 10.04.2025 -A3 (.pdf)
Anlage 2 - 250324_FAP_Konzept1_VÖH_Mitte (.pdf)
Anlage 2 - 250324_FAP_Konzept2_VÖH_Mitte (.pdf)
Anlage 3 - Präsentation Bauausschusssitzung Verlegung NU14_Straßenbau (.pdf)
Anlage 4 - Präsentation Bauausschusssitzung_VÖH_NRM_FAPKonzepte_Flächengestaltung (.pdf)

Datenstand vom 21.05.2025 13:27 Uhr