Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis - Zustimmung zur Übertragungsverordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 08.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.07.2024 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Kreisverband Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetages hat am 15.01.2019 beim Landkreis Neu-Ulm insbesondere auch wegen der zunehmenden Verdichtung rechtlicher Regelungen beantragt, die Möglichkeit der Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis überprüfen zu lassen.

Hierzu fand im Sommer 2020 eine Abfrage bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden statt. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat sich unter Abwägung aller relevanten Vor- und Nachteile in seiner Sitzung am 24.09.2020 gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm ausgesprochen. Eine Beteiligung an der Voruntersuchung wurde insofern als nicht notwendig erachtet.

Das Konzept der durchgeführten Voruntersuchung ist dem Stadtrat in seiner Sitzung am 28.04.2022 vorgestellt worden. Die Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ist durch das Gremium in eben genannter Sitzung weiterhin abgelehnt worden.

In der Zwischenzeit fanden durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm und den die Rückübertragung ablehnenden Kommunen mehrere Abstimmungsgespräche zur Neufassung einer Übertragungsverordnung statt. Dabei sollten die jeweils örtlichen Gegebenheiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen und notwendigen Regelungen in Einklang gebracht werden.

Die vorliegende Fassung ist das Ergebnis dieser Gespräche, das unter Beteiligung des betroffenen Wirtschaftsunternehmens für die Stadt Vöhringen erarbeitet worden ist.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Zustimmung zur vorliegenden Übertragungsverordnung auszusprechen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erteilt seine Zustimmung zum finalen Entwurf der Neufassung der Übertragungsverordnung abfallwirtschaftlicher Aufgaben in der Fassung vom 18.06.2024. 

Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert den Prozess der Abstimmungen zum nun vorliegenden Entwurf und dankt dabei insbesondere dem Abfallwirtschaftsbetrieb für die konstruktive Zusammenarbeit.

Ein Ratsmitglied erkundigt sich aufgrund der schweren Verständlichkeit, inwieweit trotz Ablehnung der Rückübertragung nun doch eine Zustimmung erfolgen müsse.

Herr Mennel erläutert, dass derzeit bereits eine Übertragungsverordnung in Kraft sei, wonach die kreisangehörigen Kommunen die abfallwirtschaftliche Zuständigkeit übertragen bekommen haben. Diese wird vom Landkreis Neu-Ulm zum 31.12.2025 aufgehoben. Nachdem der Stadtrat der Stadt Vöhringen sich für eine Beibehaltung der Zuständigkeit vor Ort entschieden hat, hat der Landkreis Neu-Ulm den ablehnenden Kommunen zum 01.01.2026 mit einer neu zu erlassenden Übertragungsverordnung diese Zuständigkeit wieder zu übertragen.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den Auswirkungen für das Duale System Deutschland, welches jedoch unverändert über die Trennungs- und Entsorgungsmöglichkeit auf dem Recyclinghof genutzt werden kann.

Im Anschluss fasst das Gremium nachstehenden

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erteilt seine Zustimmung zum finalen Entwurf der Neufassung der Übertragungsverordnung abfallwirtschaftlicher Aufgaben in der Fassung vom 18.06.2024. 

Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Finaler Entwurf der Neufassung der Übertragungsverordnung vom 18-06-2024 (.pdf)

Datenstand vom 06.08.2024 16:35 Uhr