Errichtung und Verwaltung kommunaler Wohnimmobilien in der Stadt Vöhringen; Gründung bzw. Beteiligung an einer Wohnbau- und Projektgesellschaft: Vorstellung und Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 19.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 19.12.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In der Klausurtagung des Stadtrates vom 22.03.2024 unter Beteiligung des Verbandes „Die Wohnungswirtschaft in Bayern“ sind dem Gremium die Vor- und Nachteile sowie mögliche Gründungsoptionen dargestellt worden. 
Im Anschluss hat sich der Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 25.04.2024 dafür ausgesprochen, die Gründung einer oder den Beitritt zu einer Wohnungsbau- und Projektgesellschaft weiterzuverfolgen, sowie die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und eines Einbringungsvertrages in Auftrag zu geben.

Die Stadtverwaltung hat folglich die Daten für die Vorbereitung dieser Entscheidung an den Verband „Die Wohnungswirtschaft in Bayern“ übermittelt. 

Deren Ergebnisse werden in der Sitzung durch Herrn Patrick Zeitler vorgestellt, welcher auch für Rückfragen zur Verfügung steht.

In dem Grundlagenpapier sind verschiedene Gestaltungsvarianten dargestellt, wobei seitens der Stadtverwaltung folgende Ausgestaltung vorgeschlagen wird:

1.        Gesellschaftsform (vergleiche Seiten 18, 19 des Grundlagenpapiers)

Die Rechtsformen des Eigenbetriebs bzw. des Kommunalunternehmens des öffentlichen Rechts sind abzulehnen, da insbesondere die Vermögensverhältnisse jeweils im Haushaltsplan auszuweisen sind und es letztlich erschweren, die wirtschaftliche Situation allein des Immobilienbereichs darzustellen.

Zudem besteht bei diesen Gestaltungsformen eine Vergabepflicht, die die Realisierung von Bauvorhaben insoweit sehr unflexibel macht.

Im Gegensatz dazu, ist zentraler Vorteil der Gründung einer privatrechtlichen Gesellschaft wie GmbH und GmbH & Co.KG, dass eine Vergabepflicht nicht besteht und Aufträge somit flexibel und gegebenenfalls nach Verhandlungen deutlich günstiger vergeben werden können.

Auch entfällt die oftmals schwerfällige Entscheidungsfindung in den kommunalen Gremien.

Eine politische Kontrolle findet regelmäßig über den Aufsichtsrat bzw. die Vertretung in der Gesellschafterversammlungen statt.

2.        Geschäftsmodell der bestandshaltenden Wohnbaugesellschaft (Seite 22 ff des
       Grundlagenpapiers)

Sowohl das Geschäftsmodell der Bauträgerschaft als auch des Baubetreuers erfordert einen relativ hohen Einsatz an personellen und wirtschaftlichen Ressourcen, was seitens der noch „kleinen“ und neu gegründeten Gesellschaft nicht leistbar ist.

Deshalb sollte aus Sicht der Stadtverwaltung das dritte Geschäftsmodell der bestandhaltenden Wohnbaugesellschaft forciert werden. Dies soll letztlich auch das Ziel der Wohnbaugesellschaft sein. Die Bautätigkeit selbst soll überwiegend über Dienstleister wie Architekten, Schlüsselfertigbauträger oder Projektentwickler erfolgen.

Dies ist letztlich auch deshalb erforderlich, da ein großer personeller Bestand zunächst nicht aufgebaut werden kann und auch nicht wirtschaftlich ist, vgl. Seite 47 des Grundlagenpapiers.

Empfehlung

1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Verbandes „Die Wohnungswirtschaft in Bayern“ zur Kenntnis. 

2. Der Stadtrat beschließt die Gründung einer Wohnbau- und Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co.KG, wobei die Entscheidung nach einer Prüfung durch einen Steuerberater erfolgt. Es wird das Geschäftsmodell der bestandhaltenden Wohnbaugesellschaft realisiert.

3. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Zeitler vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.

Herr Zeitler stellt ausführlich seine Präsentation zum Grundlagenpapier als Entscheidungsvorbereitung für die zukunftsweisende Errichtung und Verwaltung kommunaler Wohnimmobilien in der Stadt Vöhringen vor, welche als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt ist.

Bürgermeister Neher dankt Herrn Zeitler für die Präsentation. 

Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob es sinnvoller wäre, sich einer anderen Wohnungsbaugesellschaft anzuschließen, oder eine eigene zu gründen.

Herr Zeitler erklärt, dass es sinnvoll wäre, bestehende Verwaltungsstrukturen anderer Wohnungsbaugesellschaften zu nutzen, nicht aber Grundstücke in andere Gesellschaften einzubringen oder Geschäftseinlagen dort zu tätigen.

Ein weiteres Gremiumsmitglied versteht darunter, dass die Vermögenswerte der Stadt in eine eigene Gesellschaft eingebracht werden, die Stadt sich bei der Geschäftsabwicklung aber einer anderen Wohnbaugesellschaft bedienen könnte. Leidglich der Name sollte von einer „Kommunalen Wohn-Immobiliengesellschaft“ zu „Immobiliengesellschaft“ geändert werden, da eventuell auch gewerbliche Immobilien gebaut werden können. 
 
Herr Zeitler erläutert, dass es sich hierbei lediglich um einen Arbeitstitel handelt. Die Stadt Vöhringen ist bei der Namenswahl völlig frei. 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob es sinnvoll ist, die städtischen Grundstücke zu verkaufen.

Herr Zeitler empfiehlt, diese zum Zwecke des Wohnbaus zu behalten.

Ein weiteres Stadtratsmitglied fragt, ob es für die Stadtverwaltung eher um Bestandshaltung geht, und die Wohnbaugesellschaft die Grundstücke verwaltet.

Bürgermeister Neher erläutert, dass es sowohl um Bestandshaltung als auch um Bestandsaufbau geht.

Herr Mennel merkt an, dass die Stadtverwaltung städtische Gebäude an die Wohnbaugesellschaft abgibt, damit durch Mieterträge Einnahmen erzielt werden, genauso wie städtische Grundstücke, damit die Wohnbaugesellschaft projektieren und die Bauvorhaben vergeben kann, da die Stadt selbst der Ausschreibungspflicht unterliegt. 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Genehmigungspflicht bei den Kreditmittelbeschaffungen.

Herr Mennel erläutert, dass die Stadtverwaltung Kredite vom Landratsamt Neu-Ulm als Aufsichtsbehörde genehmigen lassen muss, die Wohnbaugesellschaft hingegen unterliegt nur der Kontrolle durch ihren Aufsichtsrat. 

Auf Nachfrage eines Stadtrats erklärt Bürgermeister Neher, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats noch geklärt werden müsse. Die Stadt gibt zwar hier Verantwortung an die Wohnbaugesellschaft ab, ist dadurch aber im Bau deutlich flexibler.

Herr Zeitler ergänzt, dass der Bürgermeister üblicherweise Aufsichtsratsvorsitzender wird und der Stadtrat ebenfalls im Aufsichtsrat vertreten sein wird. 

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob die KommWFP-Förderung überhaupt auf Neubauten bezogen werden kann, da diese 2026 ausläuft.

Herr Zeitler erklärt, dass diese erst noch verlängert werden muss, was aber wahrscheinlich der Fall sein wird.

Ferner erkundigt sich das Gremiumsmitglied, welches Zielklientel die EOF-Förderung anspricht. Herr Zeitler erklärt, dass etwa 60 % der Bevölkerung in die EOF-Förderung fallen. 

Ein weiteres Mitglied des Gremiums erkundigt sich, wer in dieser Wohnbaugesellschaft arbeiten wird. Bürgermeister Neher erklärt, dass ein von der Stadt bezahlter Geschäftsführer benötigt wird, entweder ein städtischer Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister.

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender

Beschluss

1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Verbandes „Die Wohnungswirtschaft in Bayern“ zur Kenntnis. 

2. Der Stadtrat beschließt die Gründung einer Wohnbau- und Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co.KG, wobei die Entscheidung nach einer Prüfung durch einen Steuerberater erfolgt. Es wird das Geschäftsmodell der bestandhaltenden Wohnbaugesellschaft realisiert.

3. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.03.2025 09:43 Uhr