Städtische Vereinförderrichtlinien; Weitergewährung der Ausgleichszahlungen bei der Vereinspauschale durch die Stadt Vöhringen über das Jahr 2008 hinaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 30.03.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.03.2009 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2009 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Vöhringen hat am 26.10.2006 beschlossen, Vereinen, die durch die Umstellung der Übungsleiterbezuschussung auf eine Vereinspauschale einen finanziellen Nachteil haben, befristet bis zum Ablauf der staatlichen Härtefallregelung (voraussichtlich 2008) einen Ausgleich in Höhe der bisherigen Förderung zu gewähren (vgl. Top 3 der Niederschrift über diese Sitzung).

In einer weiteren Sitzung am 21.06.2007 war der Stadtrat bereit, den betroffenen Vereinen in Aussicht zu stellen, dass der städtische Anteil bei der Übungsleiterbezuschussung auch über das Jahr 2008 hinaus gewährt wird, soweit bis dahin seitens des BLSV keine grundlegende Änderung zugunsten des SC Vöhringen erfolgt (vgl. Top 12 der Niederschrift über diese Sitzung).

Mit Schreiben vom 04.03.2009 beantragt der SC Vöhringen nun die Kosten für die Übungsleiter in Höhe des letztjährigen Betrages, d.h. Vereinspauschale und Härtefallausgleich, zu übernehmen. Nachdem die Weitergewährung der Härtefallregelung in der vorgenannten Sitzung nur in Aussicht gestellt worden ist, bedarf die endgültige Zusage nunmehr einer abschließenden Entscheidung im Stadtrat.

An Härtefallzahlungen seitens der Stadt Vöhringen an die drei im Stadtgebiet betroffenen Vereine wurden seit 2006 geleistet:

2006:                SC Vöhringen                        3.050,32 €
               Schützenverein Vöhringen             46,94 €
               ZSSV Illerberg/Thal                     38,86 €

2007:                SC Vöhringen                        6.729,23 €
               Schützenverein Vöhringen             99,73 €
               ZSSV Illerberg/Thal                   140,34 €

2008:                SC Vöhringen                        7.062,64 €
               Schützenverein Vöhringen           115,38 €
               ZSSV Illerberg/Thal                   169,27 €

Eine Übersicht der gesamten Vereinspauschalen einschließlich Ausgleichsbeträge des Freistaates Bayern, des Landkreises Neu-Ulm und der Stadt Vöhringen im Zeitraum von 2006 bis 2008 ist als Anlage beigefügt.

Nach Mitteilung des SCV-Vorsitzenden, Herrn Luib, der kürzlich zusammen mit dem Kreisvorsitzenden des BLSV, Herrn Freudenberger, den bayerischen Sportdachverband zu den weiteren Zahlungsmodalitäten hinsichtlich der Vereinspauschale in einem persönlichen Gespräch befragt hat, wird der Freistaat Bayern die Ausgleichszahlungen, wie angekündigt, mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit mit Ablauf des Jahres 2008 einstellen. Nachdem sich auch der Landkreis Neu-Ulm bei seinen Zahlungen an den Vorgaben des BLSV orientiert, wird auch dieser Ausgleichsanteil ab 2009 wegfallen. Beim SCV beliefen sich die Ausgleichszahlungen des Freistaates Bayern und des Landkreises Neu-Ulm im Jahr 2006 auf 18,673,45 € im Jahr 2007 auf 15.854,62 € und im Jahr 2008 auf 8.322,40 €.

Die Zahlungen der Stadt Vöhringen an den SC Vöhringen betrugen inklusive Ausgleichsbetrag und Härtefallregelung in den Jahren 2006 bis 2008 jeweils 23.125,40 €. An diesem Betrag soll nach den Vorstellungen des Vereins auch weiterhin festgehalten werden.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen ist bis auf weiteres und in stets widerruflicher Weise bereit, den städtischen Ausgleichsbetrag und die Härtefallregelung bei der Gewährung der Vereinspauschale, die aufgrund der Umstellung der Übungsleiterbezuschussung auf eine Vereinspauschale einen finanziellen Nachteil haben, bis zur Höhe der in den Jahren 2006 bis 2008 geleisteten Zahlungen an die Vereine im Stadtgebiet weiterzugewähren, sofern es die städtische Haushaltslage zulässt und sich an den staatlichen Vorgaben keine grundlegenden Änderungen ergeben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson ruft einleitend in Erinnerung, dass der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.06.2007 den von der Umstellung der Übungsleiterbezuschussung auf eine Vereinspauschale finanziell benachteiligten Vereinen in Aussicht gestellt habe, die städtischen Ausgleichszahlungen bzw. die Härtefallregelung auch über das Jahr 2008 hinaus weiterzugewähren, selbst wenn die staatlichen Ausgleichszahlungen wegfallen sollten und sich der Landkreis Neu-Ulm diesen Vorgaben anschließen wird.

Auf Nachfrage von Herrn Barth, wie lange diese Ausgleichszahlungen künftig von der Stadt Vöhringen getragen werden sollen, führt Bürgermeister Janson aus, dass diese freiwilligen Leistungen jederzeit eingestellt werden können, wenn es die Haushaltslage erfordert oder sich die staatlichen Richtlinien zum Vorteil für die Vereine ändern sollten.

Herr Freudenberger ergänzt in seiner Funktion als Kreisvorsitzender des BLSV, dass er zusammen mit Herrn Luib kürzlich beim Präsidenten des BLSV in dieser Angelegenheit vorgesprochen habe. Dabei sei zwar noch einmal deutlich geworden, dass der SC Vöhringen zu den wenigen aufgrund der Umstellung auf eine Vereinspauschale benachteiligten Vereinen in Bayern zählt. Eine Lösung, wie dieser Nachteil ausgeräumt werden kann, sei allerdings nicht aufgezeigt worden. Es sei, so Herr Freudenberger weiter, sehr wahrscheinlich mit einer Einstellung der staatlichen Ausgleichsleistungen zu rechnen.

Auf die von Herrn Maier darauf hin geäußerte Kritik, dass sich der Freistaat Bayern immer weiter von der Sportförderung zurückziehe, erläutert Herr Freudenberger, dass die staatliche Bezuschussung nach der vorgenommenen Kürzung in letzter Zeit wieder angestiegen sei.

Im Ergebnis der Aussprache ergeht schließlich folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Die Stadt Vöhringen ist bis auf weiteres und in stets widerruflicher Weise bereit, den städtischen Ausgleichsbetrag und die Härtefallregelung bei der Gewährung der Vereinspauschale, die aufgrund der Umstellung der Übungsleiterbezuschussung auf eine Vereinspauschale einen finanziellen Nachteil haben, bis zur Höhe der in den Jahren 2006 bis 2008 geleisteten Zahlungen an die Vereine im Stadtgebiet weiterzugewähren, sofern es die städtische Haushaltslage zulässt und sich an den staatlichen Vorgaben keine grundlegenden Änderungen ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0