St 2031 - Einmündungsbereich Schrankenweg 1. Beschränkung der Geschwindigkeit auf 80 km/h auf der St 2031 2. Beschränkung der Fahrtrichtung in Ost-West-Richtung im Schrankenweg Information über den Sachstand und Entscheidung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 30.06.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö Vorberatung 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom 25.11.2010 beschloss der Stadtrat, auf dem Schrankenweg nur eine einspurige Verkehrsführung in Ost-West-Richtung zuzulassen, solange vom Landratsamt Neu-Ulm auf der St 2031 keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf
80 km/h angeordnet ist.
Das Landratsamt Neu-Ulm lehnt, wie bereits mitgeteilt, diese Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h jedoch ab.
Am 24.05.2011, hat zudem eine Ortsbesichtigung des Einmündungsbereiches Schrankenweg stattgefunden. Dazu haben der Vertreter des staatl. Bauamtes Krumbach, Herr Wagner, sowie der Vertreter der PI Illertissen, Herr Marz, in Abstimmung mit dem Fachbereich 44 (Verkehr), des Landratsamtes Neu-Ulm, Herr Sailer, gleichfalls die geplante Geschwindigkeitsbeschränkung, als auch die Beschränkung der Fahrtrichtung in Ost-West-Richtung, abgelehnt.
Um im Schrankenweg und im Einmündungsbereich des Schrankenweges in die St 2031 einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten erlässt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Fachbehörden eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung.
Danach soll der Einmündungsbereich Schrankenweg in die St 2031 mit einem Stop-Schild mit dem Zeichen 206 (Halt, Vorfahrt gewähren) beschildert werden und im Einmündungsbereich eine Haltelinie auf der Straße aufgebracht werden. Ca. 100 Meter vor der Einmündung soll mit dem Zusatzzeichen Stop 100 m auf das Zeichen 206 hingewiesen werden.
Der begleitende Radweg soll in beiden Fahrtrichtungen mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) beschildert werden. Ergänzende Fahrbahnmarkierungen sind im Bereich des Radweges aufzubringen. Die derzeit an der Staatsstraße in beiden Fahrtrichtungen angebrachten Zeichen (Z 209-30; vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) müssten entfernt werden.
Nachdem die Frage einer potentiellen Geschwindigkeitsbegrenzung nicht im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Stadt Vöhringen liegt, wird vorgeschlagen, das Befahren des Schrankenweges bzw. der Einfahrt in die St 2031 in beiden Fahrtrichtungen zuzulassen und die Beschilderung, wie vorstehend dargestellt, vorzunehmen.
Sollten sich mittelfristig neue Erkenntnisse ergeben, die ein Überdenken der Verkehrssituation erforderlich machen, stehen die zuständigen Fachbehörden gewissen Modifizierungen offen gegenüber.

Empfehlung

Das Befahren des Schrankenweges und die Zufahrt in die St 2031 wird in beiden Fahrtrichtungen zugelassen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die straßenverkehrsrechtliche Anordnung im Benehmen mit den Fachbehörden, wie in der Sachdarstellung vorgeschlagen, zu erlassen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass bei der vorliegenden Entscheidung im Grunde eine Abwägung zwischen der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs vorgenommen werden müsse. Die Stadtverwaltung habe schon damals kurz nach Eröffnung der Umfahrung von Vöhringen und auch in der Folgezeit immer wieder versucht, aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der St. 2031 auf 80 km/h zu erreichen. Die Fachbehörden hätten dies jedoch stets mit dem Hinweis auf den dann hemmenden Verkehrsfluss abgelehnt. Nachdem die Zuständigkeit hierfür bei den Fachbehörden liegt, könne die Stadt Vöhringen an dieser Sachlage leider nichts ändern. Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und die Ausfahrt vom Schrankenweg auf die St. 2031 in beiden Fahrtrichtungen zuzulassen.

Im Gremium stößt diese ablehnende Haltung der Fachbehörden mit Blick auf zahlreiche bereits genehmigte Beispiele im Verlauf der St. 2031 in den Nachbarkommunen auf Unverständnis. Im Falle einer Belassung des 100 km/h-Tempos werde wegen der im Bereich der neuen Ausfahrt vom Schrankenweg auf die St. 2031 gegebenen Unübersichtlichkeit eine nicht zu verantwortende Gefahrenstelle geschaffen, die von einigen Stadtratsmitgliedern nicht mitgetragen werden kann.

Andere Stadtratsmitglieder bedauern diese starre ablehnende Haltung der Fachbehörden gleichfalls. Sie sehen aber wegen der fehlenden Zuständigkeit der Stadt Vöhringen keine andere Möglichkeit, als sich diesem Votum letztlich zu beugen. Einzelne Stadtratsmitglieder würden es begrüßen, wenn Vertreter der Fachbehörden die Gründe für ihre Auffassung im Stadtrat näher erläutern und sich den Fragen des Gremiums stellen würden.

Ein Gremiumsmitglied hält die Situation für Radfahrer im Einmündungsbereich des Schrankenweges wegen des dort befindlichen Bewuchses für unübersichtlich.
Bürgermeister Janson sichert zu, die Sträucher dort zurückschneiden zu lassen.

Im Ergebnis der Diskussion führt Bürgermeister Janson sodann folgende Abstimmungen durch:

Antrag Bürgermeister Janson:

Die Ausfahrt vom Schrankenweg in die St. 2031 wird nur in Fahrtrichtung Süden zugelassen. Die Einfahrt von der St. 2031 in den Schrankenweg erfolgt hingegen aus beiden Fahrtrichtungen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen im Benehmen mit den Fachbehörden zu erlassen.

Abstimmungsergebnis:        15 : 6 angenommen

Anmerkung:
Bürgermeister Janson wird beauftragt, bei den Fachbehörden die Enttäuschung der Stadtratsmitglieder über die Haltung dieser Behörden bezüglich der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h im Bereich des Schrankenweges zum Ausdruck zu bringen und dabei vor allem auch auf die Ungleichbehandlung gegenüber der Praxis im Verlauf der St. 2031 in anderen Kommunen hinzuweisen.

Beschluss

Das Befahren des Schrankenweges und die Zufahrt in die St 2031 wird in beiden Fahrtrichtungen zugelassen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die straßenverkehrsrechtliche Anordnung im Benehmen mit den Fachbehörden, wie in der Sachdarstellung vorgeschlagen, zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11