Mietwohnungen Schützstraße 12 -Festlegung Mietpreis


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 07.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö Vorberatung 4

Sachverhalt

Um dem steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nachzukommen, hat die Stadt Vöhringen ein Mehrfamilienhaus in der Schützstraße errichtet, das demnächst fertiggestellt ist. Verfügbar sind insgesamt 16 Wohnungen. Zweck ist es, Personen bzw. Familien Wohnraum anzubieten, die über geringeres Einkommen verfügen. Entsprechend sind Einkommensgrenzen anzusetzen, auf deren Einhaltung wir achten müssen.
Auch soll sich die Miethöhe an den nach § 22 Abs. 1 SGBII erstattungsfähigen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft orientieren. Aktuell liegen diese erstattungsfähigen Aufwendungen, gestaffelt nach Personenanzahl und maximaler Quadratmeteranzahl,
bei 7,90 € pro m² für eine Person (bis maximal 50 m²)
7,26 € pro m² für zwei Personen (bis maximal 65 m²)
7,53 € pro m² für drei Personen (bis maximal 75 m²)
sowie 7,28 € pro m² für vier Personen (bis maximal 90 m²).

Der Mietpreis pro Quadratmeter ist vom Hauptausschuss zu beraten und vom Stadtrat zu beschließen.

Es werden von der Verwaltung folgende Quadratmeterpreise vorgeschlagen:
Für die 1-Zimmer-Wohnungen 7,90 € pro m²; für die 2-Zimmer-Wohnungen 7,30 € pro m²; für die 3-Zimmer-Wohnungen 7,50 € pro m² und für die 4-Zimmer-Wohnungen 7,20 € pro m².
Des Weiteren wird vorgeschlagen eine Staffelung der Miete nach dem amtlichen Verbraucherpreisindex vorzusehen und diese entsprechend nach jeweils zwei Jahren anzupassen.

Empfehlung

Die Quadratmeterpreise werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen festgelegt.
Des Weiteren wird eine Staffelung der Miete nach dem amtlichen Verbraucherpreisindex festgelegt und die Miete entsprechend nach jeweils zwei Jahren angepasst.

Diskussionsverlauf

Herr Maaß führt zum Wohnprojekt in der Schützstraße 12 in Illerberg aus, dass dieses vermutlich im November bezugsfertig sei und dementsprechend für eine Vergabe der Wohnungen nun die Mietpreise festzulegen seien. Bei dem von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschlag habe man sich an vom Job-Center anerkannten Quadratmeterpreisen orientiert.
Dementsprechend seien die Beträge gerundet, die Staffelung jedoch beibehalten worden.
 
Ein Gremiumsmitglied führt aus, dass eine automatische Anpassung der Miete alle 2 Jahre nicht vertretbar, da dies mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden sei. Vielmehr solle eine Anpassung lediglich erfolgen, sofern der Verbraucherpreisindex sich um beispielsweise  3 oder 5%-Punkte ändert.
 
Herr Bürgermeister Neher erläutert klarstellend die rechtliche Thematik, wonach der Mietpreis entweder im Mietvertrag festgeschrieben werden oder auch an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden könne.
Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes einer zweijährigen Einzelfallprüfung schlage er vor, die Erhöhungen anhand des Indexes alle drei Jahre vorzunehmen.

Als weitere aus dem Gremium vorgebrachte Anmerkungen lassen sich insbesondere zusammenfassen, dass die behördlichen Mietzuschüsse auch im Falle einer Erhöhung übernommen, bzw. nicht überstiegen werden sollen.

Herr Bürgermeister Neher stellt fest, dass die eingeräumte Möglichkeit einer Mieterhöhung nicht automatisch auch eine Erhöhung bedeuten müsse.

Auf Nachfrage eines weiteren Gremiumsmitgliedes nach welchen Gesichtspunkten die Wohnungen vergeben werden, erklärt Herr Bürgermeister Neher, dass die Vergabe nach billigem Ermessen entschieden werde. Als Entscheidungsgrundlage seien transparente und nachvollziehbare Bewertungskriterien aufzustellen.

Die Anfrage eines Gremiumsmitgliedes nach der Möglichkeit Vöhringer Bürger zu bevorzugen,  wurde von Herrn Bürgermeister Neher dahingehend beantwortet, dass dies kein alleine ausschlaggebender Grund sein dürfe, jedoch maßgeblich in die Bewertungsmatrix der Vergabekriterien einfließen werde.

Beschluss

Die Quadratmeterpreise werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen festgelegt.
Des Weiteren wird eine Erhöhung der Miete nach dem amtlichen Verbraucherpreisindex festgelegt und die Miete entsprechend nach jeweils drei Jahren angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.10.2020 07:36 Uhr