Firma Hermann-Blösch GmbH;
Bauvoranfrage für den Neubau einer Produktionshalle;
Bauort: "An der Alten Ziegelei 12" in Illerberg (Flur-Nr. 1644 und 1644/1)
Berichtigt: Firma Hermann Vermögensverwaltungs-GmbH;
Bauvoranfrage für den Neubau eines Produktionsgebäudes mit separatem Bürogebäude;
Bauort: "An der Alten Ziegelei 15" in Illerberg (Flur-Nr. 1644 und 1644/1)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 14.07.2011
Beratungsreihenfolge
Empfehlung
„Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau eines Produktionsgebäudes mit separatem Bürogebäude wird in Aussicht gestellt.
Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ bezüglich:
- der Überschreitung der Baugrenze durch das Büro- und das Produktionsgebäude
- des Baus des Bürogebäudes teilweise auf einer Fläche, für welche der Bebauungsplan eine Parkflächennutzung festlegt
- des Baus des Büro- und des Produktionsgebäudes teilweise auf einer mit Pflanzgebot belegten Fläche
- der Vergrößerung einer mit Pflanzgebot belegten Fläche in eine im Bebauungsplan als Fläche für das Parken ausgewiesene Fläche hinein
- der Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe von 16 m um 6 m auf 22 m für die Aufstellung eines Spänesilos
werden in Aussicht gestellt.
Die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ betreffend die Errichtung eines Walls entlang des südlichen Geltungsbereiches des genannten Bebauungsplanes kann aus städtebaulichen Gründen nicht in Aussicht gestellt werden.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson erläutert einführend, dass zu Informationszwecken zur Möglichkeit einer umfassenden Information insbesondere den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses im Vorfeld der heutigen Vorstellung des Baugesuchs bereits umfangreiche Unterlagen zugestellt wurden, aus denen sich zusätzlich Fragen der Antragsteller ergeben, über die heute im Rahmen der Beratung über die Bauvoranfrage allerdings nicht zu entscheiden ist.
Nach der Vorstellung des Baugesuchs bringt Bürgermeister Janson zunächst seine Freude über das doch sehr stattliche Bauvorhaben der ortsansässigen Fensterbaufirma zum Ausdruck und stellt dar, dass sich die Stadtverwaltung ganz deutlich für den Bauwunsch ausspricht, wenngleich der gewünschte Verzicht auf den Wall jedenfalls nicht so ohne weiteres möglich erscheint, nachdem der Wall im Rahmen des Bebauungsplan-aufstellungsverfahrens auch von den südlich gelegenen Grundstückseigentümern ausdrücklich gefordert worden war. Zudem sei ein Verzicht auf diesen Wall im Wege einer Befreiung nicht so ohne weiteres möglich, da hier diese Grundzüge der Planung betroffen sein könnten, so dass vermutlich ein zeit- und kostenintensives Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ erforderlich werden würde.
Aus Sicht der Stadtverwaltung jedenfalls, so Bürgermeister Janson weiter, hätte der Wall aber auch nicht unerhebliche Vorteile, weil damit die städtebaulich gewünschte Trennung zwischen der Wohnsiedlung der ehemaligen Ziegelei und dem Gewerbegebiet gewährleistet wäre und neben dem Sichtschutz zudem die Einhaltung des Lärmschutzes unabhängig der Frage, welche Baukörper wann verwirklicht werden, leichter ganz praktisch und nicht lediglich rein rechnerisch eingehalten werden könnte.
Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache wird deutlich, dass es zunächst zwei sich unterscheidende Meinungsbilder gibt.
Während einige Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses die Auffassung vertreten, dass auf den Wall insbesondere deswegen, weil er das gewünschte Bauvorhaben in keiner Weise beeinträchtigt oder gar verhindert und doch eine sowohl städtebauliche als auch nachbarschützende Wirkung habe, nicht verzichtet werden sollte, vertreten andere Gremiumsmitglieder die Ansicht, dass dem Wunsch des Antragstellers nachgekommen werden könne, nachdem der Wall jedenfalls aus rechtlicher Sicht nicht zum Schutz vor Emissionen zwingend notwendig sei.
Im Ergebnis der weiteren Diskussion ergeht auf Vorschlag von Bürgermeister Janson folgender Beschluss:
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau eines Produktionsgebäudes mit separatem Bürogebäude wird in Aussicht gestellt.
Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ bezüglich:
- der Überschreitung der Baugrenze durch das Büro- und das Produktionsgebäude
- des Baus des Bürogebäudes teilweise auf einer Fläche, für welche der Bebauungsplan eine Parkflächennutzung festlegt
- des Baus des Büro- und des Produktionsgebäudes teilweise auf einer mit Pflanzgebot belegten Fläche
- der Vergrößerung einer mit Pflanzgebot belegten Fläche in eine im Bebauungsplan als Fläche für das Parken ausgewiesene Fläche hinein
- der Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe von 16 m um 6 m auf 22 m für die Aufstellung eines Spänesilos
werden in Aussicht gestellt.
Die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ betreffend den Wegfall des Walls entlang des südlichen Geltungsbereiches des genannten Bebauungsplanes wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass sich bei den seitens der Stadtverwaltung mit sämtlichen angrenzenden Eigentümern von Wohngebäuden und Baugrundstücken zu führenden Gesprächen ergibt, dass alle mit e
inem Verzicht auf den Wall einverstanden sind.
Sollte auch nur ein entsprechender Grundstückseigentümer nicht mit einem Verzicht auf den im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ normierten Wall einverstanden sein, stellt die Stadt Vöhringen eine Befreiung zu einem Wegfall des Walls nicht in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0