Bürgermeister Neher begrüßt Frau Evi Betz, Frau Dr. Julia Betz, Herrn Rolf Pflüger und Herrn Patrick Zeitler vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.
Herr Zeitler verweist auf die Vorstellung in der Stadtratssitzung vom Dezember 2024. Heute erfolgt die Ergebnisvorstellung anhand der beiliegenden Präsentation.
Frau Betz geht anhand der Präsentation auf die vergaberechtlichen Aspekte, das EU-Beihilferecht und den Entwurf des Gesellschaftsvertrages bei der Konzeption eines kommunalen Wohnbauträgers ein.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Bürgermeister Neher regt an, dass der Zusatz „bei grob fahrlässiger“ aufgenommen wird.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Versicherung für Aufsichtsräte.
Herr Pflüger erläutert, dass nur gehaftet wird, wenn eine Aufgabe fehlerhaft erfüllt wird. Das Haftungsrisiko sei gering, da die hauptsächliche Aufgabe in der Überwachung der Gesellschaft liege.
Ein Gremiumsmitglied fragt nach, ob nur die Stadt Vöhringen Gesellschafter sei und das Stammkapital einbringe.
Frau Betz bestätigt, dass die Stadt Vöhringen Alleingesellschafter sei. Die Haftung sei auf das Stammkapital begrenzt.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob bei Baumaßnahmen über der EU-Grenze von 5,3 Mio.€ regulär ausgeschrieben werden muss.
Frau Betz verneint dies, da die Gesellschaft so konzipiert werden könne, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber sei.
Bezüglich der steuerrechtlichen Aspekte übergibt Bürgermeister Neher das Wort an Frau Dr. Betz.
Frau Dr. Betz stellt die Modelle der GmbH und der GmbH & Co. KG anhand der Präsentation vor. Die steuerrechtliche Empfehlung sei die der GmbH.
Herr Zeitler stellt anhand der Präsentation umfangreich die Planungsprämissen vor und geht dabei auf die Kranichstraße Ost, die Ortsmitte Thal und das Ärztehaus ein.
Abschließend stellt Herr Pflüger die Ergebnisse der finanziellen Planungsaspekte umfassend vor.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, weshalb keine Bestandsgebäude aufgenommen werden.
Herr Zeitler erklärt, dass dies aus steuerlicher Sicht nicht sinnvoll sei. Dennoch könnten Bestandsgebäude jederzeit eingebracht werden und die Gesellschaft könne die Gebäude mitverwalten.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach dem Sollzins für das Ärztehaus.
Bürgermeister Neher erklärt, dass der Wert auf einer der Möglichkeiten basiere. Bewusst wurden keine Zahlen der aktuellen Verhandlungen im Hintergrund verwendet.
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die nötige Einzahlung für das Jahr 2025 über 3 Mio. € nicht im Haushalt eingeplant sei.
Herr Zeitler erklärt, dass es nach Verrechnungen 1,1 Mio. € seien, die aber einzubringen seien.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach dem Gehalt für den Geschäftsführer.
Herr Pflüger erläutert, dass der verwaltende Dienstleister 500, - € pro Wohneinheit im Jahr erhalten soll. Für den Geschäftsführer seien 30.0000 , - € eingeplant.
Ein Mitglied des Gremiums erkundigt sich danach, ob auch fremde Gebäude, wie beispielsweise Stiftungen, durch die Gesellschaft mitverwaltet werden könnten.
Bürgermeister Neher bestätigt dies.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach einer Risikoeinschätzen im Hinblick auf die Insolvenz.
Herr Pflüger erklärt, dass das Risiko überschaubar sei.
Herr Gutter spricht die preislichen Aspekte des Ärztehauses an. Diese Zahlen deuten auf einen geplanten Bau auf dem Grundstück der Moschee hin. Diese Planung sei mit dem vorhandenen Ärzteteam in Vöhringen nicht realisierbar.
Bürgermeister Neher kritisiert das Veröffentlichen der Zahlen. Dies schade den Verhandlungen im Hintergrund. Die Zahlen basieren lediglich auf einem Geschäftskonzept und seien für die Gesellschaft unerheblich.
Frau Betz geht abschließend auf das geplante weitere Vorgehen ein.
Bürgermeister Neher erkundigt sich danach, ob ein Ärztehaus defizitär zu betreiben sei.
Herr Pflüger erklärt, dass ein Ärztehaus mindestens kostendeckend sein müsse und nicht defizitär zu betreiben sei.
Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender