Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung von beschränkt-öffentlichen Wegen und Feldwegen; Widmung eines Feldweges


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 13.11.2008

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.11.2008 ö Beschließend 4

Sachverhalt

beschränkt-öffentlicher Weg zwischen Schranken- und Rotspitzweg:

Der Ausbau des Weges „Weg zwischen Schranken- und Rotspitzweg“ wurde nunmehr abgeschlossen. Vermessung und Grundbucheintrag sind erfolgt.

Da dieser Weg nicht für Kraftfahrzeuge befahrbar sein soll, ist er als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.

beschränkt-öffentlicher Weg zwischen Kanzelwandweg und und Feldweg „Riedstraße“:

Der Ausbau des Weges „Weg zwischen Kanzelwandweg und Feldweg Riedstraße“ wurde nunmehr abgeschlossen. Vermessung und Grundbucheintrag sind erfolgt.

Da dieser Weg nicht für Kraftfahrzeuge befahrbar sein soll, ist er als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.

Feldweg „Weg zwischen Rauhhornweg und Feldweg FlNr. 996/88“:

Der Ausbau des Feldweges „Weg zwischen Rauhhornweg und Feldweg Fl.Nr. 996/88“ wurde nunmehr abgeschlossen. Vermessung und Grundbucheintrag sind erfolgt.

Dieser Weg dient auch als Zufahrt zu dem Anwesen „Rauhhornweg 100“. Er soll als Feldweg gewidmet werden.

Empfehlung

beschränkt-öffentlicher Weg zwischen Schranken- und Rotspitzweg:

Der Weg zwischen Schranken- und Rotspitzweg in Vöhringen (Flur-Nr. 996/99, Gemarkung Vöhringen), beginnend bei der Einmündung in den Schrankenweg und endend bei der Einmündung in den Rotspitzweg wird mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg“ als -beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 14 m. Der Weg ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.


beschränkt-öffentlicher Weg zwischen Kanzelwandweg und Feldweg „Riedstraße“:

Der Weg zwischen Kanzelwandweg und Feldweg „Riedstraße“ in Vöhringen (Flur-Nr. 996/86, Gemarkung Vöhringen), beginnend bei der Einmündung in den Kanzelwandweg und endend bei der Einmündung in den Feldweg „Riedstraße“ wird mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg“ als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 43 m. Der Weg ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Feldweg „Weg zwischen Rauhhornweg und Feldweg FlNr. 996/88“:

Der Weg zwischen Rauhhornweg und Feldweg FlNr. 996/88 in Vöhringen (Flur-Nr. 996/80, Gemarkung Vöhringen), beginnend bei der Einmündung in den Rauhhornweg und endend bei der Einmündung in den Feldweg mit der Fl.Nr. 996/88 wird als Feldweg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 62 m. Der Weg ist staubfrei ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Beschluss

„beschränkt-öffentlicher Weg zwischen Schranken- und Rotspitzweg:

Der Weg zwischen Schranken- und Rotspitzweg in Vöhringen (Flur-Nr. 996/99, Gemarkung Vöhringen), beginnend bei der Einmündung in den Schrankenweg und endend bei der Einmündung in den Rotspitzweg wird mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg“ als -beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 14 m. Der Weg ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.


beschränkt-öffentlicher Weg zwischen Kanzelwandweg und Feldweg „Riedstraße“:

Der Weg zwischen Kanzelwandweg und Feldweg „Riedstraße“ in Vöhringen (Flur-Nr. 996/86, Gemarkung Vöhringen), beginnend bei der Einmündung in den Kanzelwandweg und endend bei der Einmündung in den Feldweg „Riedstraße“ wird mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg“ als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 43 m. Der Weg ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Feldweg „Weg zwischen Rauhhornweg und Feldweg FlNr. 996/88“:

Der Weg zwischen Rauhhornweg und Feldweg FlNr. 996/88 in Vöhringen (Flur-Nr. 996/80, Gemarkung Vöhringen), beginnend bei der Einmündung in den Rauhhornweg und endend bei der Einmündung in den Feldweg mit der Fl.Nr. 996/88 wird als Feldweg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 62 m. Der Weg ist staubfrei ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0