Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); „13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“; - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 17.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Im Süden des Siedlungsgebietes des Ortsteils Thal der Stadt Vöhringen, im sog. Landgrabental, ist die Ansiedlung einer überörtlich ausgerichteten Freizeitanlage in Form eines Reiterhofes geplant.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Vöhringen sind für diesen Bereich in großem Umfang landwirtschaftliche Flächen dargestellt.

Derzeit wird der Reiterhof im Ortszentrum des Stadtteiles Thal betrieben.
Aufgrund der Lage im Ortszentrum und der räumlichen Nähe zum Naturschutzgebiet Wasenlöcher kommt es zu Beeinträchtigungen am jetzigen Standort, u. a. durch Ausritte in das Naturschutzgebiet Wasenlöcher.
Im Zuge einer Erweiterung möchte der Inhaber des Reiterhofes den Fortbestand seines Betriebes durch ein langfristiges und auch zukünftig marktfähiges Angebot sichern und damit verbunden die v. g. Beeinträchtigungen beheben.

Innerhalb des Ortszentrums oder an einem anderen Standort innerhalb des Ortsgebietes bestehen nach konkreter Überprüfung keine räumlichen Möglichkeiten, den Betrieb zu erweitern.
Als Voraussetzung zur Erweiterung des Betriebes und einer Standortverbesserung hinsichtlich der Beeinträchtigungen am jetzigen Standort ist deshalb eine Verlagerung des Betriebes vorgesehen.

Der Inhaber des Reiterhofes beabsichtigt die Neuerrichtung seines Reiterhofes auf dem eigenen Grundstück Flur-Nr. 381, Gemarkung Thal westlich der Riedhofstraße.

Im Vorfeld wurden konkrete alternative Standorte für das Vorhaben untersucht.
Bei der Suche nach Alternativstandorten ergeben sich aufgrund zahlreicher stark frequentierter überörtlicher Hauptverkehrsstraßen und der Lage des Naturschutzgebietes Wasenlöcher stark eingeschränkte Ansiedlungsmöglichkeiten.
Alternative geeignete und verfügbare Standorte stehen für die beabsichtigte Ansiedlung des Reiterhofes in Vöhringen derzeit nicht zu Verfügung.

Das Plangebiet ist dem Außenbereich zuzuordnen.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“.

Das Plangebiet des FNP-Änderungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 4,9 ha im bisher noch nicht bebauten Außenbereich.
Aufgrund der spezifischen Vorhabenstruktur wird im FNP ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Pferdesport“ dargestellt.

Für die „13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 26.04.2018, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach vor.
Zur Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen
13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bereich Landgrabental (Reiterhof Thal)“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 26.04.2018 mit folgenden Bestandteilen:
1.1)         Planzeichnung
1.2)        Textteil mit Begründung und Umweltbericht
1.3)        KC: Übersichtslageplan Standortalternativenprüfung (= Anlage zur Begründung)

Empfehlung

„Der Stadtrat beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal).

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der „13. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“ in der Fassung vom 17.05.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung der 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die damit zusammenhängende Aufstellung des Bebauungs-planes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.05.2018 und begrüßt hierzu Frau Dr. Wolf vom Ingenieurbüro Kling Consult, Krumbach, die sodann die Planentwürfe nochmals dem Gesamtgremium im Detail vorstellt.

Daran anschließend beantwortet Frau Dr. Wolf insbesondere Fragen zur Erschließung des relativ großen Areals im Außenbereich (Wasser, Abwasser, Verkehr). Die Wasserversorgung sei nach derzeitiger Feststellungen entweder über einen Brunnen oder über den Anschluss an das städtische Wassernetz möglich. Die Entsorgung der Abwässer erfolge über eine Kleinkläranlage. Das Löschwasser müsse über einen Tank oder einen Teich sichergestellt werden. Die verkehrliche Erschließung sei über das bestehende öffentliche Straßennetz vorgesehen.

Im östlichen Bereich des Grundstücksareals werden Besucherparkplätze errichtet.
Weitere Detailfragen hierzu werden im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geklärt und ggf. in die Planung eingearbeitet. Die verkehrliche Anbindung wird von einem Teil der Gremiumsmitglieder nicht für ideal
gehalten. Bürgermeister Karl Janson verweist hierzu auch auf die nur auf 3.90 m Höhe ausgerichtete Durchfahrtshöhe der Brücke der Riedhofstraße zur NU 14.
Wesentliche bauliche Anpassungen bei der NU 14 hält er in der Praxis aber für nur schwer realisierbar. Bürgermeister Karl Janson erklärt ferner, dass hierzu aber vorab die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Krumbach im Rahmen des weiteren Verfahrens abgewartet werden soll. In der näheren Abstimmung seien hierzu, z.B. einer denkbaren Geschwindigkeitsreduzierung auf der NU 14 im Bereich der Einfahrt nach Thal nötig.

Ein Gremiumsmitglied lehnt die Ansiedlung eines Reiterhofes auf diesem Areal, das von vielen Bürgern als Naherholungsgebiet genutzt wird, grundsätzlich ab.

Hierzu erklärt Bürgermeister Janson, dass eine absolut konfliktfreie Umsetzung des
Vorhabens nicht möglich sei. Auf der einen Seite stehe die Zielvorstellung, eine Zersiedelung der Landschaft weitest-gehend zu vermeiden. Andererseits sollte den Landwirten und ehemaligen Landwirten eine Umsiedlung bzw. ein Wechsel von der bisherigen Nutzung in eine nicht privilegierte Nutzung nicht völlig verwehrt werden.
In diesem Spannungsverhältnis gelte es abzuwägen, ob nicht eine außenbereichsverträgliche Nutzung wie ein Reiterhof in die Landschaft eingebunden und gleichzeitig zusätzlicher Freiraum für eine Wohnbebauung im Innenbereich des Stadtteiles Thal geschaffen werden kann.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht schließlich folgender

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal).

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der „13. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“ in der Fassung vom 17.05.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.06.2018 07:16 Uhr