Städtische Vereinsförderrichtlinien 4. Ergänzung - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 06.06.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.06.2011 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Die städtischen Vereinsförderrichtlinien wurden mit Wirkung ab 01.06.2003 grundlegend geändert und neu gefasst. Erst vor kurzem ist aufgefallen, dass dabei wohl die bisherige Regelung bei der Gewährung von Investitionskostenzuschüssen
„Die Stadt übernimmt die Ausfallbürgschaften für notwendige Darlehensaufnahmen“ irrtümlich weggefallen ist.

Bei den zwischenzeitlich durchgeführten Bauvorhaben bzw. Investitionsmaßnahmen von Vereinen und Organisationen (SSV Illerberg/Thal -Abteilung Tennis-, Schützenverein „Pfeil“ und Fischereigemeinschaft Vöhringen) wurde aber gleichwohl so verfahren und entsprechende Ausfallbürgschaften übernommen.

Da die Vereine in der Regel keinen eigenen Grundbesitz haben scheidet eine dingliche Absicherung aus. Selbst wenn dem Verein das Eigentum am Sportgelände zustehen sollte, ist eine dingliche Sicherung oder die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen für die Befriedigung des Gläubigers nur bedingt geeignet, da die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Sportflächen als gering einzustufen ist. Auch wäre dies mit schlechteren Kreditkonditionen für den Verein verbunden.

Die Stadtverwaltung hält es deshalb für sachgerecht, diese Regelung wieder in die städtischen Vereinsförderrichtlinien aufzunehmen.

Bei dieser Gelegenheit schlägt die Stadtverwaltung vor, auch die Bestimmung über die Gewährung von Sonderzuwendungen bei Vereinsjubiläen der Praxis anzupassen und die bisherige Begrenzung auf 25jährige, 50jährige und 75jährige Jubiläen
herauszunehmen.

Die individuelle Entscheidung über die Gewährung sollte dabei dem Bürgermeister übertragen werden.

Nähere Einzelheiten können der beigefügten 4. Änderung entnommen werden.

Empfehlung

Die Zustimmung zur 4. Änderung der Richtlinien der Stadt Vöhringen über die Förderung von Vereinen durch die Stadt Vöhringen – städtische Vereinsförderrichtlinien – wird erteilt.
Die Änderungsrichtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender Empfehlungs-

Beschluss

Die Zustimmung zur 4. Änderung der Richtlinien der Stadt Vöhringen über die Förderung von Vereinen durch die Stadt Vöhringen – städtische Vereinsförderrichtlinien – wird erteilt.
Die Änderungsrichtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0