Zu 1: Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien
an die Katholische Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ Vöhringen für den
Neubau eines Pfarrheims mit Verwaltungszentrum der Pfarreiengemeinschaft Vöhringen – Entscheidung über die Höhe des Zuschusses
Der Bau des neuen Pfarrheims mit Verwaltungszentrum zeigt bereits große Baufortschritte. Mit der Fertigstellung und Einweihung wird zum Patroziniumsfest am 29.09.2011 gerechnet. Die Baumaßnahme soll nach einer vorläufigen Kostenschätzung des Architekturbüros Kling ca. 1.560.000 € betragen. Die Kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ beantragt hierzu einen städtischen Investitionskostenzuschuss.
Dieser ist grundsätzlich nach den aktuellen städtischen Vereinsförderrichtlinien (vgl. Ziff. 6.1 i.V.m. Ziff. 1.2) zu bewerten, die eine Bezuschussung in Höhe von 10% der tatsächlich angefallenen Kosten vorsehen. Auf der Grundlage der vorläufigen Kostenschätzung wären dies 156.000 €.
Nachdem die städtischen Vereinsförderrichtlinien bei der Bezuschussung eine Höchstgrenze von 50.000 € vorsehen, bedarf es im vorliegenden Fall einer gesonderten Entscheidung,
ob mit einer Überschreitung dieses Höchstbetrages Einverständnis besteht.
Bei der Höhe des tatsächlich zu leistenden Zuschusses ist zu berücksichtigen, dass die in der notariellen Urkunde zum Erwerb des „Josef-Cardijn-Hauses“ vom 04.11.2010 getroffenen Regelungen, wonach bestimmte Punkte auf den Investitionskostenzuschuss der Stadt Vöhringen angerechnet werden, einbezogen werden.
Dies sind laut not. Kaufvertrag:
? Ein Betrag für die Ablösung der für den Neubau des Pfarrheims nötigen Stellflächen.
Lt. Vereinbarung vom 09.07.2010/28.07.2010 handelt es sich um einen Ablösungsbetrag in Höhe von 21.000 € für 7 Stellplätze.
? Ein Betrag für den Erwerb einer Teilfläche aus dem städtischen Grundstück
(vormals Parkplatzfläche an der Wasserachse) in Höhe von vorläufig 36.581 €.
? Die ursprünglich in der Urkunde geregelte Anrechnung der Abstandsflächen durch den Bau des neuen Pfarrheimes wirkt sich finanziell nicht aus, da es sich faktisch um eine
öffentlich-rechtlich als Parkplatz gewidmete Fläche handelt. Nach der Bayer. Bauordnung dürfen derartige Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen. Aus diesem Grunde bedarf es nun keiner gesonderten Übernahme mehr, so dass infolgedessen somit auch kein Wertausgleich/keine Entschädigung für die „Übernahme“ besteht.
Dadurch ergeben sich folgende Anrechnungen auf den städtischen Investitionskostenzuschusses:
Bei 10%iger Förderung: 156.000 €
Ablösung Stellplätze 21.000 €
Erwerb Teilfläche für Pfarrheim 36.581 €
Verbleibender Zuschuss: 98.419 €
Die Stadtverwaltung schlägt vor, im vorliegenden Fall von der in den städtischen Vereinsförderrichtlinien vorgesehenen Beschränkung der Höchstbetragsbezuschussung von 50.000 € abzusehen und eine 10%ige Förderung von den tatsächlich nachgewiesenen Baukosten vorzunehmen.
Aufgrund der im nächsten Jahr noch zu erwartenden schlechten Haushaltslage wird vorgeschlagen, die Investitionskostenförderung auf einen Zeitraum von drei Jahren zu verteilen und zwar wie folgt:
? Im Jahr 2011 30.000 €
? Im Jahr 2012 35.000 €
? Im Jahr 2013 den Restbetrag, voraussichtlich 33.419 €
Rein informativ sei darauf hingewiesen, dass die Berechnung des Zuschusses für die Renovierungsmaßnahmen der Marienkirche außerhalb der städtischen Vereinsförderrichtlinien nach einem gesondert gefassten Beschluss durch den Haupt- und Umweltausschuss erfolgte (Höhe: 25 % der tatsächlich angefallenen und nicht anderweitig gedeckten Gesamtkosten).
Zu 2: Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien
an die Katholische Pfarrkirchenstiftung „St. Ulrich“ Illerzell zu den Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in der Pfarrkirche „St. Ulrich“ Illerzell
Information über den aktuellen Sachstand
Mit Schreiben vom 16.11.2007 beantragte auch das Kath. Pfarramt „St. Ulrich“ Illerzell die Bezuschussung für die ursprünglich bereits schon im Kalenderjahr 2008 vorgesehenen Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an der Pfarrkirche „St. Ulrich“ Illerzell.
Die Kostenschätzung belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 300.000,-- €.
Der sich zunächst hieraus errechnete städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30.000,-- € wurde rechnerisch auf die Haushaltsjahre 2008, 2009 und 2010 mit einem Betrag von jeweils 10.000,-- € verteilt und ist unter der Haushaltsstelle VMH/3701.9870 bereits veranschlagt. Der tatsächliche Baubeginn verzögerte sich jedoch bis ins Jahr 2009.
Nachfolgend eine Übersicht der bis dato eingereichten Rechnungssummen bzw. Auszahlungsbeträge durch die Stadt Vöhringen:
Haushaltsjahr
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Eingereichte Rechnungssummen in Euro
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Bereinigter rechnerischer Zuschuss (10%)
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bereinigter 10-%
Investitionszuschuss bzw. Abschlagszahlung in Euro
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Auszahlung erfolgt am
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2009
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70.210,18
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7.021,09
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12/2009
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2010
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163.764,46
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16.376,45
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10.000,00
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09/2010
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Summe:
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233974,64
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17.021,09
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Im Jahr 2011 anzurechnender, noch ausstehender Zuschussbetrag:
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6.376,45
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Sollten sich die tatsächlichen Baukosten gegenüber der Kostenschätzung jedoch erhöhen, so ist der Zuschussbetrag der Stadt Vöhringen entsprechend anzupassen.