Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen; Neugestaltung der Außenanlagen der Martin-Luther-Kirche Vöhringen; Gewährung eines Sonder-Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 17.01.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 17.01.2022 | ö | 1 |
Sachverhalt
Die von der Kirche zusätzlich beauftragen „Gebotsstelen“ waren in dieser Kostenschätzung nicht enthalten und werden von der Kirche selbst finanziert.
Im Ergebnis wurde der Kirchengemeinde aufgrund der stadtbildprägenden Bedeutung und auch des geplanten Zugangs für die gesamte Öffentlichkeit – in Abweichung zu der in den Vereinsförderrichtlinien festgelegten 10-prozentigen Bezuschussung - eine 25-prozentige Beteiligung in Aussicht gestellt. Das Gremium sah hier darüber hinaus auch eine Vergleichbarkeit mit dem neu gestalteten Platz bei der Katholischen Pfarrkirche „St. Michael“ Vöhringen.
Ein konkreter Beschluss wurde jedoch nicht gefasst.
Aufgrund des freien Zugangs der Öffentlichkeit zu der von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde zugesicherten künftig „Gartenanlage mit Sitzbänken“ soll, trotz des höheren Zuschussanteils,
die Anrechnung etwaiger Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt bleiben.
►2023 Restzahlung.
Was die Anrechnung etwaiger Spenden und Zuschüsse Dritter anbelangt, so wird auf nachfolgende, vergleichbare Vorhaben hingewiesen, bei denen jeweils eine unterschiedliche Handhabung angewendet wurde:
1. Dachstuhl-/Deckensanierung der Marienkirche Vöhringen (Wahrzeichen der Stadt)
(HAB 04.06.2008)
sowie
Trockenlegung und Außeninstandsetzung der Marienkirche Vöhringen
(HAB 12.092016)
Zugangs) der Pfarrkirche „St. Martin“ Illerberg
(HAB 15.01.2018)
der nachgewiesenen Baukosten, ohne Berücksichtigung anderweitiger Spenden und Zuschüsse Dritter, festgelegt. Der Gesamtzuschuss wurde auf maximal 197.750 € begrenzt und auf fünf Jahre verteilt.
Empfehlung
Sonder-Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten sowie einer Kostendeckelung von 50.000 €.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung der künftig „öffentlichen Gartenanlage mit Sitzbänken“
bleibt, trotz des höheren Zuschussanteils, die Anrechnung etwaiger Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt.
2023 erfolgt die Veranschlagung und Auszahlung des tatsächlich errechneten Restbetrages.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Sonder-Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten sowie einer Kostendeckelung von 50.000 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0