Kulturzentrum - Neue Entgeltordnung ab 01.01.2025; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 13.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 13.01.2025 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.01.2025 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Beendigung der Vereinbarung mit dem Kulturring nach Ablauf der 30jährigen Laufzeit und die angekündigte Auflösung des Kulturrings führten zu kostenpflichtigen Rechnungen für Nutzungen durch verschiedene Vereine. Zweifelsfälle, wie Proben- und Aufbauzeiten haben zu einer Besprechung mit Vereinsvertretern geführt und die Notwendigkeit der Anpassung der Entgeltordnung offensichtlich gemacht
Eine Kostenanpassung durch Personalkostensteigerungen nach den aktuellen Verrechnungssätzen sind erforderlich, ebenso wie eine zeitgemäße Anpassung der Grundmiete.

Empfehlung

Der Stadtrat genehmigt die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene neue Entgeltordnung zum 01.01.2025.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. Die früheren Abrechnungen sind in großen Teilen nicht mehr nachvollziehbar und können nicht objektiv überprüft werden. 

Herr Drastik ergänzt, dass die Vergünstigungen für die Vereine in den Vereinsförderrichtlinien vermerkt werden sollen, nicht in der Entgeltordnung. 

Ein Stadtratsmitglied stimmt zu, dass die Vereinsthematik nicht in die Entgeltordnung gehört. Nach der Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien könnte man diese nochmal überarbeiten. Bei 2.2.2 sollte der Wochenendpreis, und bei 3.7 die Pauschale, wie bereits besprochen, entfernt werden. 

Ein Ratsmitglied erkundigt sich, welche Vereine bei 2.7 gemeint sind. Das sollte konkretisiert werden. Herr Mennel schlägt nach kurzer Diskussion vor, den Wortlaut so abzuändern, dass erkenntlich wird, dass es Vereine betrifft „die den städtischen Vereinsförderrichtlinien unterliegen“. 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Wochenendpreis bei 2.2.2 gestrichen wird. Bürgermeister Neher erläutert, dass dies aus Gründen der Vereinfachung so beibehalten werden soll. Eine separate Abrechnung wäre aufwändiger und schwer zu erläutern. Bei der Ziffer 2.8 sollte allerdings die Ziffer 2.2 mitaufgenommen werden, da Vereine nur eine Vergünstigung erhalten. 

Das Gremiumsmitglied bezweifelt, dass eine Abrechnung mit unterschiedlichen Sätzen schwierig sei.

Herr Drastik erwidert, dass die Verrechnung der Proben unter der Woche mit den Stunden der Veranstaltung am Wochenende leichter nachvollziehbar sei. Andernfalls müssten für die Proben die gebuchten Zusatzleistungen abgerechnet werden, was deutlich teurer wäre. 

Bürgermeister Neher merkt an, dass bei den Proben unter der Woche auch die Nutzung der Geräte erneut zu zahlen wäre, bei der Verrechnung mit dem Wochenendpreis wäre das nicht der Fall und somit günstiger.

Ein Ratsmitglied wirft die Frage auf, ob kommerzielle Veranstaltungen von Vereinen in der Entgeltordnung gesondert berücksichtigt sind. 

Bürgermeister Neher erklärt, dass kommerzielle Veranstaltungen bei den Mietpreisen bisher nicht berücksichtigt sind. Hierbei stellt sich die Frage, ob solche Veranstaltungen gefördert werden sollen oder nicht. 

Nach kurzer Diskussion merkt Bürgermeister Neher an, dass bei 2.7 dynamisch auf die Vereinsförderrichtlinien verwiesen wird. Bei Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien, kann die Vereinsthematik, unter anderem die Förderung von Veranstaltungen, dort geregelt werden. 

Ein weiteres Ratsmitglied stimmt zu, die Entgeltordnung so zu genehmigen, wie sie vorliegt und bei der Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien die Vereinsthematik herauszunehmen. 

Ein Stadtratsmitglied merkt an, dass die Mietpreise bei Ziffer 2.8 teilweise nicht einheitlich erhöht wurden. Bürgermeister Neher stimmt zu, dass diese korrigiert werden müssen.

Das Mitglied des Stadtrats merkt an, dass bei 3.1 die Preise für Auf- und Abstuhlen nicht stimmig sind.  Bürgermeister Neher stimmt dem zu. Die Preise werden von 70,--€ auf 80,--€ und von 36,--€ auf 44,--€ abgeändert. 

Auf die Frage, ob die Vereine künftig im Voraus bezahlen, erklärt Herr Drastik, dass Vereine im Voraus bezahlen müssen, außer es ist unklar, was benötigt wird. Bei größeren Rechnungen wird die Rechnung ebenfalls danach gestellt.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob kommerzielle Veranstaltungen über die Anhebung des Prozentsatzes bei der Ziffer 2.3 geregelt werden können. Bürgermeister Neher erwidert, dass dies dem Tagesgeschäft überlassen werden sollte. 

Ein Ratsmitglied weist abschließend darauf hin, dass die Nummerierung der Ziffern berichtigt werden muss. 

Bürgermeister Neher fasst die Änderungen zusammen. Bei Ziffer 2.2.2 wird das Wort „Wochenendpreis“ gestrichen. Bei Ziffer 2.7 wird der Klammerzusatz, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, gestrichen. Ziffer 2.7.1 wird ebenfalls wie in der Sitzungsvorlage gestrichen. Bei der Ziffer 2.8 werden die Ziffern 2.1 und 2.2 vor den Ziffern 2.5-2.7 ergänzt. Bei Ziffer 2.9 werden die Mietpreise für den Großen Saal an Wochenenden und Feiertagen bei Nutzung der Künstlergarderoben auf 610,--€, ohne Nutzung der Künstlergarderoben auf 500,--€ angepasst. Bei Ziffer 3.1 werden die Preise für das Umstuhlen beim großen Saal auf 80,--€ und beim kleinen Saal auf 44,--€ angepasst. Bei Ziffer 3.7 wird der Klammerzusatz gelöscht.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Änderungen ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene neue Entgeltordnung nach Maßgabe der vorgenannten Änderungen zum 01.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2025 11:36 Uhr