In der Bauausschuss-Sitzung vom 14.04.1994 wurde der Beschluss gefasst, dass auf den Bau einer Geh- und Radwegverbindung zwischen Rabengasse und Möslegasse vorläufig verzichtet werde.
Erst nach dem Bau der Verlängerung des Geh- und Radweges beim Altenheim in Richtung Vöhringer See, wie in der städtischen Voruntersuchung für das Neubaugebiet „Vöhringen Nord-West“ vorgeschlagen, werde über die Erforderlichkeit der Geh- und Radwegverbindung zwischen Rabengasse und Möslegasse nochmals entschieden werden.
In der Zwischenzeit wurde aktuell eine Anfrage zu dieser Thematik gestellt.
Dabei geht es um die eventuelle Veräußerung der nördlichen Teilfläche des städtischen Grundstücks mit der Flur-Nr. 368/6 (Rabengasse) mit einer Größe von ca. 64 m²
(siehe hierzu Anlage 1).
Derzeit endet die Rabengasse von Süden kommend in einem Wendehammer.
Diese Straßenführung wurde bereits im Jahr 1994 ausgeführt, nachdem eine Teilfläche
eines angrenzenden Grundstücks von seitens der Stadt erworben werden konnte.
Zuvor war eine geradläufige Straßenführung ohne Wendehammer vorhanden.
Die Anwohner sprachen sich schon 1992 für den Erhalt der Rabengasse als Sackgasse aus. Diesem Antrag wurde im Bauausschuss entsprochen.
Allerdings sah die damalige Planung vor, von der Wendeplatte eine Rad- und Gehweg-verbindung zur Möslegasse herzustellen.
Daher wurde eine weitere Teilfläche aus dem Grundstück mit der Flur-Nr. 366 von der Stadt erworben.
Die Ausführung der Geh- und Radwegverbindung zwischen Schützenstraße und Möslegasse wurde allerdings bis zum heutigen Tag nicht in die Wege geleitet.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist diese Verbindung zwar grundsätzlich vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig.
Die weitläufige Verbindung vom Stadtcenter zum Vöhringer See könnte über den parallel verlaufenden Finkenweg geführt werden.
Diese Alternative wurde im Beschluss vom April 1994 bereits gleichfalls dargestellt
(siehe hierzu Anlage 2).
Die alternative Verbindung über den Finkenweg wäre auch weitestgehend unabhängig von den zukünftigen Planungen für das Neubaugebiet „Vöhringen Nord-West“.
Die Anzahl der Radfahrer in der Rabengasse aus Norden kommend würde voraussichtlich an der Abbiegung zur Schützenstraße zunehmen.
Das nahe gelegene und schräg über die Straße verlaufende Industriegleis der Wieland Werke AG und der leicht abknickende Straßenverlauf der Schützenstraße würden sich nicht gerade begünstigt auf die Verkehrssicherheit der Radfahrer auswirken.
Als weiteren Vorteil für die Verbindung über den Finkenweg ist die damit verbundene Anfahrt und Stärkung der dortigen Geschäfte (Bäcker, Metzger) zu nennen.
Zudem ist die Alternative mit keinen Baukosten verbunden.
Die zugrunde gelegte Wegstrecke ist vorhanden und bedarf keiner baulichen Änderung.
Daher wird vorgeschlagen auf die Geh- und Radwegverbindung in Verlängerung der Rabengasse zur Möslegasse endgültig zu verzichten.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, das Grundstücksgeschäft der Teilfläche aus Flur-Nr. 368/6 (Rabengasse) rückabzuwickeln.