Am 1. April 2008 ist das novellierte Gentechnikgesetz in Kraft getreten.
Mit dieser Novellierung hat die Bundesregierung eine Grundsatzentscheidung zugunsten der Agro-Gentechnik getroffen.
Das Gesetz erleichtert es Landwirten, die Gentechnik zu nutzen.
Es senkt das Schutzniveau für Landwirte, die sie ablehnen.
Bleibt es unverändert, wird es wohl mittelfristig dazu führen, dass Bauern und Verbraucher das verlieren, was für sie bisher eine Selbstverständlichkeit war: gentechnikfrei zu produzieren und zu essen.
Der Abstand eines Feldes z.B. mit Gentech-Mais zu konventionell bewirtschafteten Feldern beträgt nur 150 Meter, zu biologisch bewirtschafteten 300 Meter.
Sowohl 150 als auch 300 Meter Abstand werden regelmäßig und dauerhaft zur Kontamination des normalen Maises führen.
Damit ist das Schutzgut gentechnikfreie Landwirtschaft in höchstem Maße gefährdet.
Abstände zu Saatgutproduktionsflächen und zu Schutzgebieten sind gar nicht geregelt.
Das Gesetz kann auch über private Absprachen sehr leicht ausgehebelt werden.
Bauern, die Gentechnikpflanzen anbauen, können sich mit ihren Nachbarn darauf verständigen, nichts gegen gentechnische „Verunreinigungen“ zu unternehmen, z.B. keine Mindestabstände einzuhalten und auf eine Reinigung gemeinsam genutzter Maschinen zu verzichten.
Betroffen sind ferner Dritte, nämlich Bauern aus der unmittelbaren und mittelbaren Nachbarschaft oder möglicherweise auch Lebensmittelverarbeiter und Lebensmittelhändler, die die Ernten und die daraus gewonnenen Produkte kaufen.
Über all diese privaten Absprachen ist einer flächendeckenden und unkontrollierbaren Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen Tür und Tor geöffnet.
Frau Anette Schavan, die Bundesministerin für Bildung und Forschung,ist zwar der Auffassung, dass Gentechnik bereits im Jahre 2030 Standard auf den deutschen Äckern sein wird.
Andererseits lehnen vier von fünf Bürgerinnen und Bürgern den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ab, 95 % aller Konsumenten verlangen eine klare Kennzeichnung von Produkten, bei den Herstellung Gentechnik mit im Spiel war.
Die weit überwiegende Mehrheit der deutschen wie auch der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher sieht in der Gentechnik keinen effektiven Nutzen, der es rechtfertigt, die menschliche Gesundheit und die Vielfalt der Natur den Risiken der Agro-Gentechnik auszusetzen.
Weder sind auch die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit hinreichend bekannt noch sind die ökologischen Risiken der Agro-Gentechnik auch nur annähernd abschätzbar.
Im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln werden als Gesundheitsrisiken vor allem das Entstehen von neuartigen Allergien und von weiteren Antibiotikaresistenzen erörtert, da mit Hilfe der Gentechnik Bestandteile in die Nahrung gelangen, die der Mensch im natürlichen Lebensmittelkreislauf zuvor nicht hatte.
Die von neuen Erbinformationen hergestellten Eiweiße können unter Umständen Lebensmittelallergien auslösen.
Darüber hinaus enthält eine Vielzahl von Gentech-Pflanzen , wie gesagt, Antibiotikaresistenzgene, die sich auf Bakterien im menschlichen Darm übertragen können.
Dadurch besteht wiederum die Gefahr, dass immer mehr Antibiotika unwirksam werden.
Die gentechnische Veränderung kann schließlich zu unerwarteten Veränderungen im Stoffwechsel der Pflanzen führen, die die Qualität und Sicherheit der daraus hergestellten Lebensmittel beeinträchtigt.
Aus Gründen eines vorbeugenden Verbraucher- und Umweltschutzes ist die Aussaat und der Anbau gentechnisch verändertet Pflanzen daher abzulehnen.
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. unterstützt aus diesen Erwägungen heraus
mit anderen Umweltverbänden deshalb auch das deutschlandweite Bündnis für eine gentechnikfreie Region.
Auch der Deutsche und Bayerische Bauernverband unterstützen mit 30 anderen Verbänden und Gruppierungen aus dem landwirtschaftlichen und kirchlichen Bereich sowie einzelnen Betrieben und Privatpersonen das Anliegen „Gentechnikfreie Regionen in Deutschland“.