Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis - Zustimmung zur Übertragungsverordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.07.2024 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Kreisverband Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetages hat am 15.01.2019 beim Landkreis Neu-Ulm insbesondere auch wegen der zunehmenden Verdichtung rechtlicher Regelungen beantragt, die Möglichkeit der Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis überprüfen zu lassen.

Hierzu fand im Sommer 2020 eine Abfrage bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden statt. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat sich unter Abwägung aller relevanten Vor- und Nachteile in seiner Sitzung am 24.09.2020 gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm ausgesprochen. Eine Beteiligung an der Voruntersuchung wurde insofern als nicht notwendig erachtet.

Das Konzept der durchgeführten Voruntersuchung ist dem Stadtrat in seiner Sitzung am 28.04.2022 vorgestellt worden. Die Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ist durch das Gremium in eben genannter Sitzung weiterhin abgelehnt worden.

In der Zwischenzeit fanden durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm und den die Rückübertragung ablehnenden Kommunen mehrere Abstimmungsgespräche zur Neufassung einer Übertragungsverordnung statt. Dabei sollten die jeweils örtlichen Gegebenheiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen und notwendigen Regelungen in Einklang gebracht werden.

Die vorliegende Fassung ist das Ergebnis dieser Gespräche, das unter Beteiligung des betroffenen Wirtschaftsunternehmens für die Stadt Vöhringen erarbeitet worden ist.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Zustimmung zur vorliegenden Übertragungsverordnung auszusprechen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erteilt seine Zustimmung zum finalen Entwurf der Neufassung der Übertragungsverordnung abfallwirtschaftlicher Aufgaben in der Fassung vom 18.06.2024. 

Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses. Das vorliegende Konzept stelle das Ergebnis mehrerer Abstimmungsgespräche zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb, der Gemeinde Bellenberg, der Stadt Senden sowie dem örtlichen Entsorgungsbetrieb dar.

Zu der bisher geltenden Übertragungsverordnung seien daher lediglich Detailanpassungen vorzunehmen gewesen. 

Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache wird seitens eines Gremiumsmitgliedes angeregt, die Altmetallverwertung künftig aufgrund der zu erzielenden Einnahmen selbst vorzunehmen und diese herauszulösen.

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass sich dies gegenüber dem Landkreis kaum verhandeln lasse und die Einnahmen dahingehend auch allen Landkreisbürgern zu Gute komme.

Ein weiteres Gremiumsmitglied weist darauf hin, dass es im Verordnungstext korrekterweise Anhang 1 und nicht Anlage 1 heißen müsse.

Weiterhin stellt ein Gremiumsmitglied fest, dass es sich beim aktuellen Schrottpreis um 266 Tonnen zu verwertendes Material handeln müsste, bei der in den Raum gestellten Summe von 40.000 Euro.

Im Anschluss der Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erteilt seine Zustimmung zum finalen Entwurf der Neufassung der Übertragungsverordnung abfallwirtschaftlicher Aufgaben in der Fassung vom 18.06.2024. 

Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Finaler Entwurf der Neufassung der Übertragungsverordnung vom 18-06-2024 (.pdf)

Datenstand vom 27.01.2025 10:26 Uhr