Musikschule Dreiklang e.V. - Vöhringen, Bellenberg, Illertissen -; 1. Information über die Grundlagen der Bayer. Sing- und Musikschulen 2. Zustimmung zur Jahresrechnung 2008 3. Zustimmung zur Erhöhung der Entgeltordnung ab 01.09.2009 4. Zustimmung zur Einbeziehung des Ferienüberhangs bei den Lehrkräften ab 01.09.2009


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 30.03.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.03.2009 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Zu 1:        Information über die Grundlagen der Bayer. Sing- und Musikschulen


Herr Schulleiter Hoffmann wird zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes zunächst per
Power-Point-Präsentation allgemeine Informationen zu den Grundlagen der Bayer. Sing- und Musikschulen geben.



Zu 2:        Zustimmung zur Jahresrechnung 2008


Der Unterdeckungsbetrag des Jahres 2008 beläuft sich auf 238.031,55 € (2007: 215.666,58 €). Unter Berücksichtigung der kommunalen Förderung errechnet sich im Bereich des Verwaltungshaushaltes im Jahr 2008 ein Fehlbetrag in Höhe von 27.075,34 €. Dieser Fehlbetrag muss, wie bei Etatberatungen bereits angekündigt, aus der hierfür gebildeten Rücklage entnommen werden.

Der Unterdeckungsbetrag liegt mit 575,08 € trotz gestiegener Ausgaben im Personalbereich durch die tariflichen Lohnerhöhungen noch geringfügig unter dem Haushaltsansatz 2008.
Die Unterschreitung des Haushaltsansatzes war vor allem deshalb wieder möglich, weil die Verantwortlichen der Musikschule weiterhin auf eine sehr sparsame Haushaltsführung
geachtet haben und auch im Jahr 2008 zu einem teilweisen Gehaltsverzicht in Höhe von 6,7% bereit waren.

Die Gesamtschülerzahl betrug im letzten Jahr 599.
Diese teilt sich auf in 209 Schüler aus Vöhringen, 130 aus Bellenberg, 231 aus Illertissen und 29 aus anderen Orten.
Der Anteil der Stadt Vöhringen am Unterdeckungsbetrag 2008 beträgt 36,7%, in Illertissen 40,5% und in Bellenberg 22,8%.

Auf dieser Grundlage errechnet sich für die Stadt Vöhringen im Verwaltungshaushalt ein
Anteil in Höhe von 77.485,15 € und im Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 530,16 €. Die Gesamtaufwendungen der Stadt Vöhringen für die Musikschule Dreiklang im Jahr 2008 betrugen 78.015,31 € (2007: 81.948,66 €).

Nähere Einzelheiten zur Abrechnung und Entwicklung des Budgetbetrages können den beigefügten Unterlagen entnommen werden (vgl. Anlage 1 und 2). Herr Schulleiter Hoffmann wird in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.

Die Jahresrechnung 2008 bedarf noch der Zustimmung der beiden Mitgliedskommunen
Bellenberg und Illertissen sowie der Mitgliederversammlung der Musikschule.

Der Haushalt 2009 der Musikschule wurde bereits im Rahmen der Etatberatungen der
Stadt Vöhringen in den Januarsitzungen gebilligt. Weiterhin wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 29.01.2009 ein neuer Festbetrag in Höhe von 380 € pro Schüler und Jahr für den Zeitraum von 2009 bis 2012 festgelegt.


Zu 3:        Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung ab 01.09.2009


3.1 Erhöhung der Unterrichtsgebühren

In der Vorstandschaft der Musikschule Dreiklang wurde die Meinung vertreten, dass angesichts des gestiegenen Finanzierungsbedarfs durch den Aufbrauch der Rücklagen auch die Unterrichtsgebühren, vor allem beim Einzelunterricht, auf den Prüfstand gestellt und diese ggf. angepasst werden sollten.

Die Musikschule hat hierzu Übersichten angefertigt, aus denen die Verteilung des Einzelunterrichts an der Musikschule Dreiklang sowie Gebührenvergleiche der Musikschulen im Landkreis Neu-Ulm und den angrenzenden Musikschulen aus Baden-Württemberg zu sehen sind (vgl. Anlagen 3 bis 4). Ein direkter Vergleich mit den Schulen aus Baden-Württemberg ist allerdings nicht möglich, weil diese nicht den Bestimmungen einer Musikschulverordnung wie die Bayerischen Schulen unterliegen und somit ihre Unterrichtsgebühren und Bezahlungen an die Lehrkräfte flexibler gestalten können.

Die Vorstandsmitglieder empfehlen auf der Grundlage der vorgenannten Vergleichstabellen folgende Gebührenerhöhungen:

Einzelunterricht 45 Minuten:                bisher 63,50 €                ab 01.09.2009 / 69,00 €
Einzelunterricht 30 Minuten:                bisher 46,00 €                ab 01.09.2009 / 49,00 €
Gruppenunterricht G 2                bisher 36,00 €                ab 01.09.2009 / 38,00 €
Ballett                                        bisher 24,00 €                ab 01.09.2009 / 31,00 €
neu: Grundgebühr Keyboard                bisher 0,00 €                ab 01.09.2009 / 24,00 €

Die in der Stadtratssitzung am 29.01.2009 beschlossene Anpassung der Unterrichtsentgelte an den Verbraucherpreisindex wird dadurch entbehrlich und kann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden.


3.2 Erhöhung der Familienermäßigung

Im Falle einer Gebührenerhöhung schlägt die Vorstandschaft der Musikschule vor, auch die Familienermäßigung etwas anzuheben, um Familien mit mehreren Kindern stärker zu entlasten. Als Empfehlung an die kommunalen Gremien und die Mitgliederversammlung wird vorgeschlagen:

Familienermäßigung für das 2. Familienmitglied        bisher 15%        ab 01.09.2009 / 20%
Familienermäßigung für das 3. Familienmitglied        bisher 20%        ab 01.09.2009 / 25%
Familienermäßigung für das 4. Familienmitglied        bisher 25%        ab 01.09.2009 / 30%


3.3 Anpassung des Zuschlags für Auswärtige und Erwachsene

Weiterhin besteht die Notwendigkeit, den Zuschlag für Auswärtige und Erwachsene in der Entgeltordnung aufgrund des Ergebnisses der Jahresrechnung 2008 ab 01.09.2009 auf 81,58% ~ 81,5% festzusetzen. Die Erforderlichkeit der jeweiligen Anpassung ergibt sich aufgrund der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vom 16.03.2004.
Ein gesonderter Beschluss hierzu ist nicht erforderlich.


Zu 4:        Zustimmung zur Einbeziehung des  Ferienüberhangs bei den Lehrkräften
            ab 01.09.2009

Von Seiten der Stadt Illertissen wurde im Rahmen der Etatberatungen ferner angeregt, den Ferienüberhang evtl. in die wöchentliche Arbeitszeit der Lehrkräfte der Musikschule einzubeziehen.

Nach einer Erhebung der Musikschule Dreiklang werden bei den Musikschulen im
Landkreis Neu-Ulm durchschnittlich 1,64 Stunden pro Woche als Ferienüberhang eingebracht (vgl. Anlage 5). Die Lehrkräfte der Musikschule Dreiklang arbeiten schon seit vielen Jahren freiwillig zwei Stunden/wöchentlich mehr. Die tarifliche Arbeitszeit beträgt bei vollbeschäftigten Lehrkräften derzeit 30 Stunden/wöchentlich. Nach Angaben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern (KAV) sind bei einer maximalen Umsetzung des Ferienüberhangs höchstens 3,9 Stunden / wöchentlich zusätzlich möglich.

Die Schulleitung der Musikschule sieht in einer weiteren Steigerung der wöchentlich
Arbeitszeit über die bereits freiwillig eingebrachten zwei Stunden hinaus die Problematik, dass die Forderung der kommunalen Gremien den Lehrkräften nicht mehr vermittelbar ist, weil es de facto einer Lohnkürzung gleich kommt. Es wird auch befürchtet, dass das vielfach bisher bestehende freiwillige Engagement der Lehrkräfte z.B. bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen dann deutlich abnehmen wird. Schwierig sei es auch in Krankheitsfällen in der Ferienzeit, da die Lehrkräfte dann während der Unterrichtszeit den ausgefallenen Urlaubsanspruch einlösen können.

In der Vorstandschaft wurde jedoch die Meinung vertreten, dass die Forderung von Gemeinde- bzw. Stadtratsmitgliedern auf Prüfung von weiteren Optimierungsmöglichkeiten durchaus legitim sei und dass die evtl. Einbeziehung des Ferienüberhangs im öffentlichen Dienst vielfach bereits praktiziert werde.

Die Vorstandschaft schlägt als Empfehlung an die kommunalen Gremien der Mitgliedskommunen und die Mitgliedsversammlung vor, die bisherige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit von 30 Stunden unter Einbeziehung der schon bisher freiwillig erbrachten höheren Arbeitsleistung von zwei Stunden als Ferienüberhang anzurechnen und die Arbeitszeit ab 01.09.2009 um eine weitere Stunde, somit auf 33 Stunden/wöchentlich, zu erhöhen.

Empfehlung

Zu 1:        Kenntnisnahme

Zu 2:        Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2008 der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen – (Abrechnungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008). Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Zu 3:        Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung der
Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen (Erhöhung der Unterrichtsgebühren und Erhöhung des Familienzuschlags) mit Wirkung ab 01.09.2009. Die Entgeltordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die in der Stadtratssitzung vom 29.01.2009 beschlossene Anpassung der Unterrichtsentgelte der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen – an den Verbraucherpreisindex ist dadurch entbehrlich und wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen.

Zu 4:        Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung, bei den Lehrkräften der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen - die bisherige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit von 30 Stunden unter Einbeziehung der schon bisher freiwillig erbrachten höheren Arbeitsleistung von 2 Stunden als Ferienüberhang anzurechnen und die Arbeitszeit ab 01.09.2009 um eine weitere Stunde, somit auf 33 Stunden / wöchentlich, zu erhöhen.

Diskussionsverlauf

Zu 1. Information über die Grundlagen der Bayer. Sing- und Musikschulen:

Herr Schulleiter Hoffmann und sein Stellvertreter, Herr Petermann, geben in einer Power-Point-Präsentation einen umfassenden Überblick über die Grundlagen der Bayer. Sing- und Musikschulen und gehen dabei auch auf die aktuelle Situation der Musikschule Dreiklang ein. Sie verteilen anschließend eine Informationsmappe an alle Stadtratsmitglieder.

Zu 2. Zustimmung zur Jahresrechnung 2008:

Bürgermeister Janson verweist auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Abrechnungsunterlagen des Jahres 2008, aus denen sich nur eine sehr geringe Abweichung um ca. 575 € gegenüber dem Haushaltsansatz ergibt.

Herr Maier spricht den Verantwortlichen der Musikschule Dreiklang ein ausdrückliches Lob für den verantwortungsvollen und sorgsamen Umgang der öffentlichen Mittel aus. Er konstatiert, dass sich die finanzielle Lage der Musikschule in den letzten Jahren deutlich stabilisiert habe und die Einrichtung auf einem sehr guten Weg sei.

Herr Kelichhaus vertritt die Auffassung, dass der kommunale Anteil an der Finanzierung der Musikschule höher sein könnte und die Elternbeiträge niedriger, da dies im gesamtbayerischen Vergleich genau umgekehrt sei. Dort liegt der Elternbeitrag niedriger und der kommunale Anteil höher.

Im Ergebnis der Aussprache ergeht sodann folgender Beschluss:

„Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2008 der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen – (Abrechnungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008). Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis:        13 : 0 angenommen

Zu 3. Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung ab 01.09.2009


Herr Schulleiter Hoffmann erläutert die von der Vorstandschaft der Musikschule ab 01.09.2009 vorgeschlagenen Änderungen der Entgeltordnung. Beim Fach Ballett regt er abweichend vom ursprünglichen Vorschlag eine Streckung der Erhöhung auf zwei Jahre an (ab 01.09.2009 zunächst 27,50 € und ab 01.09.2010 dann 31,00 €), da bei einer zu starken einmaligen Anhebung um 7,00 € die Gefahr einer größeren Austrittswelle besteht. Diesem Vorschlag schließen sich die Gremiumsmitglieder an.

Herr Kelichhaus bekräftigt noch einmal seine zu Ziff. 2 vorgetragene Ansicht, dass der Anteil der Eltern geringer sein sollte und bringt zum Ausdruck, dass er deshalb die vorgeschlagenen Änderungen ablehnen wird.

Hierzu ergeht folgender Beschluss:

„Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen (Erhöhung der Unterrichtsgebühren und Erhöhung des Familienzuschlags) mit Wirkung ab 01.09.2009. Die Entgeltordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die in der Stadtratssitzung vom 29.01.2009 beschlossene Anpassung der Unterrichtsentgelte der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen – an den Verbraucherpreisindex ist dadurch entbehrlich und wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen.“

Abstimmungsergebnis:        10 : 2 angenommen

Anmerkung:        Herr Gutter verlässt vor der Abstimmung den Sitzungssaal.

Zu 4: Zustimmung zur Einbeziehung des Ferieüberhangs bei den Lehrkräften ab

          01.09.2009

Bürgermeister Janson bringt zum Ausdruck, dass die Forderung auf Einbeziehung des
Ferienüberhangs bei den Lehrkräften in die wöchentliche Arbeitszeit von der Stadt Illertissen und der Gemeinde Bellenberg gekommen sei, die beide nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten bei der Finanzierung des Defizits der Musikschule suchen.

Er halte den schon seit einigen Jahren praktizierten freiwilligen Gehaltsverzicht in Höhe von 6,7% durch Mehrarbeit von zwei Stunden auf 32 Wochenstunden (tariflich sind 30 Wochenstunden vorgeschrieben) für ein deutliches und ausreichendes Signal von Seiten der Lehrkräfte der Musikschule Dreiklang. Er könne sich deshalb auch vorstellen, die in der Vorstandschaft empfohlene Einbeziehung um eine weitere Stunde derzeit nicht weiter zu verfolgen. Allerdings sei dann eine erneute Abstimmung mit den beiden anderen Mitgliedskommunen erforderlich.

Herr Schulleiter Hoffmann und sein Stellvertreter, Herr Petermann, führen hierzu ergänzend aus, dass eine weitere Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde dann einen realen Gehaltsverzicht in Höhe von insgesamt 10% ausmachen würde. Dies sei den Lehrkräften, die in all den Jahren seit Bestehen der Musikschule sehr gute Arbeit geleistet hätten, nur schwer vermittelbar.

Dieser Auffassung schließen sich die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses einhellig an. Bürgermeister Janson unterbreitet deshalb im Hinblick auf den bereits bestehenden freiwilligen Gehaltsverzicht der Lehrkräfte und dem breiten öffentlichen Engagement folgenden Beschlussvorschlag:

„Die Forderung, bei den Lehrkräften der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen - die bisherige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit von 30 Stunden unter Einbeziehung der schon bisher freiwillig erbrachten höheren Arbeitsleistung von 2 Stunden als Ferienüberhang anzurechnen und die Arbeitszeit ab 01.09.2009 um eine weitere Stunde, somit auf 33 Stunden / wöchentlich, zu erhöhen, wird abgelehnt.“

Abstimmungsergebnis:        12 : 0 angenommen