Sportclub Vöhringen 1893 e.V.;
Erneuerung Flachdachabdichtung über den Nebenräumen der Dreifachturnhalle, Wohnungen, Gaststätte und den SCV-Bereichen;
Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 17.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
2021 mussten im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen Flachdachsanierungsarbeiten durchgeführt werden. Für die auf den Teil des Daches, der über den „wirtschaftlichen Geschäftsbereichen“ des Sportclubs Vöhringen 1983 e.V. entfallenen und an den Verein weiterverrechneten Kosten in Höhe von 29.973,22 € (Anlage 1) wurde mit Schreiben vom 24.11.2011 (Anlage 2) ein Antrag auf Investitionskostenzuschuss an die Stadt Vöhringen gestellt.
Für die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses liegt die grundsätzliche Förderfähigkeit vor. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen, nach der ein Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt wird.
Nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht jeder Investitionskostenzuschuss darüber hinaus grundsätzlich unter der Bedingung, dass sich der Dachverband an der Maßnahme beteiligt.
Da dies aufgrund der bereits durch die Stadt erfolgten Maßnahmendurchführung, von der der SCV vorab keine Kenntnis hatte (siehe ebenfalls Erläuterungen in Anlage 2), nun nicht mehr möglich ist, schlägt die Stadtverwaltung vor, auch auf eine nachträgliche Beteiligung des Bayerischen Landessportverbandes BLSV, zu verzichten.
Im Haushalt 2022 sind hierfür Mittel in Höhe von 2.997,32 € einzuplanen.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Sportclub Vöhringen 1893 e.V. vom 24.11.2021 auf Bezuschussung der Erneuerung Flachdachabdichtung über den Nebenräumen der Dreifachturnhalle, Wohnungen, Gaststätte und dem SCV-Bereich zu und gewährt nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 2.997,32 €.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen.
Diskussionsverlauf
Nach erfolgter Erläuterung des Antrages ergeht im Zuge einer kurzen Aussprache nachstehender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Sportclub Vöhringen 1893 e.V. vom 24.11.2021 auf Bezuschussung der Erneuerung Flachdachabdichtung über den Nebenräumen der Dreifachturnhalle, Wohnungen, Gaststätte und dem SCV-Bereich zu und gewährt nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 2.997,32 €.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.02.2022 12:13 Uhr