Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 08.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Versorgung mit kalter Nahwärme, ist das neu erschlossene „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ definiert.
Für die Beitrags- und Gebührensatzung ist also sowohl der Herstellungs- und Anschlussaufwand in Form eines Beitrages zu ermitteln und festzusetzen, als auch der laufende Wärmebezug in Form von Gebühren zu berücksichtigen.
Für die Beitragsermittlung sind die Herstellungskosten zugrunde gelegt worden. Hinzu kommen die Anschlusskosten pro Grundstück.
Da es sich analog der Wasserversorgung um eine kostendeckende Einrichtung handelt, sind für die Gebühren jeweils Kalkulationszeiträume anzusetzen, bei welchen eine mögliche Über- oder Unterdeckung bei der zukünftigen Gebührenfestsetzung zu berücksichtigen ist.
Nachdem anzunehmen ist, dass die Grundstücke sukzessive vermarktet und bebaut werden, ist für die erste Ermittlung der Gebühren der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt worden. Dabei sind als Bezugsgrößen die derzeit bekannten Kosten (Wartungsvertrag, Versicherung, angenommene Unterhalts- und Stromkosten) einkalkuliert worden.
Um diese als öffentlich-rechtliche Forderungen festzusetzen ist die als Anlage beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ ausgearbeitet worden.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (BGS KNS-Kr Ost), die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Einleitend führt Herr Bürgermeister Neher aus, dass die zunächst angedachte pauschale Abrechnung nicht zulässig, sondern eine nutzungs- und verbrauchsabhängige Kostenfestsetzung vorzunehmen ist. Nachdem es sich beim vorliegenden System um einen ständig zirkulierenden Kreislauf handelt, ist ebenfalls der Einsatz von Durchflussmengenzählern nicht zielführend. Dies habe die Stadtverwaltung bei der Ausarbeitung der vorliegenden Beitrags- und Gebührensatzung vor Herausforderungen gestellt.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich, inwieweit die Anzahl der Wohnungen, welche noch nicht abschließend feststeht, maßgeblich und gegebenenfalls nachteilig für die Anschlussnehmer ist.
Herr Vrkoslav erläutert, dass die Berechnung nach den insgesamt möglichen Wohneinheiten getroffen worden ist.
Dementsprechend basiere die Satzung auf drei Bausteinen. Die Refinanzierung der Investitionskosten erfolge über einen einmalig zu entrichtenden Beitrag, welcher jedoch in die Grunderwerbskosten eingepreist ist. Der Gesamtpreis pro Quadratmeter ist vom Gremium festgelegt worden.
Weiterhin werden die Hausanschlusskosten über den tatsächlichen entstehenden Betrag abgerechnet. Der dritte Baustein betreffe die laufenden Gebühren für die jährlichen Kosten (Strom, Wartungsvertrag, etc.).
Analog der Wasserabgabe dürfe hierbei kein Gewinn und Verlust erzielt werden und ist in Form einer regelmäßigen Kalkulation auszugleichen.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat erlässt eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (BGS KNS-Kr Ost), die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
2024-06-26 BGS Kalte Nahwärme Kr Ost (.pdf)
Datenstand vom 06.08.2024 16:35 Uhr