Zu 1: Information über die Grundlagen der Bayer. Sing- und Musikschulen
Herr Schulleiter Hoffmann wird zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes zunächst per
Power-Point-Präsentation allgemeine Informationen zu den Grundlagen der Bayer. Sing- und Musikschulen geben.
Zu 2: Zustimmung zur Jahresrechnung 2008
Der Unterdeckungsbetrag des Jahres 2008 beläuft sich auf 238.031,55 € (2007: 215.666,58 €). Unter Berücksichtigung der kommunalen Förderung errechnet sich im Bereich des Verwaltungshaushaltes im Jahr 2008 ein Fehlbetrag in Höhe von 27.075,34 €. Dieser Fehlbetrag muss, wie bei Etatberatungen bereits angekündigt, aus der hierfür gebildeten Rücklage entnommen werden.
Der Unterdeckungsbetrag liegt mit 575,08 € trotz gestiegener Ausgaben im Personalbereich durch die tariflichen Lohnerhöhungen noch geringfügig unter dem Haushaltsansatz 2008.
Die Unterschreitung des Haushaltsansatzes war vor allem deshalb wieder möglich, weil die Verantwortlichen der Musikschule weiterhin auf eine sehr sparsame Haushaltsführung
geachtet haben und auch im Jahr 2008 zu einem teilweisen Gehaltsverzicht in Höhe von 6,7% bereit waren.
Die Gesamtschülerzahl betrug im letzten Jahr 599.
Diese teilt sich auf in 209 Schüler aus Vöhringen, 130 aus Bellenberg, 231 aus Illertissen und 29 aus anderen Orten.
Der Anteil der Stadt Vöhringen am Unterdeckungsbetrag 2008 beträgt 36,7%, in Illertissen 40,5% und in Bellenberg 22,8%.
Auf dieser Grundlage errechnet sich für die Stadt Vöhringen im Verwaltungshaushalt ein
Anteil in Höhe von 77.485,15 € und im Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 530,16 €. Die Gesamtaufwendungen der Stadt Vöhringen für die Musikschule Dreiklang im Jahr 2008 betrugen 78.015,31 € (2007: 81.948,66 €).
Nähere Einzelheiten zur Abrechnung und Entwicklung des Budgetbetrages können den beigefügten Unterlagen entnommen werden (vgl. Anlage 1 und 2). Herr Schulleiter Hoffmann wird in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Jahresrechnung 2008 bedarf noch der Zustimmung der beiden Mitgliedskommunen
Bellenberg und Illertissen sowie der Mitgliederversammlung der Musikschule.
Der Haushalt 2009 der Musikschule wurde bereits im Rahmen der Etatberatungen der
Stadt Vöhringen in den Januarsitzungen gebilligt. Weiterhin wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 29.01.2009 ein neuer Festbetrag in Höhe von 380 € pro Schüler und Jahr für den Zeitraum von 2009 bis 2012 festgelegt.
Zu 3: Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung ab 01.09.2009
3.1 Erhöhung der Unterrichtsgebühren
In der Vorstandschaft der Musikschule Dreiklang wurde die Meinung vertreten, dass angesichts des gestiegenen Finanzierungsbedarfs durch den Aufbrauch der Rücklagen auch die Unterrichtsgebühren, vor allem beim Einzelunterricht, auf den Prüfstand gestellt und diese ggf. angepasst werden sollten.
Die Musikschule hat hierzu Übersichten angefertigt, aus denen die Verteilung des Einzelunterrichts an der Musikschule Dreiklang sowie Gebührenvergleiche der Musikschulen im Landkreis Neu-Ulm und den angrenzenden Musikschulen aus Baden-Württemberg zu sehen sind (vgl. Anlagen 3 bis 4). Ein direkter Vergleich mit den Schulen aus Baden-Württemberg ist allerdings nicht möglich, weil diese nicht den Bestimmungen einer Musikschulverordnung wie die Bayerischen Schulen unterliegen und somit ihre Unterrichtsgebühren und Bezahlungen an die Lehrkräfte flexibler gestalten können.
Die Vorstandsmitglieder empfehlen auf der Grundlage der vorgenannten Vergleichstabellen folgende Gebührenerhöhungen:
Einzelunterricht 45 Minuten: bisher 63,50 € ab 01.09.2009 / 69,00 €
Einzelunterricht 30 Minuten: bisher 46,00 € ab 01.09.2009 / 49,00 €
Gruppenunterricht G 2 bisher 36,00 € ab 01.09.2009 / 38,00 €
Ballett bisher 24,00 € ab 01.09.2009 / 31,00 €
neu: Grundgebühr Keyboard bisher 0,00 € ab 01.09.2009 / 24,00 €
Die in der Stadtratssitzung am 29.01.2009 beschlossene Anpassung der Unterrichtsentgelte an den Verbraucherpreisindex wird dadurch entbehrlich und kann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden.
3.2 Erhöhung der Familienermäßigung
Im Falle einer Gebührenerhöhung schlägt die Vorstandschaft der Musikschule vor, auch die Familienermäßigung etwas anzuheben, um Familien mit mehreren Kindern stärker zu entlasten. Als Empfehlung an die kommunalen Gremien und die Mitgliederversammlung wird vorgeschlagen:
Familienermäßigung für das 2. Familienmitglied bisher 15% ab 01.09.2009 / 20%
Familienermäßigung für das 3. Familienmitglied bisher 20% ab 01.09.2009 / 25%
Familienermäßigung für das 4. Familienmitglied bisher 25% ab 01.09.2009 / 30%
3.3 Anpassung des Zuschlags für Auswärtige und Erwachsene
Weiterhin besteht die Notwendigkeit, den Zuschlag für Auswärtige und Erwachsene in der Entgeltordnung aufgrund des Ergebnisses der Jahresrechnung 2008 ab 01.09.2009 auf 81,58% ~ 81,5% festzusetzen. Die Erforderlichkeit der jeweiligen Anpassung ergibt sich aufgrund der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vom 16.03.2004.
Ein gesonderter Beschluss hierzu ist nicht erforderlich.
Zu 4: Zustimmung zur Einbeziehung des Ferienüberhangs bei den Lehrkräften
ab 01.09.2009
Von Seiten der Stadt Illertissen wurde im Rahmen der Etatberatungen ferner angeregt, den Ferienüberhang evtl. in die wöchentliche Arbeitszeit der Lehrkräfte der Musikschule einzubeziehen.
Nach einer Erhebung der Musikschule Dreiklang werden bei den Musikschulen im
Landkreis Neu-Ulm durchschnittlich 1,64 Stunden pro Woche als Ferienüberhang eingebracht (vgl. Anlage 5). Die Lehrkräfte der Musikschule Dreiklang arbeiten schon seit vielen Jahren freiwillig zwei Stunden/wöchentlich mehr. Die tarifliche Arbeitszeit beträgt bei vollbeschäftigten Lehrkräften derzeit 30 Stunden/wöchentlich. Nach Angaben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern (KAV) sind bei einer maximalen Umsetzung des Ferienüberhangs höchstens 3,9 Stunden / wöchentlich zusätzlich möglich.
Die Schulleitung der Musikschule sieht in einer weiteren Steigerung der wöchentlich
Arbeitszeit über die bereits freiwillig eingebrachten zwei Stunden hinaus die Problematik, dass die Forderung der kommunalen Gremien den Lehrkräften nicht mehr vermittelbar ist, weil es de facto einer Lohnkürzung gleich kommt. Es wird auch befürchtet, dass das vielfach bisher bestehende freiwillige Engagement der Lehrkräfte z.B. bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen dann deutlich abnehmen wird. Schwierig sei es auch in Krankheitsfällen in der Ferienzeit, da die Lehrkräfte dann während der Unterrichtszeit den ausgefallenen Urlaubsanspruch einlösen können.
In der Vorstandschaft wurde jedoch die Meinung vertreten, dass die Forderung von Gemeinde- bzw. Stadtratsmitgliedern auf Prüfung von weiteren Optimierungsmöglichkeiten durchaus legitim sei und dass die evtl. Einbeziehung des Ferienüberhangs im öffentlichen Dienst vielfach bereits praktiziert werde.
Die Vorstandschaft schlägt als Empfehlung an die kommunalen Gremien der Mitgliedskommunen und die Mitgliedsversammlung vor, die bisherige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit von 30 Stunden unter Einbeziehung der schon bisher freiwillig erbrachten höheren Arbeitsleistung von zwei Stunden als Ferienüberhang anzurechnen und die Arbeitszeit ab 01.09.2009 um eine weitere Stunde, somit auf 33 Stunden/wöchentlich, zu erhöhen.