Immissionsschutzrecht; Zwischenlager für gefährliche Abfälle der Fa. Knittel, Vöhringen; Antrag auf Änderung des Betriebes; Anlagenort: Adalbert-Stifter-Straße 28, 89269 Vöhringen (Flur-Nr. 827 der Gemarkung Vöhringen); Stellungnahme der Stadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 03.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.05.2017 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Firma Knittel GmbH betreibt auf dem Grundstück Adalbert-Stifter-Straße 28 in Vöhringen ein Zwischenlager für gefährliche Abfälle (Lageplan Anlage 1).
Seit der ersten Plangenehmigung 1993 durch die Regierung von Schwaben wurde diese Anlage in vielen Schritten weiterentwickelt und dabei an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Für einige Bereiche ist das Landratsamt Neu-Ulm als Genehmigungsbehörde zuständig, überwiegend fungiert jedoch die Regierung von Schwaben als Genehmigungsbehörde.
Zuletzt behandelte der Bau-und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung vom 13.11.14 den Antrag auf Errichtung einer Aufarbeitungsanlage von Emulsionen und Ölabscheiderinhalten.
Die Stilllegung der Schredderanlage und der Einbau des Gaspendelsystems am Lösemittel-Tanklager (2015 lt. TA Luft) musste die Antragstellerin nur bei den Behörden anzeigen.
Jetzt beantragte Firma Knittel GmbH bei der Regierung von Schwaben eine Genehmigung zur Änderung des Betriebs gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG.

Beschreibung der Änderungen
Die Gesamtlagermenge an gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen bleibt nahezu unverändert. Allerdings werden zusätzliche Abfallschlüsselnummern (AVV) aufgenommen, was aber eher formalen Charakter hat.
Durch die Stilllegung des Shredders wird jedoch eine Überarbeitung des Lagerkonzepts nötig, insbesondere eine Erhöhung der Stückgut-Lagerflächen. Zudem kommt es auf dem Betriebsgelände zu Nutzungsänderungen.
Das betrifft die nicht überdachte Lagerfläche FEW (Entwässerungsfläche) sowie eine Teilfläche der überdachten Muldencontainerstellplätze MCII (siehe Lageplan Anlage 2 (petrol)).
Bauliche Veränderungen werden aus dem Lageplan Anlage 2 (rot) ersichtlich.
  • Errichtung eines Regallagers RL1 an der Westseite des Gebäudes EAV (Emulsionsverwertungsanlage)
  • Errichtung eines Regallagers RL2 (Höhe ca. 5 m) in drei Abschnitten an der südwestlichen Grundstücksgrenze, in Abhängigkeit vom Inhalt mit entsprechenden Auffangwannen
  • Umbau eines Stellplatzes innerhalb der Umladestation zur Verwendung für ölbehaftete Materialien
Weitere Informationen können der Anlage (3) entnommen werden.

Genehmigungsverfahren:
Die Regierung von Schwaben bittet jetzt im immissionsschutzrechtlichen Verfahren die
Stadt Vöhringen um eine Stellungnahme zu dem Vorhaben.
Diese Stellungnahme hat sich gemäß §10 Abs.5 BImSchG jedoch ausschließlich auf Fragen des Bauplanungsrechts zu beschränken.
Soweit bauplanungsrechtliche Gesichtspunkte berührt werden, ist eine Entscheidung über die Erklärung des Einvernehmens nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB zu treffen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung sind unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen zu erheben.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erhebt unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Einwen­dungen gegen die beantragten Maßnahmen.

Die Stadt Vöhringen geht davon aus, dass die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beurteilung gelangen bzw. die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen erhebt unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Einwen­dungen gegen die beantragten Maßnahmen.

Die Stadt Vöhringen geht davon aus, dass die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beurteilung gelangen bzw. die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2017 07:52 Uhr