Ortsrecht der Stadt Vöhringen Neufassung der Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 12.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.06.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Die Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen wurde am 28. September 2007 erlassen. Im Jahr 2017 ist der neu angelegte Sitzbereich am Mühlbach zwischen der Bellenberger Straße und der Straße Zwischen den Bächen mit aufgenommen worden.

Der Stadtverwaltung liegen bezüglich dieses Areals jedoch nach wie vor Beschwerden von den unmittelbar angrenzenden Anliegern vor, die sich über lautstarken Lärm durch Jugendliche in den Abend- und Nachtstunden vor allem in den Sommermonaten beklagen. Die Polizei könnte zwar auch ohne die städtische Satzung Ruhestörungen nach den Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes ahnden. Evtl. Bußgelder würden dann vom Landratsamt Neu-Ulm festgesetzt. 

Durch eine Einbeziehung dieses Aufenthaltsbereiches in die städtische Satzung könnte jetzt auch eine Ahndung dann durch die Stadt Vöhringen selbst erfolgen.

Bei der Bekanntmachung der ersten Satzungsänderung im Jahr 2017 unter Einbeziehung der neuen Planbestandteile, wurden jedoch versehentlich die ursprünglichen Planunterlagen aus dem Jahr 2007 mit veröffentlicht, so dass die Satzung keine Rechtskraft entfaltet hat.

Nachdem einige inhaltliche Regelungen inzwischen neueren Mustersatzungen anzupassen waren, wurde die Satzung sowie die Anlagen und zeichnerischen Planbestandteile in diesem Zusammenhang ebenfalls überarbeitet und dem aktuellen Stand angepasst. Auszugsweise lässt sich die Aufnahme der Kindertagesstätte „Piepmatz“, der neu zu schaffende Bolzplatz am Sperberweg oder auch der Spielplatz an der Rue-de-Vizille nennen.

Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen (Lagepläne und Aufstellung über die öffentlichen Einrichtungen) entnommen werden. 

Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die bislang geltende Satzung aufzuheben und der neuen Fassung zuzustimmen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen in der Fassung vom 01.06.2023. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung mit Lageplänen und Aufstellung über die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses

Diskussionsverlauf

Die Ausführungen der Sitzungsvorlage werden von Herrn Mennel zusammenfassend vorgestellt.

In der sich anschließenden Diskussion wird die aktuelle und nach der Satzung herrschende Zuständigkeit für die Ahndung möglicher Ordnungswidrigkeiten aufgezeigt. Auch wird eruiert, wer in welchen Bereichen eine Kontrollzuständigkeit habe oder dies in der Praxis aussehe.

Seitens des Gremiums wird begrüßt, an den vorgeschlagenen Stellen, insbesondere im Bereich der Sitzstufen, mit einer entsprechenden Beschilderung auf die geltende Rechtslage des Aufenthalts- und Alkoholverbotes hinzuweisen. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass jeder mit dem Satzungswortlaut vertraut sei, weswegen eine Beschilderung vor Ort angebracht sei.

Ohne weitere Rückfragen ergeht nachstehender Empfehlungs-

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Vöhringen in der Fassung vom 01.06.2023. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung mit Lageplänen und Aufstellung über die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2023 06:44 Uhr