Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2015 (Steuer-Nr. 151/114/70704) 1. Wasserwerk 2. Blockheizkraftwerk 3. Photovoltaikanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 22.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.02.2017 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Jahresabschlüsse 2015 für das Wasserwerk, das Blockheizkraftwerk und die Photovoltaikanlagen erstellt.
Die Abschlüsse der drei, steuerlich zu einem Betrieb (Steuernummer 151/114/70704) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Beigefügt ist auch der für das städtische Wasserwerk erstellte Geschäftsbericht 2015.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.

Empfehlung

1. Wasserwerk
Der Jahresabschluss 2015 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen
Bilanzsumme                        4.593.113,90 €
Jahresgewinn                               61.502,17 € (Vorjahr 44.556,66 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

2. Blockheizkraftwerk
Der Jahresabschluss 2015 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
Bilanzsumme                          132.127,84 €
Jahresgewinn                          1.947,51 € (Vorjahr - 812,80 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

3. Photovoltaikanlage
Der Jahresabschluss 2015 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen
Bilanzsumme                        198.353,32 €
Jahresverlust                          - 1.699,00 € (Vorjahr 977,24 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Diskussionsverlauf

Ein Stadtratsmitglied erkundigt sich, was bei der Gewinn- und Verlustrechnung 2015 für die Photovoltaikanlage unter sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 7.969,89 € zu verstehen ist.
Nachdem dies in der Sitzung nicht abschließend beantwortet werden kann, wird eine Erläuterung im Protokoll zugesagt.
Anmerkung:
Der Betrag von 7.969,89 € setzt sich wie folgt zusammen:

Verwaltungskostenbeitrag         7.610,00 €
Versicherung                            360,44 €
USt-Rundung                              - 0,55 €

Beschluss

1. Wasserwerk

Der Jahresabschluss 2015 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen

Bilanzsumme                        4.593.113,90 €
Jahresgewinn                               61.502,17 € (Vorjahr 44.556,66 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

2. Blockheizkraftwerk

Der Jahresabschluss 2015 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen

Bilanzsumme                          132.127,84 €
Jahresgewinn                          1.947,51 € (Vorjahr - 812,80 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

3. Photovoltaikanlage

Der Jahresabschluss 2015 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen

Bilanzsumme                        198.353,32 €
Jahresverlust                          - 1.699,00 € (Vorjahr 977,24 €)

wird hiermit festgestellt.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2017 07:37 Uhr