Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Sportpark"; - Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; - Beratung und Billigung der Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 09.06.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Eine Überarbeitung des Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf in der Fassung vom 14.04.2011 ist aufgrund der Abwägung nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, die aufgeführten Abwägungen zu den vorgebrachten Äußerungen in der vorgeschlagenen Art und Weise zu beschließen. Weiterhin wird dem Stadtrat empfohlen, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanteilaufhebungsentwurfes auf der Grundlage der Pläne in der Fassung vom 30.06.2011 zu beschließen.

Empfehlung

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
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Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 14.04.2011 den vom Stadtbauamt ausgearbeiteten Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf in der Fassung vom 14.04.2011 als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die erstmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt. Dieser Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf mit Satzung/Textteil und Begründung lag bis zum 30.05.2011 im Rathaus der Stadt Vöhringen zur Einsichtnahme aus. Die Planungsziele sowie der Hinweis auf die Auslegung wurden in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 17 vom 28.04.2011, bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Teilaufhebung zu äußern.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung stellt sich wie folgt dar:

1.        Stellungnahmen von Bürgern
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

2.        Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Insgesamt wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese wurden mit Schreiben vom 19.04.2011 aufgefordert, ihre Stellungnahme zu der beabsichtigten Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ bis spätestens 30.05.2011 abzugeben.

Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
---------------------------------------------------------------------
2.1.1        Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach
2.1.3        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach
2.1.4        Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.5        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger, Augsburg
2.1.6        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
2.1.7        Kreisheimatpfleger Ambs, Elchingen
2.1.8        Kath. Pfarramt Vöhringen
2.1.9        Evang. Pfarramt Vöhringen
2.1.10        Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neu-Ulm, Weißenhorn
2.1.11        Bayer. Bauernverband, Augsburg
2.1.12        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.1.13        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm, Herr Kreisbrandrat Raible, Illertissen

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine inhaltliche Stellungnahme
       vorzutragen:
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2.2.1        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 21.04.2011
2.2.2        GasVersorgung Süddeutschland GmbH, Stuttgart, mit Schreiben vom 27.04.2011
2.2.3        Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, mit Schreiben vom 29.04.2011
2.2.4        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach, mit Schreiben vom
       03.05.2011
2.2.5        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 10.05.2011
2.2.6        Staatliches Bauamt, Krumbach, mit Schreiben vom 18.05.2011
2.2.7        Altenstadter Kanalgenossenschaft, llertissen, mit Schreiben vom
       11.05.2011
2.2.8        Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Augsburg,
       mit Schreiben vom 30.05.2011

2.3        Folgende Träger haben Stellung genommen bzw. sich zum Sachverhalt geäußert:
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2.3.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.04.2011
2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 09.05.2011
2.3.3        SWU Netze GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.05.2011
2.3.4        Kabel Deutschland, München, mit e-mail vom 17.05.2011
2.3.5        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben vom
       23.05.2011
2.3.6        Lechwerke Netzservice GmbH, Günzburg, mit Schreiben vom 26.05.2011
2.3.7        LEW TelNet GmbH, Neusäß, mit Schreiben vom 02.05.2011

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:

2.3.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.04.2011

Stellungnahme:
„vielen Dank für die Zusendung ihrer Planunterlagen zu o.g. Bauvorhaben.
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich sind. Die Aufwendungen der Telekom sollen bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb bitten wir, die Planung so anzupassen, dass unsere Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Dies betrifft im Besonderen die Bebauung im geplanten Flurstück 1241.
Wir bitten sie, uns über Beginn und Ablauf bei einer eventuellen Baumaßnahme so früh wie möglich, mindestens 16 Kalenderwochen vor Baubeginn, schriftlich zu informieren, damit wir unsere Maßnahmen mit Ihnen und den anderen Versorgungsunternehmen koordinieren können.
Diesbezügliche Informationen richten Sie an unsere örtlich zuständige PTI.“

Abwägung:

„Das Schreiben der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:


2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 09.05.2011

Stellungnahme:
„über dem Bereich der o.g. Teilaufhebung des Bebauungsplanes verläuft in Schutzstreifen die im Betreff genannte Hochspannungsfreileitung.
Die Leitungsführungen mit Leitungsmittellinien, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen können Sie unserem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 entnehmen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungen ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.
Gegen die Teilaufhebung bestehen unsererseits keine Bedenken. Wir bitten Sie uns auch zukünftig an der Bauleitplanung in diesem Bereich zu beteiligen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Bezüglich der ebenfalls im Planbereich vorhandenen Hochspannungsfreileitungen der Lechwerke AG gehen wir davon aus, dass Sie diese beteiligt haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

Abwägung:

„Das Schreiben der Amprion GmbH, Dortmund, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.3        SWU Netze GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.05.2011

Stellungnahme:
„gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ in seinem nördlichen und östlichen Teilbereich zur späteren Bebauung im Flst. Nr. 1241 mit einem Wohnhaus, bestehen aus Sicht der SWU keine Einwände.
Die SWU möchten darauf hinweisen, dass sich in der Bellenberger Straße ein leistungsfähiges Erdgasnetz befindet. Aus diesem Bereich kann bei entsprechendem Interesse, Erdgas als Heizenergie zur Verfügung gestellt werden.“

Abwägung:

„Das Schreiben der SWU Netze GmbH, Ulm, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.4        Kabel Deutschland, München, mit e-mail vom 17.05.2011
Stellungnahme:
„wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 19.04.2011.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn Sie zu einer solchen Mitfinanzierung in der Lage sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung. Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei.“
Abwägung:
„Das Schreiben der Kabel Deutschland, München, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.5        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Scheiben
        vom 23.05.2011

Stellungnahme:
„haben Sie besten Dank für die Beteiligung am o. g. Verfahren.
Nach unserem Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet besteht, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend berücksichtigt.
Hinweis:
Den aktuellen Bestand der Denkmäler bietet der BayernViewer-denkmal auf unserer Homepage.“

Abwägung:
„Das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:


2.3.6        LEW Netzservice GmbH, Günzburg, mit Scheiben vom 26.05.2011

Stellungnahme:
„vielen Dank, dass Sie uns über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ informiert haben.
Über den Geltungsbereich verlaufen unsere 110-kV-Leitungen Anlage 63001 (Q6), Anlage 57501 (T5) und Anlage 57001 (U5/V5). Die Leitungsachsen, die Maststandorte und die Schutzzonenbreite der Hochspannungsleitungen können aus dem beigefügten Lageplanausschnitt M = 1 : 2500 entnommen werden, wobei wir darauf hinweisen, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungsachsen und somit auch der Maststandorte und der Schutzbereiche aus der Örtlichkeit ergeben. Der Schutzbereich der 110-kV-Freileitungen beträgt 25,0 m beiderseits der Leitungsmittelachse.
Des Weiteren verlaufen mehrere 20-kV-Kabelleitungen im Geltungsbereich der Teilaufhebung. Im einzelnen sind dies die Kabelleitungen mit den Bezeichnungen „V103“; „V146“; „V129“; „V115“; „J2“ und J2FF, welche im beiliegenden MS-Plan M = 1 : 2000 ersichtlich sind. Der Schutzbereich der 20-kV-Kabelleitungen beträgt 1,0 m beiderseits der Leitungstrasse und ist von einer Bebauung sowie tief wurzelnder Bepflanzung freizuhalten.
Bezüglich der Fernmeldeanlagen haben wir die Stellungnahme der LEW TelNet GmbH diesem Schreiben beigefügt.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen ist innerhalb der Schutzzonen unserer Leitungen derzeit keine Bebauung geplant.
Gegen die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ bestehen unsererseits keine Einwände, wenn der Bestand, Betrieb und Unterhalt unserer Anlagen zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und die im beigefügten Merkblatt „Bebauungsplan“ aufgeführten Punkte berücksichtigt werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen sie uns bitte an.“

Abwägung:

„Das Schreiben der LEW Netzservice GmbH, Günzburg, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.7        LEW TelNet GmbH, Neusäß, mit Schreiben vom 02.05.2011

Stellungnahme:
„wir danken Ihnen für die Beteiligung am o. g. Verfahren und nehmen dazu wie folgt Stellung:
Allgemeines: Im Lageplan dargestellten Planungsbereich, sind wir mit mehreren Fernmeldekabeltrassen betroffen
Bestehende Verhältnisse: In der Brandstraße verlaufen im nördlichen Bereich zwei Fernmeldekabel von Ost nach West.
In der Bellenberger Straße verlaufen die Fernmeldekabel auf der Ostseite. Alle Kabeltrassen schwenken nach Osten ab in die Straße Bei der Ölmühle.
Planerische Ziele: Hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen können zum derzeitigen Stand noch keine Aussagen getroffen werden. Bei der Überarbeitung des Bebauungsplanes sollten in den betreffenden Straßen geeignete und ausreichende Flächen für die Unterbringung der Fernmeldekabel mit anderen Versorgungsträgern vorgesehen werden.
Auflagen und Hinweise: Für alle erforderlichen Kabelarbeiten sind wir zu informieren. vor Beginn aller Baumaßnahmen sind von den ausführenden Baufirmen die aktuellen Kabel-Einmesspläne bei LEW TelNet, Oskar-von-Mille-Straße 1 b, 86356 Neusäß, Tel. 0821/328-2551 einzuholen und die zum Schutz der Kabel zu treffenden Maßnahmen abzusprechen.
Wir bitten Sie, uns weiterhin über den aktuellen Planungsfortschritt zu beteiligen.
Die Lage der Fernmeldekabeltrassen ist in den beigefügten Kabelplan eingetragen.
Wir bitten Sie, diese in Ihren Planungen bzw. Sparten aufzunehmen und zu berücksichtigen.
Die Auskünfte über die Kabeltrassen beziehen sich ausschließlich auf die Fernmeldekabel der LEW TelNet GbmH.
Falls Sie noch Fragen haben, rufen sie uns einfach an. Wir sind gerne für Sie da.“

Abwägung:

„Das Schreiben der LEW TelNet GmbH, Neusäß, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:


Beratung und Billigung der Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung
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Der vom Stadtbauamt ausgearbeitete Bebauungsplanteilaufhebungsentwurf einschließlich Satzung/Textteil und Begründung in der Fassung vom 30.06.2011 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis:


Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
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Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark““ einschließlich Satzung/Textteil und Begründung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis: 

Diskussionsverlauf

Nach einleitenden Erläuterungen durch Bürgermeister Janson zum gegenwärtigen Verfahrensstand ergeht folgender

Beschluss

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
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Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 14.04.2011 den vom Stadtbauamt ausgearbeiteten Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf in der Fassung vom 14.04.2011 als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die erstmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt. Dieser Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf mit Satzung/Textteil und Begründung lag bis zum 30.05.2011 im Rathaus der Stadt Vöhringen zur Einsichtnahme aus. Die Planungsziele sowie der Hinweis auf die Auslegung wurden in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 17 vom 28.04.2011, bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Teilaufhebung zu äußern.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung stellt sich wie folgt dar:

1.        Stellungnahmen von Bürgern
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

2.        Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Insgesamt wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese wurden mit Schreiben vom 19.04.2011 aufgefordert, ihre Stellungnahme zu der beabsichtigten Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ bis spätestens 30.05.2011 abzugeben.

Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
---------------------------------------------------------------------
2.1.1        Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach
2.1.3        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach
2.1.4        Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.5        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger, Augsburg
2.1.6        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
2.1.7        Kreisheimatpfleger Ambs, Elchingen
2.1.8        Kath. Pfarramt Vöhringen
2.1.9        Evang. Pfarramt Vöhringen
2.1.10        Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neu-Ulm, Weißenhorn
2.1.11        Bayer. Bauernverband, Augsburg
2.1.12        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.1.13        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm, Herr Kreisbrandrat Raible, Illertissen

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine inhaltliche Stellungnahme
       vorzutragen:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.2.1        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 21.04.2011
2.2.2        GasVersorgung Süddeutschland GmbH, Stuttgart, mit Schreiben vom 27.04.2011
2.2.3        Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, mit Schreiben vom 29.04.2011
2.2.4        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach, mit Schreiben vom
       03.05.2011
2.2.5        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 10.05.2011
2.2.6        Staatliches Bauamt, Krumbach, mit Schreiben vom 18.05.2011
2.2.7        Altenstadter Kanalgenossenschaft, llertissen, mit Schreiben vom
       11.05.2011
2.2.8        Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Augsburg,
       mit Schreiben vom 30.05.2011

2.3        Folgende Träger haben Stellung genommen bzw. sich zum Sachverhalt geäußert:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.3.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.04.2011
2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 09.05.2011
2.3.3        SWU Netze GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.05.2011
2.3.4        Kabel Deutschland, München, mit e-mail vom 17.05.2011
2.3.5        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben vom
       23.05.2011
2.3.6        Lechwerke Netzservice GmbH, Günzburg, mit Schreiben vom 26.05.2011
2.3.7        LEW TelNet GmbH, Neusäß, mit Schreiben vom 02.05.2011

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:


2.3.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.04.2011

Stellungnahme:
„vielen Dank für die Zusendung ihrer Planunterlagen zu o.g. Bauvorhaben.
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich sind. Die Aufwendungen der Telekom sollen bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb bitten wir, die Planung so anzupassen, dass unsere Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Dies betrifft im Besonderen die Bebauung im geplanten Flurstück 1241.
Wir bitten sie, uns über Beginn und Ablauf bei einer eventuellen Baumaßnahme so früh wie möglich, mindestens 16 Kalenderwochen vor Baubeginn, schriftlich zu informieren, damit wir unsere Maßnahmen mit Ihnen und den anderen Versorgungsunternehmen koordinieren können.
Diesbezügliche Informationen richten Sie an unsere örtlich zuständige PTI.“

Abwägung:

„Das Schreiben der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“



2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 09.05.2011

Stellungnahme:
„über dem Bereich der o.g. Teilaufhebung des Bebauungsplanes verläuft in Schutzstreifen die im Betreff genannte Hochspannungsfreileitung.
Die Leitungsführungen mit Leitungsmittellinien, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen können Sie unserem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 entnehmen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungen ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.
Gegen die Teilaufhebung bestehen unsererseits keine Bedenken. Wir bitten Sie uns auch zukünftig an der Bauleitplanung in diesem Bereich zu beteiligen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Bezüglich der ebenfalls im Planbereich vorhandenen Hochspannungsfreileitungen der Lechwerke AG gehen wir davon aus, dass Sie diese beteiligt haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

Abwägung:

„Das Schreiben der Amprion GmbH, Dortmund, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“



2.3.3        SWU Netze GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.05.2011

Stellungnahme:
„gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ in seinem nördlichen und östlichen Teilbereich zur späteren Bebauung im Flst. Nr. 1241 mit einem Wohnhaus, bestehen aus Sicht der SWU keine Einwände.
Die SWU möchten darauf hinweisen, dass sich in der Bellenberger Straße ein leistungsfähiges Erdgasnetz befindet. Aus diesem Bereich kann bei entsprechendem Interesse, Erdgas als Heizenergie zur Verfügung gestellt werden.“

Abwägung:

„Das Schreiben der SWU Netze GmbH, Ulm, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“



2.3.4        Kabel Deutschland, München, mit e-mail vom 17.05.2011
Stellungnahme:
„wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 19.04.2011.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn Sie zu einer solchen Mitfinanzierung in der Lage sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung. Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei.“

Abwägung:
„Das Schreiben der Kabel Deutschland, München, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“



2.3.5        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Scheiben
        vom 23.05.2011

Stellungnahme:
„haben Sie besten Dank für die Beteiligung am o. g. Verfahren.
Nach unserem Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet besteht, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend berücksichtigt.
Hinweis:
Den aktuellen Bestand der Denkmäler bietet der BayernViewer-denkmal auf unserer Homepage.“

Abwägung:
„Das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“



2.3.6        LEW Netzservice GmbH, Günzburg, mit Scheiben vom 26.05.2011

Stellungnahme:
„vielen Dank, dass Sie uns über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ informiert haben.
Über den Geltungsbereich verlaufen unsere 110-kV-Leitungen Anlage 63001 (Q6), Anlage 57501 (T5) und Anlage 57001 (U5/V5). Die Leitungsachsen, die Maststandorte und die Schutzzonenbreite der Hochspannungsleitungen können aus dem beigefügten Lageplanausschnitt M = 1 : 2500 entnommen werden, wobei wir darauf hinweisen, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungsachsen und somit auch der Maststandorte und der Schutzbereiche aus der Örtlichkeit ergeben. Der Schutzbereich der 110-kV-Freileitungen beträgt 25,0 m beiderseits der Leitungsmittelachse.
Des Weiteren verlaufen mehrere 20-kV-Kabelleitungen im Geltungsbereich der Teilaufhebung. Im einzelnen sind dies die Kabelleitungen mit den Bezeichnungen „V103“; „V146“; „V129“; „V115“; „J2“ und J2FF, welche im beiliegenden MS-Plan M = 1 : 2000 ersichtlich sind. Der Schutzbereich der 20-kV-Kabelleitungen beträgt 1,0 m beiderseits der Leitungstrasse und ist von einer Bebauung sowie tief wurzelnder Bepflanzung freizuhalten.
Bezüglich der Fernmeldeanlagen haben wir die Stellungnahme der LEW TelNet GmbH diesem Schreiben beigefügt.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen ist innerhalb der Schutzzonen unserer Leitungen derzeit keine Bebauung geplant.
Gegen die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ bestehen unsererseits keine Einwände, wenn der Bestand, Betrieb und Unterhalt unserer Anlagen zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und die im beigefügten Merkblatt „Bebauungsplan“ aufgeführten Punkte berücksichtigt werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen sie uns bitte an.“

Abwägung:

„Das Schreiben der LEW Netzservice GmbH, Günzburg, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“



2.3.7        LEW TelNet GmbH, Neusäß, mit Schreiben vom 02.05.2011

Stellungnahme:
„wir danken Ihnen für die Beteiligung am o. g. Verfahren und nehmen dazu wie folgt Stellung:
Allgemeines: Im Lageplan dargestellten Planungsbereich, sind wir mit mehreren Fernmeldekabeltrassen betroffen
Bestehende Verhältnisse: In der Brandstraße verlaufen im nördlichen Bereich zwei Fernmeldekabel von Ost nach West.
In der Bellenberger Straße verlaufen die Fernmeldekabel auf der Ostseite. Alle Kabeltrassen schwenken nach Osten ab in die Straße Bei der Ölmühle.
Planerische Ziele: Hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen können zum derzeitigen Stand noch keine Aussagen getroffen werden. Bei der Überarbeitung des Bebauungsplanes sollten in den betreffenden Straßen geeignete und ausreichende Flächen für die Unterbringung der Fernmeldekabel mit anderen Versorgungsträgern vorgesehen werden.
Auflagen und Hinweise: Für alle erforderlichen Kabelarbeiten sind wir zu informieren. vor Beginn aller Baumaßnahmen sind von den ausführenden Baufirmen die aktuellen Kabel-Einmesspläne bei LEW TelNet, Oskar-von-Mille-Straße 1 b, 86356 Neusäß, Tel. 0821/328-2551 einzuholen und die zum Schutz der Kabel zu treffenden Maßnahmen abzusprechen.
Wir bitten Sie, uns weiterhin über den aktuellen Planungsfortschritt zu beteiligen.
Die Lage der Fernmeldekabeltrassen ist in den beigefügten Kabelplan eingetragen.
Wir bitten Sie, diese in Ihren Planungen bzw. Sparten aufzunehmen und zu berücksichtigen.
Die Auskünfte über die Kabeltrassen beziehen sich ausschließlich auf die Fernmeldekabel der LEW TelNet GbmH.
Falls Sie noch Fragen haben, rufen sie uns einfach an. Wir sind gerne für Sie da.“

Abwägung:

„Das Schreiben der LEW TelNet GmbH, Neusäß, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“


Beratung und Billigung der Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung
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Der vom Stadtbauamt ausgearbeitete Bebauungsplanteilaufhebungsentwurf einschließlich Satzung/Textteil und Begründung in der Fassung vom 30.06.2011 wird gebilligt.


Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
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Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark““ einschließlich Satzung/Textteil und Begründung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0