Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen; Antrag der Firma Henke GmbH und Firma Robe GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 26.05.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.05.2011 ö 4

Sachverhalt

Die Firma Henke Tankstopp GmbH sowie die Firma Robe GmbH sind Betreiber
nachstehender Waschanlagen in Vöhringen:

               * An der Alten Ziegelei 4, Firma Henke Tankstopp GmbH
               * Rudolf-Diesel-Straße 3, Firma Robe GmbH

Beide Firmen stellen den Antrag,

vorstehende Anlagen am Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen, ausgenommen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag,
von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr öffnen zu dürfen.

Begründet wird dieser Antrag zum einen damit, dass in der Nachbarstadt
Senden einem Mitbewerber diese Möglichkeit gegeben ist, wodurch sie einen Wettbewerbsnachteil hätten.
Zum anderen arbeiten beide Waschanlagen in Vöhringen vollautomatisch.
Niemand müsse am Sonntag arbeiten.
Beide Anlagen liegen auch in einem Gewerbegebiet, weshalb niemand in seiner Ruhe gestört werde.
Die beantragten Öffnungszeiten liegen auch außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat zu dieser Thematik bereits am
27. Juli 2006, unmittelbar nach der Neuregelung des Feiertagsgesetzes und
der „Bedürfnisgewerbeverordnung“ den Beschluss gefasst, wegen der Gefahr der zunehmenden Aushöhlung des verfassungsrechtlich garantierten Schutzes der Sonn- und Feiertage von der Möglichkeit des Erlasses einer entsprechenden Verordnung nicht Gebrauch zu machen, was Voraussetzung für die Zulassung der Autowäsche auch an Sonn- und Feiertagen gewesen wäre.

Ein dringender Bedarf für die Änderung der bisherigen Praxis ist nicht gegeben.
Echte, gravierende wirtschaftliche Nachteile dürften auch aus der unmittelbaren Konkurrenz in Senden für die Betreiber dieser beiden örtlichen Waschanlagen nicht
Vorliegen.
Auch die Städte IIlertissen, Neu-Ulm und Weißenhorn haben von dieser gesetzlichen Ermächtigung bis dato keinen Gebrauch gemacht.
Im Falle der Befürwortung der Zulassung des Betriebes von Autowaschanlagen
auch an Sonn- und Feiertagen müsste von der Stadt Vöhringen eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen werden, die allerdings dann für alle Autowaschanlagen im Stadtgebiet Vöhringen Gültigkeit hätte.
Leider lässt die gesetzliche Ermächtigung des bayerischen Gesetzgebers keine Einzelfallentscheidungen zu.

Empfehlung

Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt einleitend Bezug auf die Entscheidung vom 27.06.2006,
wonach sich der Stadtrat unmittelbar nach der damaligen Neuregelung des Feiertagsgesetzes aus grundsätzlichen Überlegungen heraus mehrheitlich gegen den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung ausgesprochen hat, wonach die Autowäsche in Waschanlagen auch an Sonn- und Feiertagen zugelassen wird.

Nunmehr liegen zwei Anträge von Betreibern von Waschanlagen aus Vöhringen vor, die das Autowaschen an Sonn- und Feiertagen gerne anbieten würden und ihre Absicht auch damit begründen, dass sie gegenüber den Betreibern in Senden sonst Wettbewerbsnachteile hätten.

Bürgermeister Janson führt aus, dass beide Waschanlagen voll automatisiert arbeiten.
Es werde keine Arbeitskraft eingesetzt. Niemand müsse so am Sonntag arbeiten.
Die Öffnungszeiten von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr liegen bewusst außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten. Beide Anlagen liegen auch in einem Gewerbegebiet, weshalb niemand in seiner Ruhe gestört werde.

Auch gebe es leider keine Einzelfallentscheidung, sondern im Falle der Zulassung müsse die Stadt eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, die allerdings dann für das gesamte Stadtgebiet Gültigkeit habe. Problematisch könne es dann für Waschanlagen in Wohngebieten bzw. im Kernstadtgebiet werden. Sofern Anträge aus diesen Gebieten gestellt werden sollten und der Betrieb von Waschanlagen dort störend sein sollte, müsste die Rechtsverordnung ggf. wieder aufgehoben werden.

Hierzu entwickelt sich eine eingehende Aussprache in der die Stadtratsmitglieder ihre unterschiedliche Auffassungen vertreten.

Im Ergebnis dieser Diskussion ergeht schließlich folgender

Beschluss

1.        Dem Antrag der Betreiber nachstehender Waschanlagen in Vöhringen auf Zulassung des Betriebes an Sonn- und Feiertagen wird stattgegeben:
       - An der Alten Ziegelei 4, Firma Henke Tankstopp GmbH
       - Rudolf-Diesel-Straße 3, Firma Robe GmbH

2.        Die Stadtverwaltung wird beauftragt und ermächtigt, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10