Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes - Beschluss zur erneuten Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 BauGB; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 13.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Beschließend 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Das Plangebiet liegt am nördlichen Stadtrand, im Anschluss an die Wohnbebauung der “Reiherstraße” und östlich der Illerzeller Straße”. Auf der anderen Seite dieser Straße befindet sich der Lkw-Parkplatz der WielandWerke AG. Im Norden des Geltungsbereiches geht das Gebiet in die freie Landschaft über. Hier schließen Ackerflächen an.

Für den gesamten Bereich zwischen „Falkenstraße” und „Illerzeller Straße” liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor. Wie im östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes (Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“) entsteht auch im Bereich des gegenständlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ durch die Ausbildung der „Kranichstraße“ als Hauptachse eine natürliche Gebietsunterteilung hinsichtlich der städtebaulichen Dichte. Zentrales Entwurfselement ist dabei die Bildung einer ausgeprägten Stadtkante durch die kräftigen, dreigeschossigen Häuser nördlich der „Kranichstraße“. Nach Süden hin nimmt die bauliche Dichte und Geschossigkeit ab. Südlich der „Kranichstraße“ sind Ketten- bzw. kompaktere Mehrfamilienhäuser vorgesehen, durch welche der Straßenraum der Hauptachse gefasst wird. Alle diese Bauformen lassen eine flächen- und damit kostensparende Bebauung zu. Die Einzelhäuser im Süden schaffen den Anschluss an die angrenzende Bestandsbebauung entlang der „Reiherstraße“.

Am 05.07.2021 hat die Stadt Vöhringen die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 25.01.2024, gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Herr Wandinger vom Büro LARS consult hat Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.03.2025 erarbeitet. Maßgeblich folgende Änderungen werden vorgeschlagen (Die geänderten Passagen sind in den Entwurfsunterlagen gelb gekennzeichnet):

  • die Festsetzung zum Grundwasserschutz zu aktualisieren (Text).
  • die Breite der von Bebauung freizuhaltende Fläche sowie des hinweislich dargestellten Schutzstreifen auf 3m zu reduzieren und im Bereich der Grundstücke GS4-9 die Baugrenze entsprechend auszuweiten (Plan).
  • die Festsetzung der von Bebauung freizuhaltenden Fläche zu ergänzen (Text).
  • die Bauvorschrift zu Einfriedungen zu ergänzen (Text). 
  • die geplante Ortsrandeingrünung im Westen um 0,5m zurückzunehmen (Plan).
  • die geplante Stichstraße in ihrer Breite zu reduzieren und die freiwerdende Fläche den Wohnbaugrundstücken GS10 und 11 zuzuschlagen (Plan).
  • in der Präambel sowie in der Begründung auf die Überlappung des Geltungsbereiches mit dem Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ hinzuweisen (Text).
  • die öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Verkehrsgrün nördlich des Grundstückes Fl.Nr. 449/1 um 3,0 m zu reduzieren (Plan).
  • Die Festsetzung zum Immissionsschutz anzupassen (Text). 
  • die Ergebnisse der lufthygienischen Untersuchung (em plan, Stand 12/2024) in der Begründung zu ergänzen (Text).

Aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen wird empfohlen, den angepassten Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.

Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge, einschließlich der Anhänge: 
  • Lufthygienische Untersuchung em plan, Stand 12/2024
  • AA Am Wallensteg, Vöhringen, GeoBüro Ulm GmbH, 21.02.2025
  • Stellungnahme WWA vom 18.08.2020
  • E-Mail Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm vom 19.09.2024
  • Plan IB Wassermüller 
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“, Entwurf in der Fassung vom 27.03.2025 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 25.01.2024 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der förmlichen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025, erneut auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt wird.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wandinger vom Planungsbüro LARS Consult, Memmingen.

Herr Wandinger stellt einleitend mit einem Zeitplan den bisherigen Ablauf des Bebauungsplanverfahrens vor. Er erläutert anhand einer Präsentation ausführlich die aktuell eingegangenen, wesentlichen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge für den Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“. Ebenso zeigt Herr Wandinger die Ausgleichsflächen in einem Lageplan, verweist auf den Immissionsschutz und die Reduzierung des Schutzabstands bei der Gashochdruckleitung auf 3m.

Nach einer kurzen Diskussion im Gremium wird folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 25.01.2024 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der förmlichen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025, erneut auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1.1 em plan Geruchsgutachten (.pdf)
Anlage 1.1.1 em plan Geruchsgutachten Anlage_1 (.pdf)
Anlage 1.1.2 em plan Geruchsgutachten Anlage 2 (.pdf)
Anlage 1.2 Bericht AA Am Wallensteg GeoBüro Ulm (.pdf)
Anlage 1.3 -240818 Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt (.pdf)
Anlage 1.4 - 240919 e-Mail Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (.pdf)
Anlage 1.4.2 - 240919 SWU Merkheft (.pdf)
Anlage 1.4.1 - 210727 SWU Abstand Gas (.pdf)
Anlage 1.5 Plan IB Wassermüller (.pdf)
Anlage 2 - Planzeichung - 27.03.2025 (.pdf)
Anlage 1 - Abwägungs- und Beschlussvorschläge (.pdf)
Anlage 3 - Textteil-Satzung - 27.03.2025 (.pdf)
Anlage 4 - Umweltbericht - 27.03.2025 (.pdf)

Datenstand vom 20.03.2025 07:53 Uhr