Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von Ortsstraßen; Widmung eines Teilbereiches zur Ulmer Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 01.03.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 01.03.2011 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Im Zuge der Neugestaltung der Ulmer Straße wurde mit dem Eigentümer des Anwesens „Ulmer Straße 16“ (Flur-Nr. 150/4 der Gemarkung Vöhringen) notariell eine Vereinbarung getroffen, dass die Stadt Vöhringen den Teilbereich nördlich seines Wohn- und Geschäftshauses gestalterisch aufplant und herstellt. Da nicht der gesamte Bereich des Grundstückes nördlich der Gaststätte als öffentliche Verkehrsfläche genutzt werden wird, sondern auch als private Fläche für die Gaststätte (Außenbestuhlung) ist nur der nördliche, im Lageplan gekennzeichnete Bereich zu widmen, was bereits in der genannten notariellen Vereinbarung so niedergelegt ist.

Das angrenzende Grundstück Flur-Nr. 152/1, das sich im Eigentum der Stadt Vöhringen befindet, wird ebenfalls gewidmet und somit „offiziell“ der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Empfehlung

„Die Grundstücke Flur-Nr. 152/1 und 150/4 Tlfl., jeweils Gemarkung Vöhringen, im Bereich des Überganges über den Mühlbach, werden als Bestandteil der Ulmer Straße als Ortsstraße gewidmet.

Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.“

Beschluss

„Die Grundstücke Flur-Nr. 152/1 und 150/4 Tlfl., jeweils Gemarkung Vöhringen, im Bereich des Überganges über den Mühlbach, werden als Bestandteil der Ulmer Straße als Ortsstraße gewidmet.

Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0