Die Instrumente der Städtebauförderung eröffnen den Städten und Gemeinden wichtige Handlungsspielräume zur nachhaltigen Stadterneuerung.
Aus diesem Grunde hat die Stadt Vöhringen schon seit Jahren die Förderung ihrer Maßnahmen zur Verbesserung der innerstädtischen Infrastruktur über das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm beantragt und auch dementsprechende Mittelzuwendungen erhalten.
Aufgrund struktueller Umbrüche und infolge des demographischen Wandels sah sich der Bundesgesetzgeber veranlasst, die Städtebauförderung immer mehr zu spezialisieren, jüngst, d. h. seit dem Jahre 2008, über das neue Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.
Nach Vorgaben des Art. 104b des Grundgesetzes sollen die bisher auf Dauer angelegten Städtebauförderungsprogramme durch befristete, speziell auf zielgerichtete Problemlagen ausgerichtete Bundesfinanzhilfen abgelöst werden.
In diesem Zusammenhang hat die Regierung von Schwaben erklärt, dass die Mittel für das Grundprogramm im Städtebauförderungsprogramm im kommenden Jahr 2009 weiter erheblich gekürzt werden würden. Das Grundprogramm werde voraussichtlich im Jahre 2010 auslaufen und zunehmend durch fachbezogene Einzelprogramme ersetzt werden.
Die Einzelprogramme seien allerdings befristet, die Finanzhilfen würden degressiv ausgeteilt und die Verwendung der Mittel in regelmäßigen Zeitabständen überprüft.
Aus diesem Grunde sieht sich die Stadtverwaltung Vöhringen veranlasst, dem Stadtrat die Aufnahme auch in das neue Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu empfehlen.
Wesentliche konzeptionelle Voraussetzungen sind hierbei u. a.:
1. Fachkonzepte
- gesamtörtlich: integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Aussagen zum Einzelhandel (u. a. Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche)
- gebietsbezogen: vorbereitende Untersuchungen / städtebauliches Entwicklungs-
konzept
2. Organisationsstruktur
- öffentlich private Organisationsstruktur
- Lenkungs- und Steuerungsgruppe öffentlich-privat
- Projektmanagement
- Kooperationsstruktur: IG, Verein, GbR, GmbH
Die weitere Spezialisierung der Programme ist jedoch auch unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass durch die Vielzahl der Programme ein nicht unerheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Desgleichen dürfte die Umstellung in ein anderes Programm auch zusätzliche Kosten verursachen, z. B. durch die erneute Einholung vorbereitender Untersuchungen, die Einrichtung einer Lenkungs- und Steuerungsgruppe, ein spezielles Projektmanagement, .....
Dadurch bedingt rechnet die Stadtverwaltung mit einem weiteren Kostenaufwand, der sich durchaus auf einen fünfstelligen Betrag, an der Obergrenze, bewegen könnte.
Um aber auch weiterhin die finanziellen Zuschüsse wie bisher in Anspruch nehmen zu können, würde die Stadtverwaltung gleichwohl den Antrag zur Neuaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ stellen.
Ob tatsächlich die Aufnahme der Stadt Vöhringen in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bereits im Jahr 2009 erfolgen kann, ist allerdings eher unwahrscheinlich.