Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen; Neugestaltung der Außenanlagen der Martin-Luther-Kirche Vöhringen; Gewährung eines Sonder-Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 17.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 17.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.11.2017 beantragte die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen die Bezuschussung der Sanierung der Martin-Luther-Kirche Vöhringen samt Außenanlagen*
Hierfür gewährte der Haupt- und Umweltausschuss am 15.01.2018 einen 10-prozentigen Investitionskostenzuschuss nach den geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt. 
Die Kosten für die Neugestaltung der Außenanlagen wurde zum damaligen Zeitpunkt auf 50.000 € geschätzt.

Ende Oktober 2017 fand ein Workshop in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Vöhringen statt, der sich mit der Außengestaltung der Martin-Luther-Kirche befasste. Dabei entstand die Idee, den durch eine Hecke eingegrenzten Bereich offen und frei zugänglich zu gestalten und die Verbindung von Gemeindehaus und Kirchgarten zu stärken. Daraufhin beauftragte die Kirchengemeinde eine Überarbeitung der Neugestaltung der Außenanlagen. 
Die neue Kostenschätzung belief sich auf ca. 130.000 €.


Anmerkung:
Die von der Kirche zusätzlich beauftragen „Gebotsstelen“ waren in dieser Kostenschätzung nicht enthalten und werden von der Kirche selbst finanziert.
Hierüber erfolgte eine ausführliche Information und Vorstellung in der Stadtratssitzung vom 25.10.2018, in der das Projekt einhellig begrüßt wurde.
Im Ergebnis wurde der Kirchengemeinde aufgrund der stadtbildprägenden Bedeutung und auch des geplanten Zugangs für die gesamte Öffentlichkeit – in Abweichung zu der in den Vereinsförderrichtlinien festgelegten 10-prozentigen Bezuschussung - eine 25-prozentige Beteiligung in Aussicht gestellt. Das Gremium sah hier darüber hinaus auch eine Vergleichbarkeit mit dem neu gestalteten Platz bei der Katholischen Pfarrkirche „St. Michael“ Vöhringen.
Ein konkreter Beschluss wurde jedoch nicht gefasst.
Mit Schreiben vom 01.12.2021 stellt nun die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen einen offiziellen und damit *separaten Antrag auf Bezuschussung der Außenanlagen (Anlage). Die aktualisierte Kostenschätzung beläuft sich auf 165.000 €.
In Anlehnung an die im Stadtrat am 25.10.2018 erfolgte Argumentation schlägt die Stadtverwaltung - abweichend der Regelungen in den Städtischen Vereinsförderrichtlinien -  vor, dem Antrag auf Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten zuzustimmen und die Zuschussgewährung auf  50.000 € zu begrenzen.
Aufgrund des freien Zugangs der Öffentlichkeit zu der von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde zugesicherten künftig „Gartenanlage mit Sitzbänken“ soll, trotz des höheren Zuschussanteils, 
die Anrechnung etwaiger Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt bleiben.

Nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht jeder Investitionskostenzuschuss darüber hinaus grundsätzlich unter der Bedingung, dass sich der Dachverband an der Maßnahme beteiligt. Die Evangelische Landeskirche beteiligt sich lt. Bestätigung des Evang.-Luth. Pfarramtes finanziell an der Maßnahme.
In den Haushalten 2022/23 sind entsprechende Mittel, wie folgt, einzustellen: 
►2022 Abschlagszahlung 50 % (Grundlage: kalkulierter Inv.kostenzusch. 41.250,00 €) = 20.635 €
►2023 Restzahlung.
Anmerkung:
Was die Anrechnung etwaiger Spenden und Zuschüsse Dritter anbelangt, so wird auf nachfolgende, vergleichbare Vorhaben hingewiesen, bei denen jeweils eine unterschiedliche Handhabung angewendet wurde:

1. Dachstuhl-/Deckensanierung der Marienkirche Vöhringen (Wahrzeichen der Stadt)
    (HAB 04.06.2008)
    sowie
    Trockenlegung und Außeninstandsetzung der Marienkirche Vöhringen
    (HAB 12.092016)
Hier wurde zusätzlich, neben einer Kostendeckelung von 50.000 €, festgelegt, dass von den vorgelegten endgültigen Kosten etwaige Spenden und Zuschüsse Dritter abgezogen werden müssen und von dem hierdurch errechneten Restbetrag dann der erhöhte Zuschuss über 25 % herauszurechnen ist.
2. Generalsanierung (Dachstuhlsanierung, Innen- und Außensanierung, Schaffung eines barrierefreien
    Zugangs) der Pfarrkirche „St. Martin“ Illerberg
    (HAB 15.01.2018)
Aufgrund der herausragenden kulturhistorischen Bedeutung der Kirche wurde, abweichend von der Höchstbetragsbegrenzung in den Vereinsförderrichtlinien, ein 10-prozentiger Investitionskostenzuschuss 
der nachgewiesenen Baukosten, ohne Berücksichtigung anderweitiger Spenden und Zuschüsse Dritter, festgelegt. Der Gesamtzuschuss wurde auf maximal 197.750 € begrenzt und auf fünf Jahre verteilt.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Vöhringen auf Bezuschussung der Außenanlagen der Martin-Luther-Kirche zu und gewährt, aufgrund der stadtbildprägenden Bedeutung und des freien Zugangs für die Öffentlichkeit, abweichend der Regelungen in Ziff. 6 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien, einen 
Sonder-Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten sowie einer Kostendeckelung von 50.000 €.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung der künftig „öffentlichen Gartenanlage mit Sitzbänken“ 
bleibt, trotz des höheren Zuschussanteils, die Anrechnung etwaiger Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt.
Im Haushaltsjahr 2022 ist ein Anteil über 50 % des geplanten Investitionskostenzuschusses (voraussichtlich 41.250,00 €) zu veranschlagen und auszuzahlen. 
2023 erfolgt die Veranschlagung und Auszahlung des tatsächlich errechneten Restbetrages.  

Diskussionsverlauf

Frau Thalhofer-Preußner führt zusammenfassend die Sachdarstellung der Sitzungsvorlage aus. Abweichend der Regelungen in den städtischen Vereinsförderrichtlinien schlage die Stadtverwaltung aufgrund des freien Zugangs der Öffentlichkeit zu der Gartenanlage und Freifläche mit Sitzbänken vor, einen höheren Zuschussanteil in Höhe von 25 % zu gewähren.

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird die erhöhte 25-prozentige Förderung unter der Maßgabe befürwortet, dass die noch anzulegenden Flächen im Sinne einer ökologischen und Artenvielfalt fördernden Gestaltung umgesetzt werden.

Da die Höhe der Förderung bereits in einer vorhergehenden Sitzung in Aussicht gestellt worden ist, spricht sich ein weiteres Ratsmitglied für die Gewährung in dieser Höhe aus. Jedoch wird grundsätzlich angeregt, die städtischen Vereinsförderrichtlinien zu überarbeiten. Dies unter dem Aspekt, dass einerseits Obergrenzen neu zu definieren seien, als auch ökologische Themen Berücksichtigung finden müssten. Des Weiteren sei in Frage zu stellen, inwieweit Projekte der Kirchen unter Vereinsförderrichtlinien fallen sollten.

Nachstehend fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Vöhringen auf Bezuschussung der Außenanlagen der Martin-Luther-Kirche zu und gewährt, aufgrund der stadtbildprägenden Bedeutung und des freien Zugangs für die Öffentlichkeit, abweichend der Regelungen in Ziff. 6 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien, einen 
Sonder-Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten sowie einer Kostendeckelung von 50.000 €.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung der künftig „öffentlichen Gartenanlage mit Sitzbänken“ bleibt, trotz des höheren Zuschussanteils, die Anrechnung etwaiger Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt.

Im Haushaltsjahr 2022 ist ein Anteil über 50 % des geplanten Investitionskostenzuschusses (voraussichtlich 41.250,00 €) zu veranschlagen und auszuzahlen. 
2023 erfolgt die Veranschlagung und Auszahlung des tatsächlich errechneten Restbetrages.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2022 12:13 Uhr