Erhöhung der Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 02.05.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.05.2011 ö Vorberatung 1

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 wurde auch im Hinblick auf die sehr schlechte Haushaltslage die turnusgemäße Anpassung der Beiträge für die Kinderbetreuungs-einrichtungen vorgesehen.

Bei der letzten Erhöhung zum September 2009 hatte man sich damals dafür ausgesprochen, in nicht allzu großen Zeitabständen jeweils eine moderate Beitragssteigerung vorzunehmen, um nicht allzu große prozentuale Erhöhungen vornehmen zu müssen.

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Betriebskosten und dem bedarfsgerechten wie qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kindertagesstätten-einrichtungen.
Resultierend daraus leistet die Stadt Vöhringen bereits für jedes betreute Kind einen Zuschuss in Höhe von ca. 60 %  der entstandenen Kosten.
Die Elternbeiträge wirken sich dabei mit einem prozentualen Anteil in Höhe von lediglich
rund 13 % aus (vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 1 – Kostenentwicklung der Kindertages-
einrichtungen 2009 – 2011).

Um die Relation und den Ausgleich des Betriebskostendefizits gleichwohl im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2011 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen moderat um jeweils nur 3,00 € anzupassen:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:      Erhöhter Beitrag für

im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr          2? - bis 3-jährige Kinder:

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    61,00 €   bisher 58,00 €         73,00 €   bisher 70,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    63,00 €   bisher 60,00 €         75,00 €   bisher 72,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    65,00 €   bisher 62,00 €         77,00 €   bisher 74,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    67,00 €   bisher 64,00 €         79,00 €   bisher 76,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    69,00 €   bisher 66,00 €         81,00 €   bisher 78,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    71,00 €   bisher 68,00 €         83,00 €   bisher 80,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    73,00 €   bisher 70,00 €         85,00 €   bisher 82,00 €
Für die Betreuung in den Kinderkrippen:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:


im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    113,00 €   bisher 110,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    118,00 €   bisher 115,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    123,00 €   bisher 120,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    128,00 €   bisher 125,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    133,00 €   bisher 130,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    138,00 €   bisher 135,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    143,00 €   bisher 140,00 €


Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung soll im Weiteren im bisherigen Umfang übernommen werden und zwar:

Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen


ð Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
    (dabei wird das jüngste in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt)

ð Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit

Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.

Gemäß Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetztes wurde der Elternbeirat zur vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge informiert und angehört.

Aus Sicht eines Teils der Eltern werden grundsätzliche Bedenken angeführt, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen allgemein zunehmen und Einschnitte bedeuten.
Hierzu kann bezüglich der Höhe der Elternbeiträge darauf verwiesen werden, dass diese im Stadtgebiet Vöhringen im landkreisweiten und vor allem bundesweiten Vergleich nach wie vor sehr familienfreundlich angeboten werden (vgl. hierzu Anlage 2 – Elternbeiträge im Vergleich).

Die Stellungnahmen der freigemeinnützigen Träger und der Elternbeiräte sind in der Anlage
beigefügt.

Eine alternative sozial-gestaffelte Beitragslösung wird seitens der freigemeinnützigen Träger wie der Verwaltung einstimmig nicht befürwortet.

Empfehlung

Anpassung der jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011 um jeweils 3,00 €:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:      Erhöhter Beitrag für

im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr          2? - bis 3-jährige Kinder:

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    61,00 €        73,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    63,00 €        75,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    65,00 €        77,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    67,00 €        79,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    69,00 €        81,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    71,00 €        83,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    73,00 €        85,00 €

Für die Betreuung in den Kinderkrippen:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:


im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    113,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    118,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    123,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    128,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    133,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    138,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    143,00 €


Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:

Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).

Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.

Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson weist vorab darauf hin, dass Gebührenerhöhungen, insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten nie auf Freude stoßen. Doch angesichts gestiegener Kosten lasse sich dieser Schritt nicht so ohne weiteres vermeiden. Und um keine zu großen Gebührenerhöhungen vornehmen zu müssen, habe sich der Stadtrat dafür ausgesprochen, in regelmäßigem Turnus jeweils eine Gebührenerhöhung vorzunehmen.

Die Stadtverwaltung habe diese Vorgabe zum Anlass genommen und bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgeschlagen, die Kindergartenbeiträge ab dem neuen Kindergar-tenjahr 2011/2012 linear um 3 € anzuheben. Nach den Worten von Bürgermeister Janson sei dies eine moderate Erhöhung. Die Beitragssätze würden auch nach der Erhöhung im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm noch in einem angemessenen Rahmen liegen. Die Elternbeiräte hätten aber einhellig ihre Zustimmung zu dieser Erhöhung bereits erteilt.

Hieran schließt sich eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf insbesondere folgendes vorgetragen wird:

?        Die Stadtverwaltung soll abklären, warum die Kostendeckung in anderen Einrichtungen (z.B. in Roggenburg) trotz niedrigerer Beiträge höher liegt als in Vöhringen.
?        Ein Stadtratsmitglied würde lieber eine prozentuale statt eine lineare Erhöhung sowie eine Gebührenstaffelung nach sozialen Gesichtspunkten vornehmen.
?        Ein anderes Stadtratsmitglied würde die Geschwisterermäßigung noch deutlicher gestal-ten, nachdem sich die Stadt Vöhringen selbst als kinder- und familienfreundlich bezeich-net.
?        Die meisten Stadtratsmitglieder halten jedoch die von der Stadtverwaltung vorgeschlage-ne Erhöhung für angemessen und befürworten die lineare Anhebung um 3 €.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Anpassung der jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011 um jeweils 3,00 €:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:      Erhöhter Beitrag für

im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr          2? - bis 3-jährige Kinder:

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    61,00 €        73,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    63,00 €        75,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    65,00 €        77,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    67,00 €        79,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    69,00 €        81,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    71,00 €        83,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    73,00 €        85,00 €

Für die Betreuung in den Kinderkrippen:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:


im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    113,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    118,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    123,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    128,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    133,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    138,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    143,00 €


Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:

Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).

Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.

Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1