Ortsrecht der Stadt Vöhringen;
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen;
1. Änderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 29.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen (Kostensatzung) zuletzt im Zuge der Euroumstellung am 10.10.2001 neu erlassen.
Seither sind einige geringfügige Änderungen in den Gebührensätzen eingetreten, die auch nach Auffassung der Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes zur Vermeidung von Einnahmeausfällen in einer Änderungssatzung entsprechend angepasst werden sollten.
Dieser Empfehlung kommt die Stadtverwaltung nach und schlägt vor, die beigefügte Änderungssatzung zu erlassen (s. Anlage).
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erlässt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen (Kostensatzung). Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 08.04.2019 und führt ergänzend aus, dass es sich bei den Änderungen lediglich um geringe Modifizierungen handelt, die an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.
Hierzu ergeht sodann folgender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen erlässt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Vöhringen (Kostensatzung). Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.05.2019 07:20 Uhr