Antrag auf Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes im Bereich "Vöhringen Nord-Ost"; Vorberatung (nicht Entscheidung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 14.07.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.07.2011 ö Vorberatung 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat im Flächennutzungsplan größere Wohnbauflächen ausgewiesen,
für die zeitnah grundsätzlich auch ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden könnte, um einen weiteren Wohnbedarf zu decken.
Hierzu zählen insbesondere die Flächen nördlich der Reiherstraße und das Gebiet nördlich dem Berliner Ring mit der Bezeichnung „Vöhringen Nord-Ost“.

Aktuell wurde durch die Firma Erdogan Wohnbau ein Antrag für die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes im Bereich „Vöhringen Nord-Ost“ gestellt.

Grundsätzlich könnte sich die Verwaltung die Ausweisung einer Teilfläche in diesem Bereich zwar vorstellen.
Die vorgesehene Fläche liegt auf dem Grundstück Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal mit einer Größe von 5.922 m² (siehe Anlage 1).
Entsprechend dem Rahmenplan für das Gebiet „Vöhringen Nord-Ost“  würden sich an die zu überplanende Fläche nördlich, westlich und östlich weitere Wohnbauflächen anschließen (siehe Anlage 2).
Der vorliegende Bebauungsplanvorentwurf geht allerdings davon aus, dass zunächst
keine weiteren Grundstücke in den Geltungsbereich eines eventuellen Bebauungsplanes hineingenommen werden.

Daraus ergeben sich gewisse Unstimmigkeiten hinsichtlich des Gesamtkonzeptes und der geplanten Erschließung der neuen Baufläche.

Der Rahmenplan für den Gesamtbereich „Vöhringen Nord-Ost“, gebilligt in der Stadtratssitzung vom 13.12.1990, und der Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Vöhringen Nord-Ost II“ für die westlich angrenzenden Flächen, rechtsgültig seit 16.05.1994, mit Änderung vom 01.03.2002, sehen eine breite Erschließungsstraße, die Fortführung des „Berliner Rings“, vor. Von diesem Straßenraum zweigen die seitlichen Erschließungsstraßen, ab.
Dieses Grundkonzept erscheint auch heute noch städtebaulich stimmig zu sein.

Weitgehend ungeachtet dieser Erschließungsstraße und des Gesamtkonzeptes
wurde nun die Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal beantragt
(siehe Anlage 3).

Um das Grundstück Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal zugänglich zu machen, müssen große Flächen für die Erschließung in Anspruch genommen werden.
Gründe hierfür sind einerseits, dass das Schlüsselgrundstück für die westlich angrenzende Ringstraße nicht in die Planung miteinbezogen werden kann.
Andererseits erfolgt die Erschließung unabhängig von der östlich angrenzenden Fläche, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt als Wohnbaufläche zur Verfügung stehen wird.
Die Erschließung für das gegenständliche Grundstück soll parallel zu der Ringstraße und in nördlicher Verlängerung der Münchner Straße, mit einer abgehenden Stichstraße und einer zusätzlichen Straße für die südlichen Grundstücke, erfolgen.

Für die spätere Baureifmachung der umliegenden Flächen müssten die vorgesehenen Erschließungsflächen erhalten bleiben.
Aus der östlich angrenzenden Fläche würden sich hieraus Grundstücke ergeben, die eine Tiefe von mehr als 35 Meter und somit eine Gesamtfläche von über 800 m² aufweisen.
Ob sich die nördlich angrenzenden Bauflächen in das von der Firma Erdogan Wohnbau angestrebte Konzept eingliedern lassen, ist zumindest offen.

Aufgrund der Unstimmigkeiten des Bebauungsplanvorentwurfs hinsichtlich des Gesamtkonzeptes für das Gebiet „Vöhringen Nord-Ost“ und der zu erwartenden Übererschließung des zu überbauenden Grundstückes Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal wird vorgeschlagen, dem Antrag auf Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes im Bereich „Vöhringen Nord-Ost“, entsprechend dem vorliegenden Bebauungsplanvorentwurf für das Grundstück Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal  nicht zu entsprechen.

Grundsätzlich erscheint die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit ergänzenden Grundstücken in diesem Bereich für gut vorstellbar und wird deswegen von seiten des Bauamtes auch weiter verfolgt.
Hierzu wurden bereits im Vorfeld und werden weitere Gespräche mit den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke geführt.
Vor allem bei der Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 510 der Gemarkung Thal, als Schlüsselgrundstück für die Fortführung des „Berliner Rings“ sind weitere Abklärungen und Gespräche notwendig, um eine realistische Chance auf ein neues Baugebiet in städtebaulich integrierter Lage zu haben, das sich mit dem Gesamtkonzept und dem Rahmenplan für das Gebiet „Vöhringen Nord-Ost“ hinsichtlich der Erschließung vereinbaren lässt.

Empfehlung

„Dem Antrag auf Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes im Bereich
„Vöhringen Nord-Ost“, entsprechend dem Antrag der Firma Erdogan Wohnbau, basierend auf einem Bebauungsplanvorentwurf des freien Architekten und Stadtplaners Martin Maslowski, 89250 Senden, für das Grundstück Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal kann insbesondere aufgrund dessen, dass die dargestellte Erschließung nicht dem teilweise bereits realisierten städtebaulichen Gesamtkonzept entspricht, nicht stattgegeben werden.
Dies vor allem auch deshalb, weil jedenfalls mittelfristig ansonsten mit einer auch städtebaulich unerwünschten „Übererschließung“ gerechnet werden muss.“

Beschluss

„Dem Antrag auf Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes im Bereich
„Vöhringen Nord-Ost“, entsprechend dem Antrag der Firma Erdogan Wohnbau, basierend auf einem Bebauungsplanvorentwurf des freien Architekten und Stadtplaners Martin Maslowski, 89250 Senden, für das Grundstück Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal kann insbesondere aufgrund dessen, dass die dargestellte Erschließung nicht dem teilweise bereits realisierten städtebaulichen Gesamtkonzept entspricht, nicht stattgegeben werden.
Dies vor allem auch deshalb, weil jedenfalls mittelfristig ansonsten mit einer auch städtebaulich unerwünschten „Übererschließung“ gerechnet werden muss.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0