Musikschule Dreiklang e.V. - Vöhringen, Bellenberg, Illertissen; neuer Abrechnungsmodus; Information und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 11.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 11.09.2017 ö 2

Sachverhalt

In einem Info-Schreiben vom 18. Juli 2017 wurden Sie u.a. auch über den neuen
Abrechnungsmodus der Musikschule Dreiklang e.V. informiert.
Auf Wunsch der Gemeinde Bellenberg wird versuchsweise, anstelle eines auf einen
bestimmten Zeitraum vereinbarten Festbetrages pro Schüler / Jahr, eine prozentuale
Kostendeckung zu Grunde gelegt.
In der Mitgliederversammlung der Musikschule vom 18. Juli 2017 wurde hierzu folgender Beschluss gefasst:

Die Kostentragung der Musikschule wird ab sofort wie folgt geregelt:

1.        Der durch Einnahmen (Beiträge, Zuschüsse, Spenden) nicht gedeckte Betrag wird durch die Mitgliedskommunen prozentuale wie folgt getragen:
- Zuschüsse vom Freistaat Bayern und Landkreis Neu-Ulm
  sowie Spenden derzeit                                                        ca. 13%
- Unterrichtsentgelte derzeit                                                ca. 46%
- Kommunalanteile (Aufteilung nach Schülerzahlen) derzeit                ca. 41%
     100%

Die Zuschüsse und Spenden sind dabei stets variabel, d.h. sollte sich an der Höhe etwas ändern, wird der verbleibende Unterdeckungsbetrag prozentual angepasst auf die Mitgliedskommunen aufgeteilt.
Eine erneute Überprüfung der Entwicklung soll im Jahr 2019 erfolgen.

2.        Darüber hinaus wird folgendes verein bart bzw. angestrebt:
- Größere Transparenz der Ausgaben und Einnahmen
- Verstärktes Angebot von Kursen, die sich durch Elternbeiträge selbst tragen
  Gruppenunterricht attraktiver anbieten
- Ältere Mitarbeiter scheiden in den nächsten Jahren aus – jüngere erhalten tariflich
  einen geringeren Lohn
- Regelmäßige (jährliche) Erhöhung der Elternbeiträge
- Ferienüberhang bleibt
- Verstärkung der Kooperation mit Schulen

In der Mitgliederversammlung war man sich einig, dass manche dieser Formulierungen nicht nur unglücklich, sondern auch missverständlich oder in der Praxis nicht so ohne weiteres umsetzbar sind, weshalb die konkrete Ausformulierung der Ziff. 1 und 2 noch zeitnah überarbeitet und angepasst werden sollte.

Vorschlag für eine Neuformulierung:

1.        Die Mitgliedskommunen Bellenberg, Illertissen, Vöhringen, tragen den nach Abzug aller Einnahmen (Beiträge, Zuschüsse, Spenden etc.) verbleibenden Finanzbedarf der Musikschule Dreiklang e.V. im Verhältnis der Schülerzahlen aus ihren Orten zu den anderen Mitgliedskommunen.
Der Anteil der Schüler aus Gemeinden, die nicht Mitglied sind, wird von den
Mitgliedsgemeinden im gleichen Verhältnis wie vor getragen.

Derzeit besteht die Finanzierung der Musikschule Dreiklang nach folgenden Anteilen:
  • Zuschüsse (Freistaat Bayern, Landkreis Neu-Ulm) und Spenden: ca. 13 %
  • Unterrichtsentgelte: ca. 46 %
  • Kommunalanteile: ca. 41 %

Es wird angestrebt, diese prozentualen Anteile auch künftig zu erreichen.
Sollten sich diese Anteile um mehr als drei Prozentpunkte ändern, bedarf es
einer Neufestlegung.
Eine Überprüfung der Entwicklung soll erstmals im Jahr 2019 erfolgen.


2.        Die Musikschule Dreiklang e.V. soll die qualitativen Anforderungen der
Bayer. Sing- und Musikschulverordnung weiterhin bestmöglich erfüllen und
bedarfsorientierte Unterrichtsangebote vorhalten.
Die Musikschule soll sich bei ihrer schulischen Aufgabenstellung und Verpflichtung auch entsprechend an dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausrichten, so z.B. durch Angebote von Kursen, die sich durch Elternbeiträge selbst tragen – Gruppenunterricht vor Einzelunterricht – Kooperationen mit Schulen.

3.        Die Elternbeiträge sollen unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung der
Musikschule Dreiklang e.V. regelmäßig angepasst werden, um auch größere
Beitragsanhebungen zu vermeiden.

Dieser neue Formulierungsvorschlag bedarf naturgemäß auch der formalen Zustimmung mit den beiden anderen Mitgliedskommunen.

Empfehlung

Information siehe Sachdarstellung

Ein konkreter Beschlussvorschlag wird, soweit erforderlich, in der Sitzung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Karl Janson informiert die Gremiumsmitglieder nochmals unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ausführlich über den aktuellen Sachstand der Finanzierung der Musikschule Dreiklang e.V..
Er erklärt, dass derzeit im Hinblick auf die Beschlussfassung der Gemeinde Bellenberg keine neue Festlegung auf eine Festbetragsbezuschussung möglich gewesen und erfolgt sei.
Die Finanzierung des Kostenaufwandes der Musikschule Dreiklang e.V. sei gegenwärtig
vielmehr an folgenden Kriterien ausgerichtet:
Der durch Einnahmen (Beiträge, Zuschüsse, Spenden) nicht gedeckte Betrag wird von den Mitgliedskommunen vorläufig bis zum Jahr 2019 wie folgt getragen:
       
       * Zuschüsse Freistaat Bayern und Landkreis Neu-Ulm
              und Spenden                                                        ca. 13 %
       * Unterrichtsentgelte                                                            ca. 46 %
       * kommunale Anteile                                                            ca. 41 %

Angestrebt werde eine noch größere Transparenz der Einnahmen/Ausgaben.
Es solle auch, soweit möglich, ein verstärktes Angebot von Kursen geben, die sich allein durch den Elternbeitrag tragen.
Es soll ein noch attraktiverer Gruppenunterricht angeboten werden.
Die weitere Vorgabe der Gemeinde Bellenberg „ältere Mitarbeiter scheiden in den nächsten Jahren aus, jüngere Mitarbeiter erhalten einen tariflich geringeren Lohn“ sei wohl nur als Fakt zu sehen oder als bloße Feststellung der gegenwärtigen Situation.
Dies sei auch zumindest sehr missverständlich.
Die Entlohnung könne selbstverständlich nur im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen erfolgen und vollzogen werden.
Die weitere Zielvorgabe, die notwendige Erhöhung der Elternbeiträge in der Regel jährlich vorzunehmen, um größere Sprünge zu vermeiden, gehe grundsätzlich in Ordnung.
Angestrebt werde auch eine weitere und noch stärkere Kooperation mit den örtlichen
Schulen.
Strittig sei aber weiterhin die Regelung beim Ferienüberhang.

Bürgermeister Karl Janson bedauert, dass sich leider auch in der Mitgliederversammlung
vor der Sommerpause kein Konsens habe finden lassen.
Auch die Gremiumsmitglieder äußern hierzu ihr Unverständnis.

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass sich die Musikschule Dreiklang bei der
Gebührenerhebung bereits am oberen Ende bewege. Man sollte sich vor Augen
halten, dass es sich bei den Schülern zumeist um Kinder und Jugendliche handle.

Ein anderes Mitglied könnte sich vorstellen, dass man eventuell einen anderen
Modus als das bisherige „Einstimmigkeitsprinzip“ bei der Beschlussfassung wähle.

Abschließend vertreten die Gremiumsmitglieder jedoch einhellig der Auffassung, dass man von einer weiteren Beschlussfassung Abstand nimmt und die weitere
Entwicklung abwarten solle.

Datenstand vom 22.09.2017 08:05 Uhr