Das Straßenbauprogramm für das kommende Jahr bereits vor den jeweiligen
Haushaltsberatungen festzulegen, hat sich bewährt, da dann mit den Vorbereitungen für die Ausschreibung rechtzeitig begonnen werden kann. Dadurch wird es möglich, evtl. bessere Preise zu erzielen und mit dem Straßenbau im zeitigen Frühjahr zu beginnen.
Das Stadtbauamt schlägt im Hinblick hierauf vor, im Jahr 2011 folgende Straßenzüge neu zu bauen, auszubauen und zu sanieren bzw. fertig zu stellen:
1.) Ausbau der nördlichen Adalbert-Stifter-Straße in West-Ost-Richtung /
südliche Erschließungsstraße für „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“
(Länge ca. 180 m)
Die geschätzten Kosten betragen:
für den Straßenbau mit Bäume ca. 330.000 €
für die Straßenbeleuchtung ca. 12.000 €
für die Entwässerung ca. 30.000 €
für die Wasserversorgung ca. 42.000 €
voraus. Einnahmen Anliegerbeiträge ca. 317.000 €
(Erschließungsbeitrag)
2.) Erneuerung der Rudolf-Diesel-Straße
(Länge ca. 210 m)
Die geschätzten Kosten betragen:
für den Straßenbau ca. 110.000 €
für die Straßenbeleuchtung ca. 0 €
für die Entwässerung ca. 11.000 €
für die Wasserversorgung ca. 0 €
voraus. Einnahmen Anliegerbeiträge ca. 60.000 €
(Straßenausbaubeiträge)
3.) Fertigstellung Falkenstraße zwischen den Straßen
„Bei der Brücklesmühle“ und „Reiherstraße“
(Länge ca. 180 m)
Die geschätzten Kosten betragen:
für den Straßenbau ca. 50.000 €
für die Straßenbeleuchtung ca. 0 €
für die Entwässerung ca. 5.000 €
für die Wasserversorgung ca. 0 €
voraus. Einnahmen Anliegerbeiträge ca. 46.500 €
(Erschließungsbeitrag)
4.) Anbindung des Schrankenweges an die St 2031 (HHSt. 6300.9502)
(Länge ca. 160 m)
Die Realisierung der Anbindung des Schrankenwegs an die St 2031 setzt eine vorherige Entscheidung über die zukünftige Gestaltung des Straßenzuges selbst voraus.
Nach rechtsgültigem Bebauungsplan „Vöhringen Ost III“ vom 31.07.2003 ist der Straßenraum für die Anbindung an die Staatsstraße mit einer 6 m breiten Fahrbahn, einem 2,5 breiten Rad- und Gehweg im Norden, einer dazwischen liegenden
2 m breiten Grünfläche und einer ca. 3,5 m breiten Grünfläche nach Süden vorgesehen.
Aus der Begründung des Bebauungsplans geht hervor, dass bereits im Flächennutzungsplan eine Hauptzufahrtsstraße für den östlich der Bahn gelegenen Stadtbereich vorgesehen ist. Diese Zufahrtsstraße folge dem bestehenden Schrankenweg und verbinde die ehemalige Ortsdurchfahrt (Memminger Straße) mit der St 2031. Die Straße sei somit sowohl eine örtliche Verbindung zum übrigen Stadtgebiet, als auch ein direkter Anschluss an die Staatsstraße und von dort zur Autobahn. Mit diesem Anschluss würden Umwege durch andere Wohngebiete vermieden; dies träge dort zu einer deutlichen Verkehrsentlastung bei. Diese Verkehrsfunktion würde nicht nur für das nördlich der Verbindungsstraße liegende Baugebiet „Ost II“, sondern auch für das Baugebiet „Ost III“ übernommen.
Die Staatsstraße sieht daher eine Abbiegespur für aus dem Süden kommende Verkehrsteilnehmer vor.
Ein Einbiegen in den verlängerten Schrankenweg von der St 2031 ist somit gefahrlos und ohne Verkehrsbeeinträchtigung auf der Staatsstraße möglich.
Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten in Bezug auf querende Radfahrer und Fußgänger in Nord-Süd-Richtung.
Von seitens des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird daher angeregt, für Radfahrer die Verkehrsregelung „Vorfahrt-Achten“ vorzusehen. Dies würde gleichfalls dazu führen, dass Rückstauungen in die Staatsstraße vermieden werden.
Das Einfahren von Verkehrsteilnehmern aus dem Schrankenweg in die Staatsstraße in Richtung Süden wäre gleichfalls einigermaßen gefahrlos möglich. Hier könnte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf zumindest 80 km/h im Bereich der Staatsstraße zweckmäßig sein.
Für aus dem Wohngebiet in Richtung Norden fahrende Verkehrsteilnehmer dagegen stellt sich die Situation wesentlich gefährlicher dar. Beim Einbiegen sind beide Fahrstreifen auf der Staatsstraße zu beachten. Auch hier könnte die Geschwindigkeitsbegrenzung auf zumindest 80 km/h im Bereich der Staatsstraße zweckmäßig sein. Allerdings kann die Gesamtgefahr dadurch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die weitsichtige Einsicht des Verkehrsteilnehmers vom Schrankenweg am Kreuzungsbereich nach Süden und Norden ist durch den gekrümmten Straßenverlauf der St 2031 etwas eingeschränkt.
Nach rechtsgültigem Bebauungsplan wäre die sofortige Umsetzung der zweispurigen Verkehrsanbindung zwischen Schrankenweg und Staatsstraße zwar möglich.
Aus Sicht des Bauamtes bestehen allerdings massive Bedenken in Bezug auf die zweispurige Ausführung.
Hier ist vor allem die vorerwähnte Gefahr beim Einfahren vom Schrankenweg in die Staatsstraße Richtung Norden aufgrund des vorhandenen, gekrümmten Straßenverlaufs zu nennen.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, eine einspurige Verkehrsführung in Ost-West-Richtung vorzusehen.
Somit wäre das Einfahren von der Staatsstraße in den Schrankenweg möglich, das Ausfahren auf die Staatsstraße allerdings nicht.
Diesem Vorschlag liegen folgende Überlegungen zugrunde:
Die Einrichtung eines weiteren Kreisverkehrs auf der Staatsstraße wäre mit ganz erheblichen Umbauten des Lärmschutzwalles und einer damit verbundenen Schwächung des Lärmschutzes für das westlich der St 2031 gelegenen Wohngebiet verbunden.
Zudem wäre die Notwendigkeit für einen Grunderwerb gegeben.
Aus diesen Gründen wird die Errichtung eines Kreisverkehrs unabhängig des erheblichen Kostenaufwandes für nicht zweckdienlich erachtet.
Durch die Eröffnung der NU-14-innerorts / Rue de Vizille und der Schließung des Bahnüberganges am Bahnhof wurden die Verkehrsströme neu gebildet.
Die Bürger auf der Westseite der Bahnlinie können über die Memminger Straße und die Rue de Vizille oder direkt über die südliche Memminger Straße eine Strecke zur Staatstraße benutzen, ohne den beschrankten Bahnübergang queren zu müssen.
Für die nördlich des Schrankenweges gelegenen Grundstückseigentümer besteht die Möglichkeit, die Strecke über den Nebelhornring und Mittelstraße bzw. über den Nebelhornring, Hochvogelstraße und Riedstraße auf die Rue de Vizille und die Staatsstraße zu gelangen.
Die bereits im Haushalt veranschlagten Kosten für eine Einbahnregelung in Ost-
West-Richtung betragen:
für den Straßenbau mit Bäumen ca. 75.000 €
für die Straßenbeleuchtung ca. 0 €
für die Entwässerung ca. 0 €
für die Wasserversorgung ca. 0 €
voraus. Einnahmen Anliegerbeiträge ca. 0 €
(keine Erschließungsanlage!)
5.) Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis „Alte Poliere“
Die Billigung des Planungsentwurfes erfolgte bereits in der Stadtratssitzung vom 10.12.2009.
In der Stadtratssitzung vom 30.09.2010 wurde beschlossen, die Neugestaltung der Bahnhofstraße mit der Sanierung der Mühlbachbrücke im Jahr 2011 umzusetzen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Neugestaltung der Bahnhofstraße belaufen sich zumindest auf 1,1 Millionen Euro (ca. 290.000 € Einnahmen durch Anliegerbeiträge) für Straßenbau, Wasserversorgung, Kanalisation, Beleuchtung und Brückenelement (bei tragfähigen Brückenwiderlagern).
Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2012 bis 2014 wird derzeit vom Bauamt vorbereitet und wird im Frühjahr 2011 zur Beschlussfassung dem Bauausschuss bzw. dem Stadtrat vorgestellt.