DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG; Errichtung von einer unbeleuchteten Werbetafel; Erneute Entscheidung über das städtebauliche Einvernehmen in Kenntnis der Rechtsauffassung des Landratsamtes Neu-Ulm; Bauort: "Ulrichstraße 1" in Vöhringen (Flur-Nr. 37)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 14.07.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.07.2011 ö Beschließend 1.13

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Werbetafel wird erteilt.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass der Bauantrag bereits in der Sitzung vom 05.05.2011 vorgelegen habe und das städtebauliche Einvernehmen seinerzeit mit der Begründung, dass mit der Aufstellung der Werbeanlage die konkrete Gefahr einer stadtbildstörenden Häufung verbunden wäre und zudem negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu befürchten wären, einstimmig abgelehnt worden sei. Der Antragsteller akzeptierte allerdings die städtische Entscheidung nicht und bat um eine rechtsmittelfähige Entscheidung.
Das Landratsamt Neu-Ulm vertritt aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Prüfung des Bauantrags auch vor Ort die Ansicht, dass die Errichtung der gewünschten Werbeanlage zulässig sei, weil von dem Vorhaben keine Verkehrsgefährdung ausgeht, eine störende Häufung von Werbeanlagen zu verneinen ist und auch keine Beeinträchtigung des Ortsbildes zu erkennen ist. Damit ist nach Ansicht des Landratsamtes Neu-Ulm die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu Unrecht erfolgt.
In dem Schreiben des Landratsamtes Neu-Ulm vom 05.07.2011 wird der Stadt Vöhringen nun die Gelegenheit eingeräumt, über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erneut zu entscheiden. Sollte die Stadt Vöhringen allerdings das gemeindliche Einvernehmen weiterhin verweigern, beabsichtige das Landratsamt Neu-Ulm die Baugenehmigung unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zu erteilen.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender Beschluss:

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Werbeanlage wird aufgrund der seitens des Landratsamtes Neu-Ulm geäußerten Rechtsauffassung und insbesondere aufgrund der dargelegten weiteren Vorgehensweise erteilt, obwohl die Stadt Vöhringen bei der Zulassung der beantragten Werbeanlage nach wie vor von einer Beeinträchtigung des Ortsbildes ausgeht und insbesondere nach wie vor erhebliche Zweifel bezüglich der Verkehrssicherheit insbeson dere im Hinblick auf den die Kreisstraße NU 14 begleitenden Geh- und Radweg hat.“  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0