Mitglied des Stadtrates Herr Kurt Wiedenmayer
Niederlegung des Stadtratsmandates
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung), 24.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Kurt Wiedenmayer hat Herrn Ersten Bürgermeister Neher mit Email vom 14. März 2022 mitgeteilt, sein Stadtratsmandat aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können und beantragt die Entlassung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Aufgrund der 2012 erfolgten Änderung von Art. 48 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) bedarf es dafür keiner Angabe von Gründen mehr, insbesondere muss der Stadtrat nicht mehr darüber entscheiden, ob ein wichtiger Grund für die Amtsniederlegung vorliegt.
Die Niederlegung eines gemeindlichen Ehrenamtes stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den der Stadtrat aus Gründen der Rechtssicherheit und –klarheit zu entscheiden hat (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Stadtverwaltung schlägt vor, Herrn Kurt Wiedenmayer zum 24. März 2022 aus dem Ehrenamt des Stadtrates zu entlassen. Diese Vorgehensweise ist mit Herrn Wiedenmayer abgestimmt.
Infolgedessen kann die Listennachfolgerin in der heutigen Sitzung nachrücken und vereidigt werden.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Empfehlung
Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Stadtratsmandates mit Wirkung zum 24.03.2022 und somit der Entlassung von Herrn Kurt Wiedenmayer aus dem Ehrenamt fest (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher führ aus, dass Herr Wiedenmayer mitgeteilt habe, aus persönlichen bzw. gesundheitlichen Gründen sein Amt niederzulegen. Aufgrund eines vor Kurzem stattfindenden Besuches gemeinsam mit Herrn Landrat Freudenberger könne er sagen, dass Herr Wiedenmayer auf dem Weg der Genesung sei und dieser dem Gremium Grüße ausrichten lasse.
An dieser Stelle spricht Herr Bürgermeister Neher dem ausscheidenden Stadtratsmitglied seinen Dank für 20 Jahre Engagement als Stadtrat, insbesondere für die Bereiche der Innenstadtentwicklung, der Förderung des Sportes sowie für den Handel und zu den Themen Klima-, Umwelt- und Naturschutz aus.
Ohne weitere Aussprache ergeht nachstehender
Beschluss
Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Stadtratsmandates mit Wirkung zum 24.03.2022 und somit der Entlassung von Herrn Kurt Wiedenmayer aus dem Ehrenamt fest (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.05.2022 10:43 Uhr