In einem Info-Schreiben vom 18. Juli 2017 wurden Sie u.a. auch über den neuen
Abrechnungsmodus der Musikschule Dreiklang e.V. informiert.
Auf Wunsch der Gemeinde Bellenberg wird versuchsweise, anstelle eines auf einen
bestimmten Zeitraum vereinbarten Festbetrages pro Schüler / Jahr, eine prozentuale
Kostendeckung zu Grunde gelegt.
In der Mitgliederversammlung der Musikschule vom 18. Juli 2017 wurde hierzu folgender Beschluss gefasst:
Die Kostentragung der Musikschule wird ab sofort wie folgt geregelt:
1. Der durch Einnahmen (Beiträge, Zuschüsse, Spenden) nicht gedeckte Betrag wird durch die Mitgliedskommunen prozentuale wie folgt getragen:
- Zuschüsse vom Freistaat Bayern und Landkreis Neu-Ulm
sowie Spenden derzeit ca. 13%
- Unterrichtsentgelte derzeit ca. 46%
- Kommunalanteile (Aufteilung nach Schülerzahlen) derzeit ca. 41%
100%
Die Zuschüsse und Spenden sind dabei stets variabel, d.h. sollte sich an der Höhe etwas ändern, wird der verbleibende Unterdeckungsbetrag prozentual angepasst auf die Mitgliedskommunen aufgeteilt.
Eine erneute Überprüfung der Entwicklung soll im Jahr 2019 erfolgen.
2. Darüber hinaus wird folgendes verein
bart bzw. angestrebt:
- Größere Transparenz der Ausgaben und Einnahmen
- Verstärktes Angebot von Kursen, die sich durch Elternbeiträge selbst tragen
Gruppenunterricht attraktiver anbieten
- Ältere Mitarbeiter scheiden in den nächsten Jahren aus – jüngere erhalten tariflich
einen geringeren Lohn
- Regelmäßige (jährliche) Erhöhung der Elternbeiträge
- Ferienüberhang bleibt
- Verstärkung der Kooperation mit Schulen
In der Mitgliederversammlung war man sich einig, dass manche dieser Formulierungen nicht nur unglücklich, sondern auch missverständlich oder in der Praxis nicht so ohne weiteres umsetzbar sind, weshalb die konkrete Ausformulierung der Ziff. 1 und 2 noch zeitnah überarbeitet und angepasst werden sollte.
Vorschlag für eine Neuformulierung:
1. Die Mitgliedskommunen Bellenberg, Illertissen, Vöhringen, tragen den nach Abzug aller Einnahmen (Beiträge, Zuschüsse, Spenden etc.) verbleibenden Finanzbedarf der Musikschule Dreiklang e.V. im Verhältnis der Schülerzahlen aus ihren Orten zu den anderen Mitgliedskommunen.
Der Anteil der Schüler aus Gemeinden, die nicht Mitglied sind, wird von den
Mitgliedsgemeinden im gleichen Verhältnis wie vor getragen.
Derzeit besteht die Finanzierung der Musikschule Dreiklang nach folgenden Anteilen:
- Zuschüsse (Freistaat Bayern, Landkreis Neu-Ulm) und Spenden: ca. 13 %
- Unterrichtsentgelte: ca. 46 %
- Kommunalanteile: ca. 41 %
Es wird angestrebt, diese prozentualen Anteile auch künftig zu erreichen.
Sollten sich diese Anteile um mehr als drei Prozentpunkte ändern, bedarf es
einer Neufestlegung.
Eine Überprüfung der Entwicklung soll erstmals im Jahr 2019 erfolgen.
2. Die Musikschule Dreiklang e.V. soll die qualitativen Anforderungen der
Bayer. Sing- und Musikschulverordnung weiterhin bestmöglich erfüllen und
bedarfsorientierte Unterrichtsangebote vorhalten.
Die Musikschule soll sich bei ihrer schulischen Aufgabenstellung und Verpflichtung auch entsprechend an dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausrichten, so z.B. durch Angebote von Kursen, die sich durch Elternbeiträge selbst tragen – Gruppenunterricht vor Einzelunterricht – Kooperationen mit Schulen.
3. Die Elternbeiträge sollen unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung der
Musikschule Dreiklang e.V. regelmäßig angepasst werden, um auch größere
Beitragsanhebungen zu vermeiden.
Dieser neue Formulierungsvorschlag bedarf naturgemäß auch der formalen Zustimmung mit den beiden anderen Mitgliedskommunen.