Der Stadtrat Vöhringen hat am 26.10.2006 beschlossen, Vereinen, die durch die Umstellung der Übungsleiterbezuschussung auf eine Vereinspauschale einen finanziellen Nachteil haben, befristet bis zum Ablauf der staatlichen Härtefallregelung (voraussichtlich 2008) einen Ausgleich in Höhe der bisherigen Förderung zu gewähren (vgl. Top 3 der Niederschrift über diese Sitzung).
In einer weiteren Sitzung am 21.06.2007 war der Stadtrat bereit, den betroffenen Vereinen in Aussicht zu stellen, dass der städtische Anteil bei der Übungsleiterbezuschussung auch über das Jahr 2008 hinaus gewährt wird, soweit bis dahin seitens des BLSV keine grundlegende Änderung zugunsten des SC Vöhringen erfolgt (vgl. Top 12 der Niederschrift über diese Sitzung).
Mit Schreiben vom 04.03.2009 beantragt der SC Vöhringen nun die Kosten für die Übungsleiter in Höhe des letztjährigen Betrages, d.h. Vereinspauschale und Härtefallausgleich, zu übernehmen. Nachdem die Weitergewährung der Härtefallregelung in der vorgenannten Sitzung nur in Aussicht gestellt worden ist, bedarf die endgültige Zusage nunmehr einer abschließenden Entscheidung im Stadtrat.
An Härtefallzahlungen seitens der Stadt Vöhringen an die drei im Stadtgebiet betroffenen Vereine wurden seit 2006 geleistet:
2006: SC Vöhringen 3.050,32 €
Schützenverein Vöhringen 46,94 €
ZSSV Illerberg/Thal 38,86 €
2007: SC Vöhringen 6.729,23 €
Schützenverein Vöhringen 99,73 €
ZSSV Illerberg/Thal 140,34 €
2008: SC Vöhringen 7.062,64 €
Schützenverein Vöhringen 115,38 €
ZSSV Illerberg/Thal 169,27 €
Eine Übersicht der gesamten Vereinspauschalen einschließlich Ausgleichsbeträge des Freistaates Bayern, des Landkreises Neu-Ulm und der Stadt Vöhringen im Zeitraum von 2006 bis 2008 ist als Anlage beigefügt.
Nach Mitteilung des SCV-Vorsitzenden, Herrn Luib, der kürzlich zusammen mit dem Kreisvorsitzenden des BLSV, Herrn Freudenberger, den bayerischen Sportdachverband zu den weiteren Zahlungsmodalitäten hinsichtlich der Vereinspauschale in einem persönlichen Gespräch befragt hat, wird der Freistaat Bayern die Ausgleichszahlungen, wie angekündigt, mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit mit Ablauf des Jahres 2008 einstellen. Nachdem sich auch der Landkreis Neu-Ulm bei seinen Zahlungen an den Vorgaben des BLSV orientiert, wird auch dieser Ausgleichsanteil ab 2009 wegfallen. Beim SCV beliefen sich die Ausgleichszahlungen des Freistaates Bayern und des Landkreises Neu-Ulm im Jahr 2006 auf 18,673,45 € im Jahr 2007 auf 15.854,62 € und im Jahr 2008 auf 8.322,40 €.
Die Zahlungen der Stadt Vöhringen an den SC Vöhringen betrugen inklusive Ausgleichsbetrag und Härtefallregelung in den Jahren 2006 bis 2008 jeweils 23.125,40 €. An diesem Betrag soll nach den Vorstellungen des Vereins auch weiterhin festgehalten werden.