Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Vöhringen; Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und der Lechwerke AG Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 11.07.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 11.07.2011 ö Vorberatung 3

Sachverhalt

Die Lechwerke AG hat uns kürzlich das Angebot eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages vorgelegt und dabei mitgeteilt, dass der zwischen der Stadt Vöhringen und der Lechwerke AG seit 01.07.1988 gültige Straßenbeleuchtungsvertrag am 30.06.2008 – Datum der Beendigung des Konzessionsvertrages - ausgelaufen ist.

Dem Angebot liegt das zwischen dem Bayer. Gemeindetag und der Lechwerke abgestimmte Vertragsmuster zugrunde. Es berücksichtigt insbesondere die regulatorischen Festlegungen der Bundesnetzagentur. Der Bayer. Gemeindetag empfiehlt, die Vertragsumstellung auf der Grundlage des Musters vorzunehmen und führt ergänzend aus:

„Hintergrund ist, dass das Straßenbeleuchtungsnetz aus dem Vertragsumfang herausgenommen wird und sich damit Ihr Dienstleistungsentgelt reduziert. Das Straßenbeleuchtungsnetz wird ab sofort dem Ortsnetz zugeschlagen und über die Netznutzungsentgelte finanziert. Für die Gemeinden hat dies den Vorteil, dass dadurch die seit 01.01.2011 gültige deutliche Erhöhung (im Durchschnitt ca. + 3.500 Euro pro Jahr und Gemeinde) der Netznutzungsentgelte für die Straßenbeleuchtung, die Sie für die Strombelieferung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf Grund der Entscheidung der Bundesnetzagentur zu entrichten haben, annähernd ausgeglichen wird. Nach Angaben der LEW ist die neue Abrechnungsform für die meisten Gemeinden sogar günstiger. Die Rechte der Gemeinden in Bezug auf das Straßenbeleuchtungsnetz bleiben gewahrt. Bei Ablauf des Straßenbeleuchtungsvertrages hat die Gemeinde einen Anspruch auf Übereignung des Straßenbeleuchtungsnetzes (sowie je nach Vertragsgestaltung auch der Straßenbeleuchtungsanlagen).

Im Zuge der Vertragsüberarbeitung wurden – neben LEW internem Änderungsbedarf – folgende Änderungen vorgenommen:
?        Bei Maßnahmen zu Ortsnetzverkabelungen, die durch LEW veranlasst sind, werden den Gemeinden bei Mitverlegung eines Straßenbeleuchtungsleerrohres zukünftig keine anteiligen Kosten für die Erdarbeiten und die Oberfläche mehr angelastet (bisher 20% Kostenanteil).
?        Die strittige Klausel, durch die LEW die Kosten für von Dritten veranlasste Änderungen an Straßenbeleuchtungsanlagen übertragen werden sollen, wurde gestrichen. Da die grundsätzliche Verantwortung für die Straßenbeleuchtung bei den Gemeinden liegt, ist die Regelung systemfremd.“

Die Lechwerke AG bietet auf der Grundlage des Vertragsmusters einen neuen Vertrag mit zwei Varianten an:
?        Bei Variante 1 verbleibt die Straßenbeleuchtungsanlage im Eigentum der Lechwerke AG.
?        Bei Variante 2 geht die Straßenbeleuchtungsanlage in das unterhaltspflichtige Eigentum der Kommune über.
In jedem Fall aber verbleibt das Straßenbeleuchtungsnetz (elektrische Zuleitungen zu den Leuchten) aus technischen und regulatorischen Gründen im Eigentum der Lechwerke AG.

Nach Recherchen der Stadtverwaltung hat im Bereich der Bezirksmeisterstelle Illertissen bisher keine Kommune die Variante 2 gewählt. Im gesamten Bereich der Lechwerke AG sind es 4 bis 5 Gemeinden, die sich aus abschreibungstechnischen Gründen für diese Variante entschieden haben.

Auch die Stadtverwaltung hält es nicht für zweckmäßig, das Eigentum an den Straßenbeleuchtungsanlagen zu übernehmen und schlägt deshalb vor, die Vertragsvariante 1 zu nehmen.

Als Vertragsbeginn ist der Monatserste nach Vertragsunterzeichnung vorgesehen. Die Regelungen zum Straßenbeleuchtungsnetz müssen nach den zwingenden Vorgaben der BNetzA schon zum 01.01.2011 umgesetzt werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2014.

Empfehlung

Der Vertrag über die Zusammenarbeit in der Straßenbeleuchtung zwischen der Stadt Vöhringen und der Lechwerke AG sowie der LEW Verteilnetz GmbH, Variante 1 (Straßenbeleuchtungsanlage verbleibt im Eigentum der Lechwerke AG), wird gebilligt.

Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Information durch Bürgermeister Janson, dass sich die regulatorischen Festlegungen der Bundesnetzagentur geändert haben und deshalb ein Neuabschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages erforderlich geworden sei, ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender Empfehlungs

Beschluss

Der Vertrag über die Zusammenarbeit in der Straßenbeleuchtung zwischen der Stadt Vöhringen und der Lechwerke AG sowie der LEW Verteilnetz GmbH, Variante 1 (Straßenbeleuchtungsanlage verbleibt im Eigentum der Lechwerke AG), wird gebilligt.

Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0