Am 08. Oktober 2023 finden in allen Kommunen im Freistaat Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt.
Es folgen voraussichtlich im Juni 2024 die Europawahl, im Herbst 2025 die Bundestagswahl und im Frühjahr 2026 die Kommunalwahl.
Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, diese Wahlen durchzuführen.
Lebendige Demokratie lebt von der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.
Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.
Zur Durchführung von Wahlen sind vor allem ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten hierfür üblicherweise auch eine Aufwandsentschädigung.
Diese Entschädigung wurde in Vöhringen mit Ausnahme der letzten Kommunalwahl schon seit längerem nicht mehr erhöht und lag bei den letzten Wahlen bei 50,00 Euro pro Wahlhelfer. Eine adäquate Erhöhung der Aufwandsentschädigung erscheint daher angemessen.
Die Erhöhung der bisherigen Entschädigung ist auch ein Zeichen der Anerkennung für die ehrenamtliche Arbeit der Bürgerinnen und Bürger, die durch ihren Einsatz die Durchführung demokratischer Wahlen in unserer Stadt Vöhringen mit ermöglichen.
Berücksichtigt werden sollte hierbei künftig auch der unterschiedliche zeitliche Aufwand und das unterschiedliche Maß an Verantwortung zwischen Wahlvorsteher/Schriftführer, deren Stellvertretern und Beisitzern.
Der Wahlvorsteher und der Schriftführer tragen am Wahltag die Verantwortung für ihren Wahlvorstand und den ordnungsgemäßen Ablauf der gesamten Wahlhandlung in ihrem Wahlbezirk. Zudem nehmen sie üblicherweise auch im Vorfeld der Wahl an einer Wahlschulung teil und erhalten vorab die Wahlanweisung, die vorbereitet werden sollte. Es wäre daher angemessen, diese Positionen im Wahlvorstand auch finanziell etwas höher zu entschädigen.
Zudem sollte auch der unterschiedliche Zeitaufwand der verschiedenen Wahlen berücksichtigt werden. Das Auszählen einer Bundestagswahl und einer Europawahl benötigt deutlich weniger Zeit als das einer Landtags- und Bezirkswahl oder einer Kommunalwahl.
Seitens der Verwaltung wird daher folgende Staffelung vorgeschlagen:
- Aufwandsentschädigung bei zeitlich „kleineren“ Wahlen (BTW, Europawahl, Bürgerentscheid u.ä.)
Wahlvorsteher/Schriftführer 80 Euro
Stellv. Wahlvorsteher/stellv. Schriftführer 70 Euro
Beisitzer 60 Euro
- Aufwandsentschädigung Landtags- und Bezirkswahl
Wahlvorsteher/Schriftführer 100 Euro
Stellv. Wahlvorsteher/stellv. Schriftführer 80 Euro
Beisitzer 70 Euro
Wahlvorsteher/Schriftführer 130 Euro
Stellv. Wahlvorsteher/stellv. Schriftführer 110 Euro
Beisitzer 90 Euro
Es wird daher vorgeschlagen, die Wahlhelferentschädigung für die kommenden Wahlen auf die genannten Sätze zu erhöhen.