Seit 23.07.1970 besteht zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg ein öffentlicher-rechtlicher Vertrag, der hinsichtlich des gemeinsam aufzubringenden Schulaufwands für den Betrieb der „Uli-Wieland-Volksschule Vöhringen“ noch auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 3 VoSchG regelt. Dieser Vertrag entspricht sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen, des Schulsprengels als auch bezüglich der beteiligten Schulen und Gemeinden nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten bzw. Bestimmungen und Bedarf deshalb einer Neufassung.
Die Rechtsgrundlage ist nicht mehr das Volksschulgesetz, sondern das Bayer. Schulfinanzierungsgesetz. Die Gemeinden Illerzell, Illerberg/Thal, Tiefenbach und Emershofen sind nicht mehr betroffen, sondern nur noch die Gemeinde Bellenberg. Der Betriebsaufwand umfasst auch nicht mehr alle städtischen Schulen (Haupt- und Grundschulen), sondern nur noch die Hauptschule.
Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat bei seinen letzten Prüfungen eine Vertragsüberarbeitung empfohlen und dabei folgende Hinweise gegeben:
? Zur Berechnung des anteiligen von der Gemeinde Bellenberg zu leistenden Kostenersatzes sind künftig nur die Kosten für den Betrieb der Sprengelschule (Hauptschule) und die dort beschulten Schüler heranzuziehen.
? Gastschüler und die damit verbundenen Gastschulbeiträge, die von der Stadt Vöhringen eingenommen oder ausgezahlt werden, bleiben bei der Ermittlung des laufenden Sachaufwands unberücksichtigt.
? Die Vertragspartner können vereinbaren, dass die kalkulatorischen Kosten, abweichend von der Anlage1 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (AVBaySchFG) nach den kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften (§ 12 KommHV – Kameralistik-) zu ermitteln sind. Hiervon hat die Stadt Vöhringen Gebrauch gemacht. Aufgrund dieser Regelung sind flexiblere Prozentsätze für die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten für bewegliches und unbewegliches Vermögen möglich.
? Von der Stadt Vöhringen soll ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von pauschal 10% des laufenden (Netto-)Schulaufwands erhoben werden.
? Für die außerschulische Nutzung der Sportanlagen sind die hierfür anfallenden Betriebskosten anteilig von den umlagefähigen Kosten abzuziehen.
Die Stadt Vöhringen hat unter diesen Vorgaben einen neuen öffentlich-rechtlichen Schulvertrag mit der Gemeinde Bellenberg erstellt und mit den Beteiligten, der Gemeinde Bellenberg sowie dem Landratsamt Neu-Ulm, dessen Zustimmung der Vertrag bedarf, abgestimmt.
Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Nach einer von der Kämmerei für das Jahr 2010 erstellten Vergleichsberechnung ergibt sich für die Gemeinde Bellenberg eine um ca. 18 € (1%) höhere Kostenbeteiligung pro Schüler. Der Vertragsbeginn ist rückwirkend zum 01.01.2011 vorgesehen. Der Gemeinderat Bellenberg befasst sich im Juli d.J. gleichfalls noch mit dem Vertragsentwurf.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.