Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Widmung von beschränkt-öffentlichen Wegen;
Geh- und Radweg zwischen Adalbert-Stifter-Straße und Carl-Benz-Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 14.07.2011
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit dem Bau der Carl-Benz-Straße wurde auch eine Geh- und Radweg-Verbindung zwischen der Adalbert-Stifter-Straße und der Teilstrecke der Carl-Benz-Straße, die in Ost-West-Richtung verläuft (Flur-Nr. 630/3) gebaut. Dieser Geh- und Radweg wurde 2010 fertig gestellt und mittlerweile durch den Abschluss des Umlegungsverfahrens im Bereich der Adalbert-Stifter-Straße auch im südlichen Bereich der Flur-Nr. 717 der Gemarkung Vöhringen zugemessen.
Nunmehr ist es möglich und sinnvoll diesen Geh- und Radweg als beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen.
Empfehlung
„Folgender Verkehrsweg in der Gemarkung Vöhringen wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:
Der „Geh- und Radweg zwischen Adalbert-Stifter-Straße und Carl-Benz-Straße (Flur-Nr. 717, 731/4 Tlfl., 731/3 Tlfl., 630/10 Tlfl., 630/7 Tlfl. und 630/3 Tlfl.)“ wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Anfangspunkt ist die Einmündung in die Adalbert-Stifter-Straße (Ortsstraße) und Endpunkt ist die Einmündung in die Teilstrecke der Carl-Benz-Straße (Ortsstraße), die in Ost-West-Richtung verläuft. Der Weg hat eine Länge von 0,820 km. Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.“
Beschluss
„
Folgender Verkehrsweg in der Gemarkung Vöhringen wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:
Der „Geh- und Radweg zwischen Adalbert-Stifter-Straße und Carl-Benz-Straße (Flur-Nr. 717, 731/4 Tlfl., 731/3 Tlfl., 630/10 Tlfl., 630/7 Tlfl. und 630/3 Tlfl.)“ wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Anfangspunkt ist die Einmündung in die Adalbert-Stifter-Straße (Ortsstraße) und Endpunkt ist die Einmündung in die Teilstrecke der Carl-Benz-Straße (Ortsstraße), die in Ost-West-Richtung verläuft. Der Weg hat eine Länge von 0,820 km. Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0